Rechtsprechung
EuGH, 28.01.1986 - 161/84 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Pronuptia
Wettbewerb - Franchiseverträge
- EU-Kommission
Pronuptia
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf Gruppen von Alleinvertriebsvereinbarungen und deren Anwendbarkeit auf Franchiseverträge; Vereinbarkeit des Gemeinschaftsrechts mit Verträgen für ...
- franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Pronuptia
Zur Wettbewerbseinschränkung gemäß Art. 85 Abs. 1 EWGV (a. F.) durch Vertriebsfranchisingvertrag mit Marktaufteilung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer
- Judicialis
EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 85
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 234; EWG Art. 177; EWG Art. 85
1. WETTBEWERB - KARTELLE - BEEINTRÄCHTIGUNG DES WETTBEWERBS - VERTRIEBSFRANCHISINGVERTRAEGE - BEURTEILUNG AUFGRUND DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN UND DES WIRTSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHANGS - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Pronuptia -, FV, Weisungen des FG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wettbewerb - Franchiseverträge.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1415
- ZIP 1986, 329
- GRUR Int. 1986, 193
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.07.1966 - 56/64
Consten und Grundig / Kommission EWG
Auszug aus EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Wie sich aus dem Urteil vom 13. Juli 1966 in der verbundenen Rechtssachen 56 und 58/64 (Consten und Grundig/ Kommission, Slg. 1966, 321) ergibt, ist eine derartige Beschränkung eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Artikel 85 Absatz 1, soweit ein bereits weit verbreitetes Firmenzeichen betroffen ist.
- OLG Düsseldorf, 04.06.2019 - Kart 2/16
Hotelbuchungen im Internet: "Enge" Bestpreisklauseln sind zulässig
- BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08
Subunternehmervertrag II
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 81 Abs. 1 EG werden wettbewerbsbeschränkende Nebenabreden nur dann nicht vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG erfasst, wenn sie mit der Durchführung einer nicht den Wettbewerb beschränkenden Hauptvereinbarung unmittelbar verbunden und für diese notwendig sind (EuGH, Urt. v. 11.7.1985 - 42/84, Slg. 1985, 2545 = WuW/E EWG/MUV 690 Tz. 19 - Remia; Urt. v. 28.1.1986 - 161/84, Slg. 1986, 353 = WuW/E EWG/MUV 693 Tz. 14 ff. - Pronuptia; vgl. auch EuG, Urt. v. 18.9.2001 - T-112/99, Slg. 2001, II-2459 = WuW/E EU-R 469 Tz. 104 ff. - Metropole Television; vgl. zusammenfassend Leitlinien der Kommission zur Anwendung von Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag, ABl. - BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20
Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale
Demgegenüber werden Vereinbarungen, die den Franchisenehmer am Preiswettbewerb hindern - wie es bei der engen Bestpreisklausel hinsichtlich des Online-Direktabsatzes der Hotelunternehmen der Fall ist - vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst (EuGH, Urteil vom 28. Januar 1986 - Rs. 161/84, WuW/E EWG/MUV 693 Rn. 15-23 - Pronuptia).
- EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt dann, wenn eine bestimmte Maßnahme oder Tätigkeit wegen ihrer Neutralität oder ihrer positiven Wirkung auf den Wettbewerb nicht von dem grundsätzlichen Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG erfasst wird, auch eine Beschränkung der geschäftlichen Selbständigkeit eines oder mehrerer an dieser Maßnahme oder Tätigkeit Beteiligten nicht unter dieses grundsätzliche Verbot, wenn sie für die Durchführung dieser Maßnahme oder Tätigkeit objektiv notwendig ist und zu den Zielen der einen oder der anderen in einem angemessenen Verhältnis steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Remia u. a./Kommission, 42/84, EU:C:1985:327, Rn. 19 und 20, Pronuptia de Paris, 161/84, EU:C:1986:41, Rn. 15 bis 17, DLG, C-250/92, EU:C:1994:413, Rn. 35, sowie Oude Luttikhuis u. a., C-399/93, EU:C:1995:434, Rn. 12 bis 15). - EuG, 23.10.2003 - T-65/98
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS
Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia, Slg. 1986, 353) gezeigt, dass es bei der Entscheidung über die eventuelle Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EG-Vertrag um verschiedene Ausgestaltungen des Vertriebes, in diesem Fall um Vertriebsfranchising, gehen könne.Die Kommission widerspricht dem Argument von HB, ihre Vereinbarungen mit den Wiederverkäufern fielen nicht unter Artikel 85 EG-Vertrag, weil die rule of reason und das genannte Urteil Pronuptia Anwendung fänden.
