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   KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12, 162 Ss 71/12   

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KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12, 162 Ss 71/12 (https://dejure.org/2012,24745)
KG, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12, 162 Ss 71/12 (https://dejure.org/2012,24745)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 Ws (B) 261/12, 162 Ss 71/12 (https://dejure.org/2012,24745)
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  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12
    Grundsätzlich ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die so gewonnene Überzeugung des Tatrichters nicht der Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde zugänglich (BGHSt 29, 18, 20; 41, 376, 381).

    Macht der Tatrichter wie hier von der gemäß §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO gegebenen Möglichkeit Gebrauch, in den Urteilsgründen auf das in der Akte befindliche Foto des Fahrzeugführers zu verweisen, so sind weitere Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich, wenn das Foto wie im vorliegenden Fall zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 376, 382 f.).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12
    Grundsätzlich ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die so gewonnene Überzeugung des Tatrichters nicht der Überprüfung durch die Rechtsbeschwerde zugänglich (BGHSt 29, 18, 20; 41, 376, 381).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1984 - 5 Ss OWi 520/83
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12
    Dies setzt voraus, dass alle anderen Voraussetzungen des § 45 StPO vorliegen, insbesondere die versäumte Handlung frist- und formgerecht nachgeholt worden ist (BGH, MDR 88, bei Holtz, 456; OLG Düsseldorf, VRS 67, 53), was hier der Fall ist.
  • KG, 17.01.2001 - 3 Ws (B) 612/00
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12
    Eines Sachverständigen-Gutachtens zur Frage, ob der Betroffene der auf dem Tatfoto abgebildete Fahrzeuglenker ist, bedarf es in solchen Fällen regelmäßig nicht (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 3 Ws (B) 612/00).
  • KG, 20.01.1997 - 3 Ws (B) 552/96
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 3 Ws (B) 261/12
    Eine solcher Vortrag wäre aber notwendig für eine zulässige Antragsbegründung gemäß §§ 46 OWiG, 45 Abs. 2 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 1997 - 3 Ws (B) 552/96).
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