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   KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19, 3 Ws (B) 179/19   

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KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19, 3 Ws (B) 179/19 (https://dejure.org/2019,25310)
KG, Entscheidung vom 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19, 3 Ws (B) 179/19 (https://dejure.org/2019,25310)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 3 Ws (B) 178/19, 3 Ws (B) 179/19 (https://dejure.org/2019,25310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Ausführung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtüberlassung von Rohmessdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Anders als im Hinblick auf die Vertretungsvollmacht nach § 329 Abs. 1 StPO, die sich ausdrücklich auf die Ermächtigung zur Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung zu beziehen hat (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - (5) 121 Ss 15/18 (11/18) -, juris und vom 3. Juli 2018 - (5) 121 Ss 105/18 (45/18) -, jeweils m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 -, juris), steht der Wirksamkeit der Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG nicht entgegen, dass sich diese nicht ausdrücklich auf diese Norm bezieht, sondern darin nur auf die Vorschriften der StPO hingewiesen wird (vgl. OLG Bamberg NStZ 2007, 180; Senge in KK-OWiG, a.a.O., § 73 Rn. 41; Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht 2. Aufl., § 73 OWiG Rn. 17; Krumm in Blum/Gassner/Seith, OWiG, § 73 Rn. 28).

    Die Konsequenzen der Bevollmächtigung eines Vertreters für den Fall der Abwesenheitsverhandlung wiegen bezogen auf die Berufungshauptverhandlung besonders schwer, da sie den Abschluss der letzten Tatsacheninstanz bildet (vgl. KG, Beschluss vom 1. März 2018, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Anforderungen an die Vollmacht für die Abwesenheitsvertretung gemäß § 329 Abs. 1 StPO auch nicht ohne Weiteres auf das Strafbefehlsverfahren Anwendung finden, sondern insoweit ausdrücklich unterschiedliche Maßstäbe an die Formulierung der Vertretungsvollmacht angelegt werden (vgl. KG, Beschluss vom 1. März 2018, a.a.O.).

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Einsicht in aktenfremde Messunterlagen

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Im Hinblick auf die seitens der Verteidigung geltend gemachte Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG auf Fälle von Verstößen gegen das fair-trial-Prinzip ist anzumerken, dass für eine solche schon angesichts des eindeutigen Wortlauts der Regelung kein Raum ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, a.a.O.).

    Das Bestehen eines Rechts auf Einsichtnahme in sich nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen ist obergerichtlich geklärt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2019, a.a.O.; saarl.

  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Die Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens unter dem Gesichtspunkt der Nichtzugänglichmachung von Messdaten ist nur dann zulässig erhoben, wenn dargelegt wird, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2016 - III-4 RBs 50/16 -, juris m.w.N.).

    Sollte dem Betroffenen dies mangels Zugriff auf die Unterlagen nicht möglich sein, muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2016, a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 4 RBs 377/18

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs; Rohmessdaten; Rügevorbringen

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Ferner fehlt es an Darlegungen dazu, welche Anstrengungen der Betroffene außerhalb der Hauptverhandlung unternommen hat, um Einsicht in die Unterlagen zu erhalten, insbesondere, ob er an die Verwaltungsbehörde herangetreten ist und wie diese ggf. auf seine Anfragen reagiert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 4 RBs 377/18 -, juris).

    Im Hinblick auf die seitens der Verteidigung geltend gemachte Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG auf Fälle von Verstößen gegen das fair-trial-Prinzip ist anzumerken, dass für eine solche schon angesichts des eindeutigen Wortlauts der Regelung kein Raum ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, a.a.O.).

  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Die Vertretungsvollmacht ermächtigt zur Vertretung in der Erklärung und im Willen, sodass der Vertreter für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abgeben und entgegennehmen kann (BGH NJW 1956, 1727).

    Angesichts dessen ist die Wirkung der Übertragung wichtiger Verfahrensrechte, wie Anwesenheit und rechtliches Gehör (vgl. BGH NJW 1956, 1727) und die mit der Bevollmächtigung einhergehende Bindungswirkung an Erklärungen des Vertreters im Bußgeldverfahren als weniger weitreichend anzusehen.

  • KG, 11.06.2010 - 3 Ws (B) 270/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Berücksichtigung des Gebrauchmachens des

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Urteil rechtfehlerhaft ist, der Rechtsfehler eine grundsätzliche Frage betrifft und der Fortbestand des Urteils zu einem schwer erträglichen Unterschied in der Rechtsprechung führt, weil zu besorgen ist, dass der Tatrichter ohne die höchstrichterliche Entscheidung seine rechtsfehlerhafte Praxis in gleich gelagerten Fällen fortsetzt und es nicht bei einem Einzelfall bleibt (vgl. Senat NJW 2010, 2900; Seitz/Bauer in Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 5).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    VerfGH NZV 2018, 275, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Das Bußgeldverfahren unterscheidet sich vor allem dadurch vom Strafverfahren, dass es nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dient und im Hinblick auf seine Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine einfache, schnelle und summarische Erledigung ausgerichtet ist (vgl. BGH NJW 1997, 1862).
  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 5 RVs 82/16

