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   KG, 11.09.2012 - (4) 161 Ss 89/12 (175/12)   

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https://dejure.org/2012,42614
KG, 11.09.2012 - (4) 161 Ss 89/12 (175/12) (https://dejure.org/2012,42614)
KG, Entscheidung vom 11.09.2012 - (4) 161 Ss 89/12 (175/12) (https://dejure.org/2012,42614)
KG, Entscheidung vom 11. September 2012 - (4) 161 Ss 89/12 (175/12) (https://dejure.org/2012,42614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Zulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten bedingten Beweisermittlungsantrages - Kleptomanie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit der eigenen Sachkunde eines Tatrichters bei Feststellung der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit infolge von Kleptomanie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StPO § 244 Abs. 2
    Eigene Sachkunde des Tatrichters bei Feststellung der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ifolge von Kleptomanie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94

    Verwerfung eines Antrags über Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens -

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Denn sie sind - unzulässigerweise - darauf gerichtet, die dem Urteil vorausgehende Überzeugungsbildung des Gerichts vor Urteilsverkündung auszuforschen (vgl. BGH NStZ 1995, 98 und 144).

    Anders als bei einem zulässigen (Hilfs-)Beweisantrag, bei dem kein Verzicht auf eine dem Erlass des Urteils vorausgehende Entscheidung durch Beschluss vorliegt, wenn der Antragsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, auf die Bekanntgabe der Entscheidung vor dem Urteil nicht zu verzichten (vgl. BGH NStZ 1989, 191; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 44a, m.w. Nachw.), wird die Unzulässigkeit einer Ausforschung nicht dadurch "geheilt", dass und so lange der Antragsteller sie mit einer Bedingung versieht (vgl. BGH NStZ 1995, 98).

    Richtet der Antragsteller sein Verhalten auf einen solchen unmissverständlichen Hinweis nicht ein, obwohl er Gelegenheit dazu hatte, und stellt er den Antrag nicht als unbedingten Hauptantrag, so bleibt der Verfahrensrüge der Erfolg versagt (vgl. BGH NStZ 1995, 98; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 238 Rdn. 46 m.w. Nachw.).

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Nur in einem solchen Fall wäre die Kammer gehalten gewesen, auf die Unvollständigkeit des vom Verteidiger als Beweisantrag bezeichneten Antrages hinzuweisen und auf die Formulierung eines sachgerechten Antrages hinzuwirken, indem er ihm Gelegenheit gegeben hätte, den Antrag um die fehlenden Inhalte zu vervollständigen (vgl. BGHSt 22, 118 [122]; BGH NStZ 1996, 562 und 1994, 483).

    Auf der unzureichenden Bekanntgabe einer zulässigen Anordnung des Vorsitzenden kann das Urteil jedoch nur dann beruhen (§ 337 StPO), wenn der Revisionsführer durch eine dadurch eingetretene Ungewissheit über die Verfahrenslage in der Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden wäre (vgl. Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 238 Rdn. 49 m.w.Nachw.) oder ein der Antragstellung zugrunde liegendes Missverständnis der Verteidigung, zu dessen Beseitigung das Gericht aus Gründen der Fairness gehalten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1994, 483), vorgelegen hätte.

  • BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04

    Verbescheidung ohne Beweisantrag und Aufklärungspflicht; Bindungswirkung

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Der Senat beurteilt den Verfahrensgang nach diesen Grundsätzen; an die vom Landgericht vorgenommene Ablehnung nach Beweisantragsgrundsätzen ist er nicht gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 540/06 - ; NStZ-RR 2004, 370 und NJW 2000, 2517 [2519]).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze muss der Tatrichter, der von dem Gutachten eines in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen abweichen will und die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde nicht selbst besitzt, einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen (vgl. BGH NStZ 2006, 511 [512] und 2000, 437; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 540/06

    Beweisantrag auf Einholung eines medizinisch-psychiatrischen bzw.

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Der Senat beurteilt den Verfahrensgang nach diesen Grundsätzen; an die vom Landgericht vorgenommene Ablehnung nach Beweisantragsgrundsätzen ist er nicht gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 540/06 - ; NStZ-RR 2004, 370 und NJW 2000, 2517 [2519]).
  • KG, 29.12.1998 - 1 Ss 320/97
    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Die Kammer hat die in wissenschaftlichen Publikationen - soweit erkennbar - einhellig vertretene Meinung ausgeführt, dass die so genannte Stehlsucht keine einheitliche psychische Störung darstellt, sondern allenfalls Symptom oder Äußerungsform einer schweren Persönlichkeitsstörung ist, die ihrerseits - je nach Ausprägungsgrad der psychosozialen Einschränkungen - die Steuerungsfähigkeit erheblich mindern kann (vgl. KG, Urteil vom 29. Dezember 1998 - [5] 1 Ss 320/97 [4/98] - ; Nedopil, Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und Recht, 3. Aufl., S. 168 f. und 196 f.; Staud, Basiswissen der Forensischen Psychiatrie, 3. Aufl., S. 51 f.).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99

    Eigene Sachkunde des Gerichts; Psychiatrischer Sachverständiger; Paranoide

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze muss der Tatrichter, der von dem Gutachten eines in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen abweichen will und die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde nicht selbst besitzt, einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen (vgl. BGH NStZ 2006, 511 [512] und 2000, 437; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Nur in einem solchen Fall wäre die Kammer gehalten gewesen, auf die Unvollständigkeit des vom Verteidiger als Beweisantrag bezeichneten Antrages hinzuweisen und auf die Formulierung eines sachgerechten Antrages hinzuwirken, indem er ihm Gelegenheit gegeben hätte, den Antrag um die fehlenden Inhalte zu vervollständigen (vgl. BGHSt 22, 118 [122]; BGH NStZ 1996, 562 und 1994, 483).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Sollte, was die Revisionsführerin allerdings nicht einmal behauptet hat, gleichwohl eine gegenteilige Erwartung bestanden haben, entfiel ihre Grundlage spätestens in dem Augenblick, in dem die Beweisaufnahme geschlossen wurde (vgl. BGHSt 32, 10 [14]).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12
    Es handelt sich um eine Rechtsfrage, über die das Gericht bei der Urteilsfindung ohne Bindung an etwaige Äußerungen von Sachverständigen hierzu in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 338 [339]; NJW 2006, 386 [388] und 1988, 501).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95

    Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag

  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 373/07

    Entscheidung über einen Beweisermittlungsantrag (Anordnung des Vorsitzenden;

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08

    Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer

  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

  • BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

    Ein Beweisantrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Antragsteller eine konkrete Tatsache behauptet und verlangt, mittels eines bestimmt bezeichneten Beweismittels darüber Beweis zu erheben (vgl. Senat, Urteil vom 11. September 2012 - [4] 161 Ss 89/12 [175/12]).
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