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   KG, 22.07.2020 - (4) 161 Ss 66/20 (91/20)   

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KG, 22.07.2020 - (4) 161 Ss 66/20 (91/20) (https://dejure.org/2020,21456)
KG, Entscheidung vom 22.07.2020 - (4) 161 Ss 66/20 (91/20) (https://dejure.org/2020,21456)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - (4) 161 Ss 66/20 (91/20) (https://dejure.org/2020,21456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von 2 Jahren 9 Monaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Unabhängig hiervon kann zum zweiten einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer - auch wenn diese sachlich bedingt war (vgl. BGH NStZ 2011, 651; BGH wistra 2009, 347; BGH NStZ-RR 2016, 7; Senat aaO) - eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, bei der insbesondere die mit dem Verfahren selbst verbundenen Belastungen des Angeklagten zu berücksichtigen sind.

    aa) Bei dem großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil und bei den mit einer langen Verfahrensdauer einhergehenden Belastungen des Angeklagten handelt es sich um zwei selbständige, gegebenenfalls im Rahmen der nach §§ 46 ff. StGB vorzunehmenden Strafzumessung getrennt zu prüfende und im tatgerichtlichen Urteil zu erörternde Strafzumessungsgesichtspunkte (vgl. BGH aaO; BGH wistra 2009, 347).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    a) Kommt es in einem Strafverfahren zu einem großen Abstand zwischen Tat und Urteil, kann dies bei der Bestimmung der Rechtsfolgen unter drei verschiedenen Aspekten von Belang sein: Zum einen kann der betreffende Zeitraum bereits für sich genommen ins Gewicht fallen, denn allein schon durch einen besonders langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt, nimmt das Strafbedürfnis allgemein ab (vgl. BGHSt 52, 124; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2020 - [4] 161 Ss 9/20 [9/20] - m.w.N.).

    Zum dritten kann sich schließlich eine darüber hinausgehende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHSt 52, 124).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).

    bb) Der Senat stellt klar, dass der Grundsatz, dass die Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensgangs nicht überspannt werden dürfen, nicht nur für die Revisionsbegründungschrift, sondern auch für die Urteilsgründe gilt (vgl. BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2014, 21 m.w.N.) Im Hinblick auf die oben gemachten Ausführungen hält der Senat den Umstand, dass zwischen Terminierungsreife (nämlich dem Eingang des Gutachtens, welches die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bestätigte) und dem Beginn der Berufungshauptverhandlung ein Zeitraum von sechs Monaten lag, nicht für erklärungsbedürftig.

  • KG, 04.05.2018 - 121 Ss 33/18
    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Abgesehen davon, das vorliegend nach § 316h EGStGB das bis zum 30. Juni 2017 geltende Recht zur Anwendung kam (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 4. Mai 2018 - [4] 121 Ss 33/18 [51/18] - [juris]), verstößt die Einziehung gegen das Verbot der Verschlechterung nach § 331 StPO, weil das Amtsgericht Tiergarten die Einziehung nicht angeordnet hatte.
  • OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16

    Anschlussfreiheitsstrafe nach Vollstreckung einer Maßregel; Aussetzung der

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Einem erfolglosen Rechtsmittel (§ 473 Abs. 1 StPO) steht ein solches gleich, das - im Gegensatz zum Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO - nur einen unwesentlichen Teilerfolg hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 Ws 21/16 - m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    In einem frühen Stadium nach Terminierungsreife ist das Ausblenden anderweitiger Belastungen der Berufungskammer bei der Prüfung, ob der Pflicht zur Erledigung des Verfahrens in angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) genügt wurde, nicht möglich und deshalb auch nicht geboten (vgl. BGH NJW 2012, 1458; Senat aaO).
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09

    Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Im Rahmen dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Verfahrensdauer als solche und die damit verbundenen etwaigen Belastungen des Angeklagten - wie auch vorliegend - bereits strafmildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind (vgl. BGH wistra 2010, 301).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • BVerfG, 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

  • KG, 16.04.2009 - 1 Ss 411/08

    Überlange Verfahrensdauer: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer

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   KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20 - 161 Ss 66/20   

