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   KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16 - 162 Ss 66/16)   

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https://dejure.org/2016,13163
KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16 - 162 Ss 66/16) (https://dejure.org/2016,13163)
KG, Entscheidung vom 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16 - 162 Ss 66/16) (https://dejure.org/2016,13163)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 3 Ws (B) 269/16 - 162 Ss 66/16) (https://dejure.org/2016,13163)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Wenn sich der Tatrichter nicht traut ein Fahrverbot festzusetzen, dann aber wir!"

  • IWW

    § 25 Abs. 1 StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes trotz des Vorliegens eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes; Grenzen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes; Schwierigkeiten beim Bremsvorgang wegen schmieriger Fahrbahn; Anforderungen an ein Absehen vom Fahrverbot

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231).

    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 79 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 OWiG), so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf (vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 209; OLG Celle NZV 1994, 332; OLG Frankfurt SVR 2010, 227; NStZ-RR 2002, 88).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231).
  • OLG Celle, 20.01.1994 - 3 Ss OWi 15/94

    Straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen; Eigene Sachentscheidung des

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 79 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 OWiG), so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf (vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 209; OLG Celle NZV 1994, 332; OLG Frankfurt SVR 2010, 227; NStZ-RR 2002, 88).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 79 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 OWiG), so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf (vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 209; OLG Celle NZV 1994, 332; OLG Frankfurt SVR 2010, 227; NStZ-RR 2002, 88).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16
    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).
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