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   KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20 - 162 Ss 54/20   

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https://dejure.org/2020,37565
KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20 - 162 Ss 54/20 (https://dejure.org/2020,37565)
KG, Entscheidung vom 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20 - 162 Ss 54/20 (https://dejure.org/2020,37565)
KG, Entscheidung vom 18. August 2020 - 3 Ws (B) 152/20 - 162 Ss 54/20 (https://dejure.org/2020,37565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verjährungsunterbrechung, nicht zugegangene Anhörung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 S 1 Nr 1 OWiG, § 33 Abs 1 S 1 Nr 9 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG, § 79 Abs 3 OWiG, § 3 StVO
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verfolgungsverjährungsunterbrechung trotz nicht zugegangenen Anhörungsbogens; Verfahrensrüge der Nichtgewährung von Akteneinsicht nach Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls; Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWI: Nochmals Verjährungsunterbrechung? Die nicht zugegangene Anhörung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Fahreridentifizierung - Das Lichtbild von "mäßiger Qualität”

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täteridentifizierung mit Foto trotz schlechter Qualität des Bildes?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Auszug aus KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20
    Denn maßgeblich für die Anwendung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist die Anordnung der Anhörung (vgl. BGHSt 25, 6; Senat, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 Ws (B) 185/18 -, juris und 28. Juni 2017 - 3 Ws (B) 148/17 - OLG Hamm VRS 112, 46; BayObLG VRS 105, 301; OLG Frankfurt NJW 1998, 1328; OLG Stuttgart VRS 94, 456; Gürtler in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 33 Rdn. 6a, 10; Ellbogen in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 33 Rdn. 23).

    (Senat, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18 -, BeckRS 2018, 25542; OLG Bamberg NStZ 2008, 532; BayObLG VRS 58, 389).

    Denn die enumerative Aufzählung der verjährungsunterbrechenden Handlungen in § 33 OWiG dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, weshalb grundsätzlich keine Einzelfallprüfung erfolgt, ob die jeweilige Unterbrechungshandlung objektiv tatsächlich geboten war (Senat, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Bamberg a.a.O.).

    Eine Unterbrechungswirkung wird nur dann abgesprochen, wenn es sich um eine die bloße Untätigkeit verdeckende Scheinmaßnahme handelt (BGH NStZ 1985, 545; Senat, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Gürtler a.a.O. § 33 Rdn. 3).

  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

    Auszug aus KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20
    Dies gilt nur dann nicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten worden ist, oder sonstige Fehlerquellen konkret behauptet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2019 - 3 Ws (B) 47/19 -, juris; 4. Juli 2017 - 3 Ws (B) 134/17 - und 25. Januar 2017 - 3 Ws (B) 680/16 - m.w.N.).

    Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissensstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 % - vorliegend beläuft sich diese um mehr als 60 % - von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2019 - 3 Ws (B) 161/19 - und 6. März 2019 a.a.O. m.w.N.).

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, so dass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris m.w.N.).

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 a.a.O. m.w.N.).

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten worden ist, oder sonstige Fehlerquellen konkret behauptet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 3 Ws (B) 152/20 -, 6. März 2019 - 3 Ws (B) 47/19 -, juris; 4. Juli 2017 - 3 Ws (B) 134/17 - und 25. Januar 2017 - 3 Ws (B) 680/16 - m.w.N.).
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