Rechtsprechung
   KG, 18.02.2014 - (3) 161 Ss 248/13 (13/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10191
KG, 18.02.2014 - (3) 161 Ss 248/13 (13/14) (https://dejure.org/2014,10191)
KG, Entscheidung vom 18.02.2014 - (3) 161 Ss 248/13 (13/14) (https://dejure.org/2014,10191)
KG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - (3) 161 Ss 248/13 (13/14) (https://dejure.org/2014,10191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit des unmittelbaren Ansetzens spätestens in dem Eindringen in fremdes Besitztum für den Versuch eines Einbruchdiebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242; StGB § 22
    Unmittelbares Ansetzen beim Einbruchdiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einbruchdiebstahl - wann Versuchsbeginn?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eindringen in fremdes Besitztum mit Willen zum Stehlen bedeutet Ansetzen zum Versuch eines Einbruchsdiebstahls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.02.1920 - II 1099/19

    Zum Begriff der Wegnahme in diebischer Absicht. Anfang der Ausführung.

    Auszug aus KG, 18.02.2014 - 161 Ss 248/13
    Es kann sogar bereits darin bestehen, dass sich der Täter vor der Räumlichkeit befindet, die er auf Stehlenswertes durchsuchen will, wenn er nämlich die nahe liegende Möglichkeit des Bruchs fremden Gewahrsams geschaffen hat (Anschluss an RG, 26. Februar 1920, II 1099/19, RGSt 54, 254).

    Es kann sogar bereits darin bestehen, dass sich der Täter vor der Räumlichkeit befindet, die er auf Stehlenswertes durchsuchen will (vgl. Eser/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 242 Rn. 68 unter Hinweis auf RGSt 54, 254 u.a.), wenn er nämlich die nahe liegende Möglichkeit des Bruchs fremden Gewahrsams geschaffen hat (vgl. RGSt aaO).

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