Weitere Entscheidung unten: KG, 05.03.2020

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   KG, 05.03.2020 - (2) 161 Ss 190/19 (41/19)   

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KG, 05.03.2020 - (2) 161 Ss 190/19 (41/19) (https://dejure.org/2020,13885)
KG, Entscheidung vom 05.03.2020 - (2) 161 Ss 190/19 (41/19) (https://dejure.org/2020,13885)
KG, Entscheidung vom 05. März 2020 - (2) 161 Ss 190/19 (41/19) (https://dejure.org/2020,13885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ankauf von geklauten Zigaretten - Versuchsbeginn bei der Hehlerei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus KG, 05.03.2020 - 161 Ss 190/19
    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).

    Um eine unmittelbare Einleitung des Übertragungsakts annehmen zu können, müssen die Verhandlungen zumindest eine Einigung über Zeit und Ort der Lieferung erbracht haben (vgl. BGH NStZ 2008, 409; Maier in MüKo-StGB 3. Aufl., § 259 Rn. 165, 166 mwN).

  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Auszug aus KG, 05.03.2020 - 161 Ss 190/19
    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).
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Rechtsprechung
   KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19, 161 Ss 190/19   

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KG, Entscheidung vom 05.03.2020 - 2 Ss 41/19, 161 Ss 190/19 (https://dejure.org/2020,13148)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Auszug aus KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19
    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).

    Um eine unmittelbare Einleitung des Übertragungsakts annehmen zu können, müssen die Verhandlungen zumindest eine Einigung über Zeit und Ort der Lieferung erbracht haben (vgl. BGH NStZ 2008, 409; Maier in MüKo-StGB 3. Aufl., § 259 Rn. 165, 166 mwN).

  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Auszug aus KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19
    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).
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