    Erforderliche Darlegungen zur Erkrankung bei Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Anders als im Hinblick auf die Vertretungsvollmacht nach § 329 Abs. 1 StPO, die sich ausdrücklich auf die Ermächtigung zur Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung zu beziehen hat (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - (5) 121 Ss 15/18 (11/18) -, juris und vom 3. Juli 2018 - (5) 121 Ss 105/18 (45/18) -, jeweils m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 -, juris), steht der Wirksamkeit der Vertretungsvollmacht im Sinne des § 73 Abs. 3 OWiG nicht entgegen, dass sich diese nicht ausdrücklich auf diese Norm bezieht, sondern darin nur auf die Vorschriften der StPO hingewiesen wird (vgl. OLG Bamberg NStZ 2007, 180; Senge in KK-OWiG, a.a.O., § 73 Rn. 41; Krenberger in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht 2. Aufl., § 73 OWiG Rn. 17; Krumm in Blum/Gassner/Seith, OWiG, § 73 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19
    Denn es wäre insbesondere erforderlich gewesen, darzulegen, dass der Verteidiger in der Hauptverhandlung erneut Akteneinsicht beantragt, einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt sowie einen Gerichtsbeschluss nach § 238 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG erwirkt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 3 Ws (B) 587/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Gewährung der

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RBs 29/17

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer

  • OLG Celle, 21.04.2016 - 2 Ss OWi 82/16

    Verfahrensrüge zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeiziehung der

  • BayObLG, 01.02.1956 - RReg. 1 St 508/55

    Gesonderte Verhandlung der Berufung der Staatsanwaltschaft

  • OLG Celle, 06.10.2010 - 311 SsRs 113/10

    Erforderlichkeit eines schriftlichen Nachweises für die einem

  • KG, 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15

    Bußgeldverfahren: Wartepflicht von 15 Minuten bei Unpünktlichkeit der

  • OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06

    Umfang einer Terminsvollmacht für den Verteidiger im Bußgeldverfahren

  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Eine Rechtsbeschwerde gegen die tatrichterliche Entscheidung soll auf diese Rüge nach den §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 338 Nr. 8 StPO aber nur dann zulässig erhoben sein können, wenn der Betroffene auch darlegt, welche vergeblichen Bemühungen um Einsicht in die Unterlagen vorgenommen worden sind, was insbesondere auch die Bemühungen zur Erlangung dieser Unterlagen von der Verwaltungsbehörde und erforderlichenfalls die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung nach § 62 OWiG hierüber, die erneute Antragstellung in der Hauptverhandlung und die Ablehnung dieses Antrags sowie einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung und die Erwirkung eines Gerichtsbeschlusses nach den §§ 71 Abs. 1 OWiG, 238 Abs. 2 StPO einschließt (siehe KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19, 3 Ws (B) 179/19 - 162 Ss 71/19, juris Rn. 25 i.V.m. 21, StraFO 2019, 470; OLG Brandenburg (2. Strafsenat), Beschluss vom 05.03.2020 - (2Z) 53 Ss-OWi9 96/20 (52/20), juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2016 - 2 Ss-OWi 562/16, juris Rn. 15 f., NStZ-RR 2016, 385; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2019 - 4 RBs 377/18, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe (1. Senat für Bußgeldsachen), Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 30, NStZ 2019, 620; (2. Senat für Bußgeldsachen), Beschluss vom 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19, Rn. 11, DAR 2019, 695; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17, juris Rn. 22, ZfSch 2017, 469; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016 - Ss (Bs) 6/16 (4/16 OWi), juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19, juris Rn. 4, DAR 2019, 697; vgl. ferner VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 23).
  • OLG Bremen, 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20

    Zur Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur

    Es kann dahinstehen, ob in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Zulassung einer Rechtsbeschwerde ungeachtet der Beschränkungen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG auch für den Fall der Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG erfolgen kann (befürwortend: OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2016 - 21 Ss OWi 103/16 (Z), juris Rn. 6; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92, juris Rn. 8 i.V.m. 18, BVerfGE 92, 191; hierzu auch Göhler/Seitz/Bauer, 17. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16e; offengelassen dagegen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - (1Z) 54 Ss-OWi 13/20 (13/20), juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19, juris Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.06.2019 - 1 OLG 123/19, juris Rn. 6, SchlHA 2019, 279; ablehnend unter Bezugnahme auf den Wortlaut der als Ausnahmevorschrift konzipierten Bestimmung KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2019 - 3 Ws (B) 178/19 und 179/19 - 162 Ss 71/19, juris Rn, 22, StraFO 2019, 470; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2019 - 4 RBs 377/18, juris Rn. 5; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18, juris Rn. 19; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.10.2017 - Ss Rs 17/2017 (30/17 OWi), juris Rn. 17, SVR 2018, 155 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2019 - 4 Rb 28 Ss 691/19, juris Rn. 5, DAR 2019, 696) und ob - wie der Betroffene geltend macht - die Verwertung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens, bei dem keine Speicherung der vom Messgerät gewonnenen Rohmessdaten erfolgt, eine solche Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens begründet.
  • OLG Köln, 24.09.2019 - 1 RBs 328/19

