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   KG, 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15)   

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https://dejure.org/2015,30916
KG, 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
KG, Entscheidung vom 05.10.2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - (5) 161 Ss 190/15 (40/15) (https://dejure.org/2015,30916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf eines manipulierten Unfalles; Anforderungen an die Beweiswürdigung; Indizien für ein manipuliertes Unfallgeschehen

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Verkehrsunfall mal anders, nämlich als Betrug

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    5 Seitenschäden in eineinhalb Jahren - das riecht nach manipulierten Unfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feststellung einer Unfallmanipulation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 90
  • StV 2016, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Hierfür müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht etwa nur eine Annahme sind oder sich als bloße Vermutungen erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14 - juris Rz. 12; vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99 - juris Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Fehlen Beweismittel, mit denen der Verdacht auf ein manipuliertes Unfallgeschehen nachgewiesen werden könnte, bedarf es einer Häufung von Beweisanzeichen, die für einen fingierten Unfall typisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - juris Rz. 28; BayObLG, Urteil vom 3. Juli 1997 - 5 St RR 36/97 - juris Rz. 51).
  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BayObLG, 03.07.1997 - 5St RR 36/97
    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Fehlen Beweismittel, mit denen der Verdacht auf ein manipuliertes Unfallgeschehen nachgewiesen werden könnte, bedarf es einer Häufung von Beweisanzeichen, die für einen fingierten Unfall typisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - juris Rz. 28; BayObLG, Urteil vom 3. Juli 1997 - 5 St RR 36/97 - juris Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 1 U 99/12

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallprovokation durch den Geschädigten bzw.

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Zwar könnte im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung ein - starkes - Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen sein, dass der BMW innerhalb von nur rund eineinhalb Jahren in insgesamt fünf gleichartige Verkehrsunfälle verwickelt war (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. März 2013 - 1 U 99/12 - juris Rz. 40 f).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Er ist im Falle einer Verurteilung aber grundsätzlich verpflichtet, die für den Schuldspruch wesentlichen Beweismittel im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 - juris Rz. 3).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
    Dabei hat er in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einzubeziehen, die seine Überzeugung vom Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals in Frage stellen können (vgl. zum Vorstehenden BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14 - juris Rz. 8).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des

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