Die Bestimmungen des Vertrages, der dem Gerichtshof im Urteil Pronuptia zur Beurteilung vorgelegt worden sei, seien nämlich anders.
Nur im Rahmen dieser Bestimmung kann eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und der wettbewerbsbeschränkenden Gesichtspunkte einer Beschränkung stattfinden (in diesem Sinne Urteile Pronuptia, Randnr. 24, und des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 48, sowie vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 136).
- EuG, 18.09.2001 - T-112/99
M6 u.a. / Kommission
Nur im Rahmen dieser Bestimmung kann eine Abwägung der wettbewerbsfördernden und der wettbewerbsbeschränkenden Gesichtspunkte einer Beschränkung stattfinden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84, Pronuptia, Slg. 1986, 353, Randnr. 24, und des Gerichts vom 15. Juli 1994 in der Rechtssache T-17/93, Matra Hachette/Kommission, Slg. 1994, II-595, Randnr. 48, sowie European Night Services u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 34, Randnr. 136).Denn das Urteil Pronuptia (angeführt in Randnr. 74) und das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84 (Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545) bezögen sich auf die Kriterien der Anwendung von Artikel 85 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag, ohne die Problematik der Nebenabreden zu erwähnen.
Sie können nur im Rahmen von Artikel 85 Absatz 3 EG-Vertrag berücksichtigt werden (vgl. hierzu Urteile Pronuptia, angeführt in Randnr. 74, Randnr. 24, und Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, angeführt in Randnr. 113, Randnr. 78).
- EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Desgleichen kann der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch eine Maßnahme beeinträchtigt werden, die ein Unternehmen daran hindert, in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung zu errichten, um dort auf dem fraglichen Markt Leistungen zu erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84, Pronuptia, Slg. 1986, 353, Randnr. 26). - EuG, 30.09.2003 - T-203/01
Michelin / Kommission
Die verlangten Auskünfte seien denen vergleichbar, die jeder Art des Franchising innewohnten und vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia, Slg. 1986, 353, Randnr. 17) und später von der Kommission selbst in ihrer Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 vom 30. November 1988 über die Anwendung von Artikel [81] Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen (…ABl. L 359, S. 46) als zulässig anerkannt worden seien. - EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission
Nach der Rechtsprechung kann im Übrigen die Prüfung der Hauptmaßnahme oder der Haupttätigkeit nicht abstrakt, sondern nur aufgrund der im Einzelfall bestehenden Nebenklauseln oder -abreden erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Pronuptia de Paris, 161/84, EU:C:1986:41, Rn. 14…, vom 15. Dezember 1994, DLG, C-250/92, EU:C:1994:413, Rn. 31, …und vom 12. Dezember 1995, 0ude Luttikhuis u. a., C-399/93, EU:C:1995:434, Rn. 12 bis 14). - OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16
Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel
Dabei ist entscheidend, ob das Wettbewerbsverbot sachlich erforderlich und zeitlich, räumlich und gegenständlich darauf beschränkt ist, den mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen (EuGH, Urteil vom 28.02.2013, C-1/12, Tz. 96 bei juris - Ordem dos Tecnicos ; Urteil vom 18.07.2006, C-519/04 P, Tz. 42 ff. bei juris - Meca-Medina ; Urteil vom 19.02.2002, C-309/99, Tz. 97 ff., 109 f. bei juris - Wouters ; Urteil vom 28.01.1986, C-161/84, Tz. 14 ff. bei juris - Pronuptia ; Urteil vom 11.07.1985, C-42/84, Tz. 17 ff. bei juris - Remia ; EuG, Urteil vom 18.09.2001, T-112/99, Tz. 104 ff. bei juris - Metropole Television ; BGH…, Urteil vom 10.12.2008, KZR 54/08, Rn. 17 bei juris - Subunternehmervertrag II ; Senat…, Urteil vom 02.12.2009, VI-U (Kart) 8/09, Rn. 33 bei juris;… Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 1 GWB Rn. 41;… Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, 5. Auflage 2014, § 1 GWB Rn. 148 ff., 154). - EuG, 22.10.1997 - T-213/95
SCK und FNK / Kommission
- BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08
Bau und Hobby
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21
Generalanwalt Rantos: Die FIFA/UEFA-Regeln, die jeden neuen Wettbewerb von einer …
- BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
"Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem …
- EuG, 13.01.2004 - T-67/01
JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen
- EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen …
- EuG, 30.06.2016 - T-491/07
CB / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16
F. Hoffmann-La Roche u.a.
- OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17
Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim …
- LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15
Verbotene Wettbewerbsbeschränkung innerhalb eines Franchisesystems
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
- LG Düsseldorf, 21.11.2013 - 14c O 129/12
Bezugsbindung für markenrelevante Produktgruppen in Franchisevertrag rechtmäßig
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12
MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG - …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - U (Kart) 13/06
Nichtigkeit einer Alleinbezugsverpflichtung des Franchisenehmers in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
- EuG, 02.07.1992 - T-61/89
Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission
- OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung …
- BGH, 27.05.1986 - KZR 8/83
Unterstützung des Franchisenehmers hinsichtlich der kaufmännischen und werblichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-228/18
Budapest Bank u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartelle - "Bezweckte" …
- EuG, 12.12.2018 - T-705/14
Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung …
- EuG, 12.12.2018 - T-701/14
Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05
Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-344/98
Masterfoods und HB
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21
Autoridade da Concorrência und EDP
- LG Kiel, 18.01.2013 - 14 O 63/11
Franchise: Wirksamkeit einer Alleinbezugsverpflichtung sowie eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-475/99
Ambulanz Glöckner
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim u. a. Grovvareforeninger gegen Dansk Landbrugs Grovvareselskab AmbA.
- EuG, 21.03.2003 - T-167/02
Établissements Toulorge / Parlament und Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-230/96
Cabour SA und Nord Distribution Automobile SA gegen Arnor "SOCO" SARL, …
- OLG Schleswig, 28.03.1996 - 2 U 54/95
Ausschließlichkeits- und Preisbindung in einem Geschäftskaufvertrag
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-266/93
Bundeskartellamt gegen Volkswagen AG und VAG Leasing GmbH. - Kraftfahrzeugleasing …
- OLG Köln, 08.03.1995 - 27 U 90/94
Verstoß gegen Grundsätze zur kartellrechtlichen Behandlung von Franchising
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-319/93
HENDRIK EVERT DIJKSTRA GEGEN FRIESLAND (FRICO DOMO) COOEPERATIE BA UND CORNELIS …
- EuG, 09.09.2015 - T-584/14
Inditex / OHMI - Ansell (ZARA)
- OLG Schleswig, 27.08.1986 - 4 U 27/85
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Streitigkeiten zwischen Franchise-Gebern …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-269/95
Francesco Benincasa gegen Dentalkit Srl. - Brüsseler Übereinkommen - Begriff des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86
Bayer AG und Maschinenfabrik Hennecke GmbH gegen Heinz Süllhöfer.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1987 - 27/87
SPRL Louis Erauw-Jacquery gegen Société coopérative La Hesbignonne.
- LG Düsseldorf, 11.08.1986 - 38 O (Kart) 70/85
Sittenwidrige und aus kartellrechtlichen Gründen unwirksame Franchise-Verträge; …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Pronuptia de Paris GmbH gegen Pronuptia de Paris Irmgard Schillgallis.
Wettbewerb - Franchiseverträge
Verfahrensgang
- BGH, 15.05.1984 - KZR 8/83
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
- EuGH, 28.01.1986 - 161/84
- BGH, 27.05.1986 - KZR 8/83
- OLG Frankfurt, 03.12.1992 - 6 U (Kart) 31/82
- BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93
- OLG Frankfurt, 27.09.1994 - 11 U (Kart) 30/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 30.06.1966 - 56/65
Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
In Ihrer Vorabentscheidung vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société technique minière/Maschinenbau Ulm, Slg. 1966, 281) haben Sie auf Seite 304 noch folgende hilfreiche Erläuterung gegeben: "Daher sind bei der Entscheidung darüber, ob ein Vertrag, der ,ein Alleinvertriebsrecht einräumt', wegen seines Zwecks oder seiner Wirkung als verboten anzusehen ist, insbesondere Art und Menge der den Gegenstand der Vereinbarung bildenden Erzeugnisse in Betracht zu ziehen; ferner ist zu prüfen, welche Stellung und Bedeutung der Lieferant und der Vertriebsberechtigte auf dem Markt dieser Erzeugnisse innehaben, ob die Vereinbarung für sich allein steht oder Bestandteil einer Gesamtheit von Vereinbarungen ist, ob die zum Schutz des Alleinvertriebsrechts dienenden Klauseln besonders einschneidend sind oder ob sie im Gegenteil Wiederausfuhr und parallele Einfuhr der fraglichen Erzeugnisse zulassen und diesen somit andere Absatzwege offenhalten."."Ist der Zugang zu einem selektiven Vertriebsnetz von Voraussetzungen abhängig, die über eine bloße objektive Auswahl qualitativer Art hinausgehen, beruht es insbesondere auf quantitativen Kriterien, so fällt das Vertriebssystem grundsätzlich unter das Verbot des Artikels 85 Absatz 1, soweit die betreffende Vereinbarung, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (LTM, Slg. 1966, 281) ausgeführt hat, verschiedene Tatbestandsmerkmale erfüllt, die weniger ihre Rechtsnatur als ihr Verhältnis zum ,Handel zwischen Mitgliedstaaten' und zum ,Wettbewerb' betreffen.".
Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.
b) Wenn es somit insbesondere auf die "horizontalen" Wirkungen oder genauer gesagt auf die Folgen der Vereinbarung für Dritte ankommt, wird nach Ihrer Rechtsprechung vor allem darauf abzustellen sein, ob Parallelimporte weiterhin möglich sind (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Grundig/Consten, Bilger/Jehle und Nungesser), ob der Marktzugang unter Berücksichtigung der Marktposition der betroffenen Lieferanten für andere Lieferanten oder Händler beschränkt wird (vgl. die Zitate aus den Rechtssachen 56/65, 23/67, 43/69, 26/76 und 31/80) und ob preissteigernde Wirkungen (Metro-Urteil und Coditel-II-Urteil) oder sogar eine vertikale Preisbindung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen zwischen dem Franchisegeber, seinen Filialen und seinen einzelnen Franchisenehmern feststellbar sind.
- EuGH, 25.10.1977 - 26/76
Metro / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Selektive Vertriebssysteme Pronuptia hat sich in diesem Verfahren auch auf Ihr Metro-Urteil (Rechtssache 26/76, Slg. 1977, 1875) berufen.Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.
b) Wenn es somit insbesondere auf die "horizontalen" Wirkungen oder genauer gesagt auf die Folgen der Vereinbarung für Dritte ankommt, wird nach Ihrer Rechtsprechung vor allem darauf abzustellen sein, ob Parallelimporte weiterhin möglich sind (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Grundig/Consten, Bilger/Jehle und Nungesser), ob der Marktzugang unter Berücksichtigung der Marktposition der betroffenen Lieferanten für andere Lieferanten oder Händler beschränkt wird (vgl. die Zitate aus den Rechtssachen 56/65, 23/67, 43/69, 26/76 und 31/80) und ob preissteigernde Wirkungen (Metro-Urteil und Coditel-II-Urteil) oder sogar eine vertikale Preisbindung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen zwischen dem Franchisegeber, seinen Filialen und seinen einzelnen Franchisenehmern feststellbar sind.
- EuGH, 18.03.1970 - 43/69
Bilger / Jehle
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Aus der Randnummer 5 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 43/69 (Bilger/Jehle, Slg. 1970, 127) ergibt sich, daß bei der Berücksichtigung anderer, vergleichbarer Verträge nicht allein auf Verträge einer großen Zahl von Einzelhändlern mit ein und demselben Erzeuger (bzw. Großhändler) abzustellen ist, sondern ebenfalls auf ähnliche, mit anderen Erzeugern aus demselben Mitgliedstaat geschlossene Alleinbezugsverträge.Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.
b) Wenn es somit insbesondere auf die "horizontalen" Wirkungen oder genauer gesagt auf die Folgen der Vereinbarung für Dritte ankommt, wird nach Ihrer Rechtsprechung vor allem darauf abzustellen sein, ob Parallelimporte weiterhin möglich sind (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Grundig/Consten, Bilger/Jehle und Nungesser), ob der Marktzugang unter Berücksichtigung der Marktposition der betroffenen Lieferanten für andere Lieferanten oder Händler beschränkt wird (vgl. die Zitate aus den Rechtssachen 56/65, 23/67, 43/69, 26/76 und 31/80) und ob preissteigernde Wirkungen (Metro-Urteil und Coditel-II-Urteil) oder sogar eine vertikale Preisbindung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen zwischen dem Franchisegeber, seinen Filialen und seinen einzelnen Franchisenehmern feststellbar sind.
