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   KG, 09.01.2017 - (4) 161 Ss 180/16 (248/16)   

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KG, 09.01.2017 - (4) 161 Ss 180/16 (248/16) (https://dejure.org/2017,9745)
KG, Entscheidung vom 09.01.2017 - (4) 161 Ss 180/16 (248/16) (https://dejure.org/2017,9745)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - (4) 161 Ss 180/16 (248/16) (https://dejure.org/2017,9745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl im Rahmen einer Verständigung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl im Rahmen einer Verständigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 5
    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl im Rahmen einer Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verständigung im Strafbefehlsverfahren - Beschränkung des Einspruchs wirksam?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Der Angeklagte soll durch sie vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; BGH StV 2011, 76; OLG München StV 2014, 79).

    Sie soll folglich die Fairness des Verfahrens und zugleich die Autonomie des Angeklagten schützen, der sich mit der Aussicht, durch die Verständigung eine das Gericht bindende Zusage einer Strafobergrenze zu erreichen, einer besonderen Verlockungssituation ausgesetzt sieht, die zur Gefährdung seiner Selbstbelastungsfreiheit führen kann (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Eine vorsätzliche Begehung in Form des bedingten Vorsatzes setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - [4] 121 Ss 175/16 [205/16] - m.w.N.; Fischer, StGB 64. Auflage, § 15 Rnr. 9a m.w.N.; BGHSt 36, 1 [juris Rdn. 24]; BGH StraFo 2016, 37 m.w.N.).

    Für den Nachweis bedingten Vorsatzes kann insbesondere "an die vom Täter erkannte objektive Größe und Nähe der Gefahr" angeknüpft werden (vgl. BGHSt 36, 1 - [juris Rdn. 24] m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Unwirksam ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch nur, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 318 Rnr. 16 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 4. November 2016 - [4] 161 Ss 171/16 [192/16] - OLG Koblenz NZV 2013, 411 m. zust. Anm. Sandherr; OLG Dresden DAR 2014, 396).
  • OLG München, 28.08.2013 - 4St RR 174/13

    Verständigung im Strafverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Verwertung

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Der Angeklagte soll durch sie vor der Verständigung in die Lage versetzt werden, eine autonome Einschätzung des mit seiner Mitwirkung an der Verständigung verbundenen Risikos vorzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058; BGH StV 2011, 76; OLG München StV 2014, 79).
  • OLG Dresden, 11.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 652/13

    Kleinstmotorrad; ("Pocketbike")

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Unwirksam ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch nur, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 318 Rnr. 16 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 4. November 2016 - [4] 161 Ss 171/16 [192/16] - OLG Koblenz NZV 2013, 411 m. zust. Anm. Sandherr; OLG Dresden DAR 2014, 396).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Zwar sind Prozesshandlungen wie der Rechtsmittelverzicht oder Teilverzicht in Form einer Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar und nur in besonderen Ausnahmefällen unwirksam, etwa bei schwerwiegenden Willensmängeln bei Abgabe der Erklärung, unzulässigen Absprachen oder wegen der Art und Weise des Zustandekommens (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2013 - [4] 121 Ss 186/13 [234/13] - m.w.N.; OLG Stuttgart StraFo 2014, 152 = StV 2014, 397 [juris] m.w.N.; BGHSt 45, 51).
  • OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen unterbliebener Belehrung gemäß §

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Zu diesen Ausnahmefällen gehört jedoch auch ein Teilverzicht, der im Rahmen einer unter Verstoß gegen die Regelung des § 257c Abs. 5 StPO zustande gekommenen Verständigung erfolgte, sofern nicht ausnahmsweise feststeht, dass die Beschränkungserklärung völlig unbeeinflusst von der fehlerhaft zustande gekommenen Verständigung erfolgt ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563 m.w.N.; OLG Stuttgart aaO m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Der Verweis des Verteidigers auf den Beschluss des BGH vom 21. August 2013 -1 StR 665/12 - trägt nicht.
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Zwar muss grundsätzlich zweifelsfrei feststehen, dass das fehlerbehaftete staatliche Vorgehen für das Prozessverhalten des Angeklagten ursächlich geworden ist, damit eine Prozesserklärung ausnahmsweise unwirksam wird (vgl. OLG Hamburg NStZ 2014, 534 m.w.N.; OLG Braunschweig aaO, Schneider NZWiSt 2015, 1 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16
    Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, ist bei der Prüfung, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH StraFo 2016; BGH NStZ 2011, 699 m.w.N.).
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13

    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 124/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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   KG, 09.03.2017 - 161 Ss 180/16   

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KG, Entscheidung vom 09. März 2017 - 161 Ss 180/16 (https://dejure.org/2017,30067)
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