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   KG, 03.03.2014 - (3) 161 Ss 41/14 (29/14)   

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https://dejure.org/2014,25852
KG, 03.03.2014 - (3) 161 Ss 41/14 (29/14) (https://dejure.org/2014,25852)
KG, Entscheidung vom 03.03.2014 - (3) 161 Ss 41/14 (29/14) (https://dejure.org/2014,25852)
KG, Entscheidung vom 03. März 2014 - (3) 161 Ss 41/14 (29/14) (https://dejure.org/2014,25852)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 321
  • NZV 2015, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
    Deswegen kann die tatrichterliche Überzeugung von einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt nur auf eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles gestützt werden, insbesondere der Täterpersönlichkeit, des Trinkverlaufs, seinen Zusammenhang mit dem Fahrtantritt sowie das Verhalten des Täters während und nach der Fahrt (vgl. OLG Hamm VRS 107, 431, 433, BA 49, 164, 166, BA 44, 317, 318).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
    Allein aus der Menge des getrunkenen Alkohols und der Höhe der Blutalkoholkonzentration darf nicht ohne Weiteres eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung gefolgert werden (vgl. KG Beschluss vom 26. November 1997 - (3) 1 Ss 272/97 (93/97) - in JURIS; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195).
  • KG, 03.02.1997 - 1 Ss 329/96
    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Nichterörterung des § 21 StGB einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die die Möglichkeit nahe legen, dass die Schuldfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. KG Beschlüsse vom 7. März 2003 - (3) 1 Ss 39/03 (21/03) - und 3. Februar 1997 - (3) 1 Ss 329/96 (117/96) - in JURIS).
  • OLG Bremen, 14.06.2005 - Ss 39/03
    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Nichterörterung des § 21 StGB einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die die Möglichkeit nahe legen, dass die Schuldfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. KG Beschlüsse vom 7. März 2003 - (3) 1 Ss 39/03 (21/03) - und 3. Februar 1997 - (3) 1 Ss 329/96 (117/96) - in JURIS).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 272/97
    Auszug aus KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
    Allein aus der Menge des getrunkenen Alkohols und der Höhe der Blutalkoholkonzentration darf nicht ohne Weiteres eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung gefolgert werden (vgl. KG Beschluss vom 26. November 1997 - (3) 1 Ss 272/97 (93/97) - in JURIS; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195).
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