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   KG, 03.07.2018 - 5 VAs 6/18 - 161 Zs 436/18   

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https://dejure.org/2018,56594
KG, 03.07.2018 - 5 VAs 6/18 - 161 Zs 436/18 (https://dejure.org/2018,56594)
KG, Entscheidung vom 03.07.2018 - 5 VAs 6/18 - 161 Zs 436/18 (https://dejure.org/2018,56594)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 5 VAs 6/18 - 161 Zs 436/18 (https://dejure.org/2018,56594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Antrag nach den §§ 23 ff. EGGVG, Kostenentscheidung gegen Staatskasse bleibt die Ausnahme

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - 3 VA 2/12
    Auszug aus KG, 03.07.2018 - 5 VAs 6/18
    Vielmehr muss hinzutreten, dass der Justizbehörde ein offensichtlich oder grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last zu legen ist (zum Ganzen vgl. KG a.a.O. m.w.N.; ferner [noch zu § 30 Abs. 2 Satz 1 EGGVG a.F.] OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - I-3 Va 2/12 - juris Rdn. 15 m.w.N.; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 30 EGGVG Rdn. 4).
  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

    Vielmehr muss hinzutreten, dass der Justizbehörde ein offensichtlich oder grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last zu legen ist (vgl. KG, Beschluss vom 3. Juli 2018, 5 VAs 6/18, juris Rn. 6 m. w. N.; Köhnlein in BeckOK GVG, 11. Ed. Stand: 15. Mai 2021, EGGVG § 30 Rn. 8; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, EGGVG § 30 Rn. 5).
  • BayObLG, 19.07.2023 - 203 VAs 196/23

    Auskunftsanspruch auf Daten in EDV-Systemen der Staatsanwaltschaft

    Mangels Verweisung auf diejenigen Vorschriften der Zivilprozessordnung, die für die Kostentragungspflicht maßgeblich auf das Maß des Obsiegens und Unterliegens der Partei im Rechtsstreit oder die Erfolgsaussichten des Klagebegehrens abstellen (§§ 91 Abs. 1 S. 1, 91a, 92 ZPO), genügen begründete Erfolgsaussichten allein nicht (st. Rspr., vgl. etwa BayObLG a.a.O. Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 5 VAs 6/18 -, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 52/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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