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   KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22 - 162 Ss 157/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2488
KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22 - 162 Ss 157/21 (https://dejure.org/2022,2488)
KG, Entscheidung vom 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22 - 162 Ss 157/21 (https://dejure.org/2022,2488)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 8/22 - 162 Ss 157/21 (https://dejure.org/2022,2488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Einlassung, Urteilsgründe, Bußgeldurteil

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 71 Abs 1 OWiG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Erfordernis der Darstellung der Einlassung im Bußgeldurteil

  • strafrechtsiegen.de

    SchwarzArbG - Ordnungswidrigkeit - Schweigerecht

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldurteil - Erfordernis der Darstellung der Einlassung des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwarzArbG § 5 Abs. 1 S. 1
    Aufhebung eines Urteils wegen Schwarzarbeit; Mindestanforderungen an Inhalt eines Urteils im Bußgeldverfahren; Unverzichtbare Angaben im Urteil zum Verhalten des Betroffenen in Hauptverhandlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Die Einlassung gehört auch ins Bußgeldurteil

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie hat sich der Betroffene denn eingelassen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Auszug aus KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22
    Vielmehr müssen hinsichtlich der Beweiswürdigung die Urteilsgründe regelmäßig auch erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Richter der Einlassung folgt oder ob und inwieweit er die Einlassung für widerlegt ansieht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 Ss OWi 290/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2006 - 1 Ss 55/06; OLG Rostock, Beschluss vom 1. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 1 246/04 -, jeweils bei juris, sowie Senge in KK-OWiG, 5. Aufl., § 71 Rdnr. 107 und Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 15, alle mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Auszug aus KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22
    Vielmehr müssen hinsichtlich der Beweiswürdigung die Urteilsgründe regelmäßig auch erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Richter der Einlassung folgt oder ob und inwieweit er die Einlassung für widerlegt ansieht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 Ss OWi 290/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2006 - 1 Ss 55/06; OLG Rostock, Beschluss vom 1. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 1 246/04 -, jeweils bei juris, sowie Senge in KK-OWiG, 5. Aufl., § 71 Rdnr. 107 und Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 15, alle mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auszug aus KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22
    Vielmehr müssen hinsichtlich der Beweiswürdigung die Urteilsgründe regelmäßig auch erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Richter der Einlassung folgt oder ob und inwieweit er die Einlassung für widerlegt ansieht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 Ss OWi 290/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2006 - 1 Ss 55/06; OLG Rostock, Beschluss vom 1. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 1 246/04 -, jeweils bei juris, sowie Senge in KK-OWiG, 5. Aufl., § 71 Rdnr. 107 und Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 15, alle mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 -, juris; NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N; 1999, 45; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 8/22 -, juris; OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
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