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   KG, 27.01.2014 - (4) 161 Ss 2/14 (11/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4121
KG, 27.01.2014 - (4) 161 Ss 2/14 (11/14) (https://dejure.org/2014,4121)
KG, Entscheidung vom 27.01.2014 - (4) 161 Ss 2/14 (11/14) (https://dejure.org/2014,4121)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - (4) 161 Ss 2/14 (11/14) (https://dejure.org/2014,4121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauchshandlungen im Zusammenhang mit Massagen im unmittelbaren Anschluss an eine Akupunkturbehandlung; Ausnutzung einer auf einem Behandlungsverhältnis beruhenden spezifischen Vertrauenssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174c
    Entstehen des Anvertrautseins im Sinne des § 174c StGB bei einem unentgeltlichen faktischen Obhutsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11

    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung

    Auszug aus KG, 27.01.2014 - 161 Ss 2/14
    Weil es auf das Vorliegen einer wirksamen rechtsgeschäftlichen Beziehung nicht ankommt (vgl. BGH NStZ 2012, 440, 441; Fischer, StGB 61. Aufl., § 174c Rn. 7), ist vielmehr das tatsächliche Bestehen des tatbestandlichen Verhältnisses entscheidend, das durch eine besondere Vertrauensstellung des Täters gekennzeichnet ist und in dem das Opfer dessen fürsorgerische Tätigkeit entgegen nimmt (vgl. BGH NJW 2011, 1891), weshalb auch rein faktische Obhutsverhältnisse tatsächlicher Natur genügen (vgl. Fischer aaO) und die Entgeltlichkeit nicht entscheidend ist (Hörnle in LK-StGB 12. Aufl., § 174c Rn. 13).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Auszug aus KG, 27.01.2014 - 161 Ss 2/14
    Weil es auf das Vorliegen einer wirksamen rechtsgeschäftlichen Beziehung nicht ankommt (vgl. BGH NStZ 2012, 440, 441; Fischer, StGB 61. Aufl., § 174c Rn. 7), ist vielmehr das tatsächliche Bestehen des tatbestandlichen Verhältnisses entscheidend, das durch eine besondere Vertrauensstellung des Täters gekennzeichnet ist und in dem das Opfer dessen fürsorgerische Tätigkeit entgegen nimmt (vgl. BGH NJW 2011, 1891), weshalb auch rein faktische Obhutsverhältnisse tatsächlicher Natur genügen (vgl. Fischer aaO) und die Entgeltlichkeit nicht entscheidend ist (Hörnle in LK-StGB 12. Aufl., § 174c Rn. 13).
  • LG Offenburg, 30.11.2004 - 3 Qs 121/04

    Sexueller Mißbrauch in einem Behandlungsverhältnis: Definition des Anvertrautsein

    Auszug aus KG, 27.01.2014 - 161 Ss 2/14
    Überdies treffen die - offensichtlich der Entscheidung des LG Offenburg NStZ-RR 2005, 74 entnommenen - Erwägungen die hiesige Fallgestaltung in keiner Weise, weil im dort entschiedenen Fall das (therapeutische) Behandlungsverhältnis, seinem vorgesehenen Ablauf entsprechend, bereits seit einem Monat förmlich beendet war, bevor es zu sexuellen Handlungen kam.
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Entgeltlichkeit ist nicht entscheidend, sondern das durch eine besondere Vertrauensstellung des Täters gekennzeichnete fürsorgerische Verhältnis zum Opfer (vgl. KG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - (4) 161 Ss 2/14 (11/14), NStZ-RR 2014, 178).
  • VGH Hessen, 26.08.2020 - 25 A 2252/18
    Dort fanden die als sexueller Missbrauch kategorisierten Handlungen stets während einer Behandlung (welcher Art auch immer) oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer solchen, und meistens auch in den Behandlungsräumlichkeiten des Behandlers statt (neben den bereits zitierten Entscheidungen auch BGH, Urteil vom 01.12.2011, 3 StR 318/11; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; KG, Beschluss vom 27.01.2014, (4) 161 Ss 2/14 (11/14); OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2011, 32 Ss 17/11; sämtlich zitiert nach Juris).
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