- EuGH, 11.12.1980 - 31/80
L'Oréal / De Nieuwe AMCK
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
In der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, 3775) haben Sie in Randnummer 17 der Entscheidungsgründe folgendes festgestellt:.b) Wenn es somit insbesondere auf die "horizontalen" Wirkungen oder genauer gesagt auf die Folgen der Vereinbarung für Dritte ankommt, wird nach Ihrer Rechtsprechung vor allem darauf abzustellen sein, ob Parallelimporte weiterhin möglich sind (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Grundig/Consten, Bilger/Jehle und Nungesser), ob der Marktzugang unter Berücksichtigung der Marktposition der betroffenen Lieferanten für andere Lieferanten oder Händler beschränkt wird (vgl. die Zitate aus den Rechtssachen 56/65, 23/67, 43/69, 26/76 und 31/80) und ob preissteigernde Wirkungen (Metro-Urteil und Coditel-II-Urteil) oder sogar eine vertikale Preisbindung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen zwischen dem Franchisegeber, seinen Filialen und seinen einzelnen Franchisenehmern feststellbar sind.
- EuGH, 01.02.1977 - 47/76
De Norre / Brouwerij Concordia
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Was die Brauereiverträge angeht, so scheint mir außerdem für die Beantwortung der zweiten Frage des Bundesgerichtshofs in der Pronuptia-Rechtssache Ihr Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 47/76 (A. de Norre und M. de Clercq/NV Brouwerij Concordia, Sig. 1977, 65) von Bedeutung.Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.
- EuGH, 13.07.1966 - 32/65
Italien / Rat und Kommission EWG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Bei der ersten Frage des vorlegenden Gerichts nach der grundsätzlichen Anwendbarkeit von Artikel 85 auf Franchiseverträge scheint mir vor allem die Analogie zu der von Ihnen behandelten Problemstellung in Ihrem Urteil vom 13. Juli 1966 in der Rechtssache 32/65 (Italien/Kommission, Slg. 1966, 457) von Bedeutung.Soweit die Zulassung von Franchisenehmern zum System quantitativen Beschränkungen unterliegt (z. B. wie im vorliegenden Fall in der Weise, daß für ein bestimmtes Gebiet nur ein Franchisenehmer zugelassen wird), ist nach meiner Meinung aufgrund der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen ĽOréal, Lancôme und Hasselblad Artikel 85 Absatz 1 grundsätzlich auf die betreffenden Vereinbarungen anwendbar, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, die Sie in den zitierten Urteilen in den Rechtssachen 32/65, 56 und 68/64, 56/65, 23/67, 43/69, 47/76, 26/76 und 258/78 dargelegt haben.
- EuGH, 21.02.1984 - 86/82
Hasselblad / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Bezüglich der Unzulässigkeit einer "Lokalklausel" wie der in § 4 der betreffenden Verträge beruft sich die Kommission auf Randnummer 51 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/72 (Hasselblad, Slg. 1984, 883). - EuGH, 08.06.1982 - 258/78
Nungesser / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Da Lizenzen auch in Franchiseverträgen eine entscheidende Rolle spielen, sind für die vorliegende Rechtssache auch Ihre Urteile in den Rechtssachen 258/78 (Nungesser, Slg. 1982, 2015) und 262/81 (Coditei II, Slg. 1982, 3381) von einiger Bedeutung. - EuGH, 10.07.1980 - 99/79
Lancôme / Etos
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Den gleichen Standpunkt wie in Randnummer 17 hatten Sie bereits in der Rechtssache 99/79 (Lancôme, Slg. 1980, 2511) vertreten. - EuGH, 06.10.1982 - 262/81
Coditel / Ciné-Vog Films
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84
Da Lizenzen auch in Franchiseverträgen eine entscheidende Rolle spielen, sind für die vorliegende Rechtssache auch Ihre Urteile in den Rechtssachen 258/78 (Nungesser, Slg. 1982, 2015) und 262/81 (Coditei II, Slg. 1982, 3381) von einiger Bedeutung. - EuGH, 03.02.1976 - 63/75
Fonderies Roubaix / Fonderies Roux
- EuGH, 13.07.1966 - 56/64
Consten und Grundig / Kommission EWG
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen …
In meinen Schlußanträgen vom 19. Juni 1985 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia, Slg. 1986, 355) habe ich bereits ausgeführt, daß aus diesem Grund aus der amerikanischen Rechtsprechung zu vertikalen Vertriebsbindungen nur unter Vorbehalt Schlüsse für die EWG-Praxis gezogen werden können.Wie ich schon in meinen Schlußanträgen vom 19. Juni 1985 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia) unter 3.3 ausgeführt habe, ergibt sich aus Randnummer 5 des Urteils in der Rechtssache 43/69 (Bilger/ Jehle, Slg. 1970, 127), daß der Gerichtshof in diesem Zusammenhang auch an Vertriebssysteme mit ähnlichen Ausschlußwirkungen zu Lasten Dritter (dort anderer Erzeuger) gedacht hat, die von anderen Herstellern angewandt werden.