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   KG, 02.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13 (252/13)   

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https://dejure.org/2013,41084
KG, 02.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13 (252/13) (https://dejure.org/2013,41084)
KG, Entscheidung vom 02.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13 (252/13) (https://dejure.org/2013,41084)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - (4) 161 Ss 208/13 (252/13) (https://dejure.org/2013,41084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Diebstahl, Waffen, gefährliches Werkzeug, Vorsatz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 261 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO
    Strafverurteilung wegen Diebstahls mit Waffen: Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"; Anforderungen an Feststellungen zum Vorsatz hinsichtlich der objektiven Verletzungseignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine bei einem Diebstahl mitgeführte Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"

  • RA Kotz

    Diebstahl mit einer Zange - gefährliches Werkzeug?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Zange als Werkzeug beim qualifizierten Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zangendiebstahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorsatz hinsichtlich objektiver Verletzungseignung des mitgeführten Werkzeugs beim Diebstahl mit Waffen erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beisichführen einer Zange während eines Diebstahls rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug - Objektive Gefährlichkeit der Zange muss festgestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11

    Diebstahl mit Waffen

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).

    Letztere fehlen bislang vollständig, sind jedoch unabdingbar für den Tatnachweis im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a) StGB, da sich der Vorsatz des Täters auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes, mithin auch auf die Gefährlichkeit des mitgeführten Werkzeugs in vorbeschriebenem Sinne beziehen muss (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; OLG Köln NStZ 2012, 327).

  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).

    Letztere fehlen bislang vollständig, sind jedoch unabdingbar für den Tatnachweis im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a) StGB, da sich der Vorsatz des Täters auf alle Merkmale des objektiven Tatbestandes, mithin auch auf die Gefährlichkeit des mitgeführten Werkzeugs in vorbeschriebenem Sinne beziehen muss (vgl. OLG Schleswig NStZ 2004, 212; OLG Köln NStZ 2012, 327).

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
    Hierbei reicht das allgemeine, noch auf keinen bestimmten Zweck gerichtete, während der Tatbegehung aktuelle Bewusstsein aus, ein funktionsbereites Werkzeug zur Verfügung zu haben, welches geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. KG, Urteil vom 17. April 2008 - (2) 1 Ss 394/07 (42/07) - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

    Auszug aus KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13
    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m. w. Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212; KG Beschluss vom 2.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13).
  • KG, 03.11.2015 - 121 Ss 203/15

    Beisichführen eines gefährlichen Werkezugs

    Es ist Aufgabe des Tatrichters, ausreichende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters zu treffen, wobei die Anforderungen um so höher sind, je weniger der bestimmungsgemäße Gebrauch des Gegenstandes eine Zweckentfremdung als potentielles Nötigungsmittel nahelegt (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2008, 340; OLG Schleswig a.a.O.; KG, Beschluss vom 2. Dezember 2013 - [4] 161 Ss 208/13 [252/13] -).
  • AG Kassel, 12.06.2014 - 243 Ds 1610 Js 17234/14
    In Betracht kommt demzufolge einzig eine auf die objektive Gefährlichkeit abhebende Merkmalsbestimmung (so auch BGHSt 52, 257 ff., Rn. 32; zuletzt KG Berlin, (4) 161 Ss 208/13 (252/13), zit. n. juris; Fischer , 59. Aufl. § 244 Rn. 20 ff. m. w. N.), welcher zugleich gegenüber allen theoretisch als gefährlich einsetzbaren Gegenständen eine Selektionsfunktion zukommt.
  • AG Kassel, 12.06.2014 - 243 Ds
    In Betracht kommt demzufolge einzig eine auf die objektive Gefährlichkeit abhebende Merkmalsbestimmung (so auch BGHSt 52, 257 ff., Rn. 32; zuletzt KG Berlin, (4) 161 Ss 208/13 (252/13), zit. n. ; Fischer , 59. Aufl. § 244 Rn. 20 ff. m. w. N.), welcher zugleich gegenüber allen theoretisch als gefährlich einsetzbaren Gegenständen eine Selektionsfunktion zukommt.
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