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https://dejure.org/2020,21504
KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20 - 161 Ss 66/20 (https://dejure.org/2020,21504)
KG, Entscheidung vom 22.07.2020 - 4 Ss 91/20 - 161 Ss 66/20 (https://dejure.org/2020,21504)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 4 Ss 91/20 - 161 Ss 66/20 (https://dejure.org/2020,21504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).

    bb) Der Senat stellt klar, dass der Grundsatz, dass die Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensgangs nicht überspannt werden dürfen, nicht nur für die Revisionsbegründungschrift, sondern auch für die Urteilsgründe gilt (vgl. BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2014, 21 m.w.N.) Im Hinblick auf die oben gemachten Ausführungen hält der Senat den Umstand, dass zwischen Terminierungsreife (nämlich dem Eingang des Gutachtens, welches die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bestätigte) und dem Beginn der Berufungshauptverhandlung ein Zeitraum von sechs Monaten lag, nicht für erklärungsbedürftig.

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Unabhängig hiervon kann zum zweiten einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer - auch wenn diese sachlich bedingt war (vgl. BGH NStZ 2011, 651; BGH wistra 2009, 347; BGH NStZ-RR 2016, 7; Senat aaO) - eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, bei der insbesondere die mit dem Verfahren selbst verbundenen Belastungen des Angeklagten zu berücksichtigen sind.

    aa) Bei dem großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil und bei den mit einer langen Verfahrensdauer einhergehenden Belastungen des Angeklagten handelt es sich um zwei selbständige, gegebenenfalls im Rahmen der nach §§ 46 ff. StGB vorzunehmenden Strafzumessung getrennt zu prüfende und im tatgerichtlichen Urteil zu erörternde Strafzumessungsgesichtspunkte (vgl. BGH aaO; BGH wistra 2009, 347).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    a) Kommt es in einem Strafverfahren zu einem großen Abstand zwischen Tat und Urteil, kann dies bei der Bestimmung der Rechtsfolgen unter drei verschiedenen Aspekten von Belang sein: Zum einen kann der betreffende Zeitraum bereits für sich genommen ins Gewicht fallen, denn allein schon durch einen besonders langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt, nimmt das Strafbedürfnis allgemein ab (vgl. BGHSt 52, 124; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2020 - [4] 161 Ss 9/20 [9/20] - m.w.N.).

    Zum dritten kann sich schließlich eine darüber hinausgehende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHSt 52, 124).

  • KG, 04.05.2018 - 121 Ss 33/18
    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Abgesehen davon, das vorliegend nach § 316h EGStGB das bis zum 30. Juni 2017 geltende Recht zur Anwendung kam (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 4. Mai 2018 - [4] 121 Ss 33/18 [51/18] - [juris]), verstößt die Einziehung gegen das Verbot der Verschlechterung nach § 331 StPO, weil das Amtsgericht Tiergarten die Einziehung nicht angeordnet hatte.
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    In einem frühen Stadium nach Terminierungsreife ist das Ausblenden anderweitiger Belastungen der Berufungskammer bei der Prüfung, ob der Pflicht zur Erledigung des Verfahrens in angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) genügt wurde, nicht möglich und deshalb auch nicht geboten (vgl. BGH NJW 2012, 1458; Senat aaO).
  • OLG Braunschweig, 11.02.2016 - 1 Ws 21/16

    Anschlussfreiheitsstrafe nach Vollstreckung einer Maßregel; Aussetzung der

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Einem erfolglosen Rechtsmittel (§ 473 Abs. 1 StPO) steht ein solches gleich, das - im Gegensatz zum Teilerfolg im Sinne des § 473 Abs. 4 StPO - nur einen unwesentlichen Teilerfolg hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 Ws 21/16 - m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09

    Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Im Rahmen dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Verfahrensdauer als solche und die damit verbundenen etwaigen Belastungen des Angeklagten - wie auch vorliegend - bereits strafmildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind (vgl. BGH wistra 2010, 301).
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Erst wenn diese Feststellung als Entschädigung nicht ausreicht, hat das Gericht festzulegen, welcher bezifferte Teil der Strafe zur Kompensation einer derartigen Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH wistra 2017, 108; NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; NStZ-RR 2006, 56; NStZ 2000, 418; NStZ 2004, 504).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • KG, 16.04.2009 - 1 Ss 411/08

    Überlange Verfahrensdauer: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der

  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

  • BVerfG, 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08
  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

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