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   KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 162 Ss 2/15   

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https://dejure.org/2015,35596
KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 162 Ss 2/15 (https://dejure.org/2015,35596)
KG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 162 Ss 2/15 (https://dejure.org/2015,35596)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 162 Ss 2/15 (https://dejure.org/2015,35596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 Abs 2 S 2 Nr 1 StVO, § 49 Abs 3 Nr 2 StVO, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 BKatV, § 25 Abs 1 S 1 StVG
    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Anforderungen an die Begründung bei Verhängung eines Fahrverbots; Ablenkung durch einen plötzlich abbiegenden Motorradfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei Ablenkung durch einen plötzlich abbiegenden Motorradfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Begründung des Absehens von einem Regelfahrverbot bei Vorliegen eines Ausnahmefalls (hier: Rotlichtverstoß); Qualifizierter Rotlichtverstoß; Berufliche Angewiesenheit des Betroffenen auf eine Fahrerlaubnis; Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots; Indizwirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15
    Allein die berufliche Angewiesenheit auf eine Fahrerlaubnis rechtfertigt ein Absehen vor der Auferlegung eines Fahrverbots nicht (vgl. Senat VRS 111, 441 und Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 3 Ws (B) 478/08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15
    Dies indiziert verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284 ff.) das Vorliegen eines groben Verstoßes des Betroffenen gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241, 247; Senat in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15
    Dies indiziert verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284 ff.) das Vorliegen eines groben Verstoßes des Betroffenen gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241, 247; Senat in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 m.w.N.).
  • KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung

    Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 42/15
    Dies indiziert verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NZV 1996, 284 ff.) das Vorliegen eines groben Verstoßes des Betroffenen gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG mit der Folge, dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 43, 241, 247; Senat in ständiger Rechtsprechung, u. a. Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 m.w.N.).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    In einem solchen Fall kann er sich grundsätzlich nicht darauf berufen, er sei auf die Fahrerlaubnis angewiesen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. April 2014 - 3 Ws (B) 211/14 - 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 14. Juli 2015 - 3 Ws (B) 307/15 - und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 -).

    Ein Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Arbeitsplatzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. VRS 117, 197; VRS 127, 74 und Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 -).

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    aa) Zwar kann von der Anordnung eines Fahrverbotes auch dann abgesehen werden, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Betroffenen offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt oder wenn eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder wenn durch die Anordnung eines Fahrverbots bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art eine solche Entscheidung als nicht gerecht erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 3 Ws (B) 445/96 -), wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder dem Existenzverlust bei einem Selbstständigen (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und vom 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 -).

    Ferner muss Berücksichtigung finden, dass ein Kraftfahrzeugführer, der ein Fahrverbot durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht geltend machen kann, auf den Führerschein angewiesen zu sein (vgl. zuletzt Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 -, VRS 127, 74; 117, 197).

  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Gleiches gilt für die in Bezug genommenen Geschäftsinteressen; insoweit ist zudem anzumerken, dass sich ein Betroffener grundsätzlich nicht darauf berufen kann, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, wenn er den Führerschein in Kenntnis der Bedeutung, die dieser für ihn hat, infolge mangelnder Verkehrsdisziplin leichtfertig riskiert (std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 -, vom 14. Juli 2015 - 3 Ws (B) 307/15 - und vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 -).
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 274/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines

    Soweit die Rechtsbeschwerdeschrift ausführt, der Betroffene sei auf das Fahrzeug angewiesen, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen und sei daher aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen, ist anzumerken, dass der Betroffene sich hierauf grundsätzlich nicht berufen kann, wenn er den Führerschein in Kenntnis der Bedeutung, die dieser für ihn hat, infolge mangelnder Verkehrsdisziplin leichtfertig riskiert (std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 -, vom 14. Juli 2015 - 3 Ws (B) 307/15 - und vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 -).
  • KG, 07.12.2015 - 3 Ws (B) 606/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Regelfahrverbots gegen einen

    Ein Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbotes der Arbeitsplatzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 -).
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