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RG, 09.03.1910 - Rep. I. 161/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Eisenbahn verpflichtet, dem Empfänger des Frachtgutes einen sicheren Zugang zu dem Orte zu gewähren, wo die Auslieferung des Gutes erfolgen soll?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 148
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 07.12.2011 - 13 U 323/11
Haftung des Frachtführers für durch den Fahrer eines Tankfahrzeugs verursachte …
Das Reichsgericht hat daher für den Fall, dass das Frachtgut vom Empfänger abzuladen ist, eine Pflicht des Frachtführers angenommen, dem Empfänger einen sicheren Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem die Auslieferung erfolgen soll (RGZ 73, 148). - BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Die Beklagte hat danach die Pflicht, dem Empfänger das Abholen oder Ausladen des Gutes in einer Weise zu ermöglichen, daß damit kein in dem Bereich der Beklagten liegendes Risiko der Abnahme des Gutes entgegensteht (vgl. RGZ 73, 148; dort hat das Reichsgericht eine Verpflichtung der Eisenbahn angenommen, dem Empfänger des Frachtgutes einen sicheren Zugang zu dem Ort zu gewähren, wo die Auslieferung des Gutes erfolgen soll). - BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 404/12
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Gekühlte Backwaren" - elektronische …
Die Akte des patentamtlichen Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens 20 2008 001 271 Lö I 161/09 ist vom Deutschen Patent- und Markenamt, soweit erkennbar, seit dem 30. August 2011 elektronisch geführt worden.