    Bußgeldverfahren, Vertretungsvollmacht, Nachweis, Zulässigkeit der

    Sofern das Kammergericht in anderer Hinsicht zwischen Straf- und Bußgeldverfahren differenziert und hinsichtlich der Interessenvertretung durch einen Verteidiger im Bußgeldverfahren weniger hohe Anforderungen als im Berufungsverfahren gestellt hat, betraf dies allein die inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer erteilten Vollmacht (KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2019, Az.: 3 Ws (B) 178/19, 162 Ss 71/19, 3 Ws (B) 179/19, 3 Ws (B) 178-179/19), zitiert nach juris, Rn. 14 f); nach Auffassung des Senats sind diese Rechtsprechungsgrundsätze unter besonderer Berücksichtigung der mit dem Schriftformerfordernis verfolgten Ziele jedenfalls nicht auf die hier in Rede stehende Art und Weise der Vollmachtserteilung zu übertragen.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    Für eine in zulässiger Weise erhobene Gehörsrüge hätte es der Darlegung bedurft, dass wegen der Verweigerung der Herausgabe der Messunterlagen und Messdaten durch die Bußgeldbehörde ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt, in der Hauptverhandlung deren Unterbrechung oder Aussetzung beantragt und dieser Antrag durch Gerichtsbeschluss abgelehnt oder nicht beschieden wurde (vgl. OLG Saarbrücken BeckRS 2016, 5713; KG Berlin BeckRS 2019, 18041 Rdn. 21; OLG Brandenburg BeckRS 2020, 4261; OLG Bremen BeckRS 2020, 5965 Rdn. 22).
  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

    a) Soweit in der Rechtsprechung auf den Zeitpunkt des Einsichtsantrags abgestellt und verlangt wird, dass Gesuche auf Einsichtnahme in die Messdaten bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde zu verfolgen sind und nicht erstmalig in der Hauptverhandlung verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung derselben gestellt werden dürfen (vgl. neben OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2019 - Rb 10 Ss 291/19 = NStZ-RR 2019, 620 = DAR 2019, 582 auch KG, Beschluss vom 22.07.2019 - 3 Ws [B] 178/19 = StraFo 2019, 470; OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2019 - OLG 23 Ss 709/19 (B) = BeckRS 2019, 37019; OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2019 - 4 RBs 377/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2018 - IV-RBs 133/18 jeweils bei juris sowie Beschluss vom 22.07.2015 - IVRBs 63/15 = NZV 2016, 140), soll dies nach Auffassung des OLG Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2016 - 2 Ss-OWi 589/16 = NStZ-RR 2016, 320 = DAR 2016, 713 = ZfSch 2016, 713) dem Umstand geschuldet sein, dass die Verwaltungsbehörde gemäß § 47 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 26 Abs. 1 StVG Herrin der "Falldatei" sei und dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt sein müsse, die "Falldatei" zumindest auf Übereinstimmung mit dem in der Bußgeldakte befindlichen "Messbild" und auch im Hinblick auf "unspezifische" Bedenken gegen die Richtigkeit der Messung zu überprüfen, woraus sich gegebenenfalls konkrete tatsachenbegründete Anhaltspunkte für Messfehler ergeben könnten.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Insbesondere nimmt das Beschwerdevorbingen nicht in den Blick, dass zu keinem Zeitpunkt gegenüber dem Amtsgericht ein Antrag auf Herausgabe von Messdaten bzw. ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Herausgabe etwaiger Daten gestellt wurde (vgl. hierzu auch KG, Beschluss vom 22. Juli 2019 - 3 Ws [B] 178/19 - juris Rn. 21; OLG Karlsruhe; Beschluss vom 16. Juli 2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 - juris Rn. 30; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 4 RBs 377/18 - juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Februar 2016 - Ss [Bs] 6/2016 - juris Rn. 8; Krenberger NZV 2018, 282 [283]; Wendt, NZV 2018 441 [446]).
  • OLG Schleswig, 05.11.2019 - II OLG 41/19
    Denn es wäre insbesondere erforderlich gewesen, darzulegen, dass der Verteidiger in der Hauptverhandlung erneut Akteneinsicht beantragt, einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt sowie einen Gerichtsbeschluss nach § 238 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG erwirkt hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2019-3 Ws (B) 178/19 ­, juris OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 ­ 2 Rb 7 Ss 202/19 ­, juris).

    Sollte dem Betroffenen dies mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich sein, muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 2019-3 Ws (B) 178/19 ­, juris OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2016, a.a.O. m.w.N.).

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