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   KG, 05.04.2013 - (4) 161 Ss 78/13 (71/13)   

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https://dejure.org/2013,14591
KG, 05.04.2013 - (4) 161 Ss 78/13 (71/13) (https://dejure.org/2013,14591)
KG, Entscheidung vom 05.04.2013 - (4) 161 Ss 78/13 (71/13) (https://dejure.org/2013,14591)
KG, Entscheidung vom 05. April 2013 - (4) 161 Ss 78/13 (71/13) (https://dejure.org/2013,14591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Ladung eines ins Ausland verzogenen Angeklagten durch öffentliche Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verfahrensrechtsverletzung in der Revision; öffentliche Zustellung der Ladung zur Berufungsverhandlung nach Verzug ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aus der Kiste: Begründung der Verfahrensrüge - Wo wohnt der Angeklagte im Inland?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05

    Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten:

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Will die Revision die fehlerhafte Ladung rügen, muss sie alle hierfür maßgeblichen Umstände schlüssig vortragen (vgl. KG NStZ 2009, 111; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; Meyer-Goßner aaO).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 2001; BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1, Beweisantragsrecht 2, Beweiswürdigung 3 und letztes Wort 1, 3; BGH NJW 1995, 2047; NJW 2007, 3011).
  • KG, 16.06.2008 - 1 Ss 44/08

    Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Will die Revision die fehlerhafte Ladung rügen, muss sie alle hierfür maßgeblichen Umstände schlüssig vortragen (vgl. KG NStZ 2009, 111; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; Meyer-Goßner aaO).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 65/01

    Angeklagter; Ausbleiben; Berufungsverwerfung; Entschuldigungsgrund; genügende

    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Jedoch ist die der Rechtsmittelschrift zu entnehmende Verfahrensrüge (zur entsprechenden Auslegung vgl. OLG Braunschweig NStZ 2002, 163), die Ladung der Angeklagten habe nicht durch öffentliche Zustellung bewirkt werden dürfen, nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechend ausgeführt.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Dazu zählt auch die Anschrift, unter welcher der Angeklagte hätte geladen werden können, wo er also tatsächlich gewohnt hat, sowie die Umstände, aufgrund derer das Gericht dies hätte erkennen oder ermitteln können (vgl. OLG Düsseldorf VRS 97, 132).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 3 Ws 828/03
    Auszug aus KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13
    Nach § 40 Abs. 2 StPO kann der in erster Instanz zur Hauptverhandlung nach allgemeinen Vorschriften geladene Angeklagte durch öffentliche Zustellung geladen werden, wenn er nach Einlegung von Rechtsmitteln ins Ausland übersiedelt oder dorthin zurückkehrt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 48 mwN).
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03

    Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung

  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sofern das tatsächliche Vorbringen zutrifft (vgl. BGH NJW 1995, 2047; Senat, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - [4] 121 Ss 105/13 [121/13] - und 5. April 2013 - [4] 161 Ss 78/13 [71/13] - m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 344 Rn. 21).
  • KG, 13.03.2015 - 3 Ws (B) 121/15

    Bußgeldverfahren: Öffentliche Zustellung des Urteils nach wirksamer Zustellung

    Dies hat er etwa durch Benennen eines Zustellungsbevollmächtigten gegenüber dem Gericht versäumt (KG, Beschluss vom 5. April 2013 - (4) 161 Ss 78/13 (71/13) - juris).
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