Rechtsprechung
   KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20 - 162 Ss 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39279
KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20 - 162 Ss 73/20 (https://dejure.org/2020,39279)
KG, Entscheidung vom 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20 - 162 Ss 73/20 (https://dejure.org/2020,39279)
KG, Entscheidung vom 17. September 2020 - 3 Ws (B) 189/20 - 162 Ss 73/20 (https://dejure.org/2020,39279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Innerörtliche Probefahrt, Unterbrechung, Entfallen der Privilegierung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 FZV, § 16 Abs 1 S 1 FZV
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahren ohne Zulassung bei Unterbrechung einer innerörtlichen Probefahrt; zweckfremde Unterbrechung

  • IWW

    FZV §§ 3 Abs. 1, 16 Abs. 1 S. 1

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Privilegierung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 FZV bei Unterbrechung einer innerörtlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Eine Rechtsbeschwerde kann zur Fortbildung des Rechts dann zugelassen werden, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch zu schließen (BGHSt 24, 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Juli 2019 - 2 Ss-OWi 1077/18 -, juris; OLG Bamberg DAR 2011, 212; OLG Hamm VRS 56, 42).
  • OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1974, 1558; OLG Köln VersR 2010, 1309).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 2 Ss OWi 1077/18

    Verstoß gegen § 34 StVZO bei Überladung des Fahrzeugs

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Eine Rechtsbeschwerde kann zur Fortbildung des Rechts dann zugelassen werden, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch zu schließen (BGHSt 24, 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Juli 2019 - 2 Ss-OWi 1077/18 -, juris; OLG Bamberg DAR 2011, 212; OLG Hamm VRS 56, 42).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11

    Missbrauch eines "roten Nummernschildes"

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Auch habe das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechtsfrage bereits entschieden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2011, 3176).
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 134/64

    Bestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes nach den Sonderbedingungen der

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Zwar können nach der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1967 - II ZR 134/64 -, juris, wobei diese Rechtsprechung zu dem § 28 StVZO a.F. ergangen ist, der jedoch regelungsidentisch mit dem § 16 FZV (dazu OLG Düsseldorf a.a.O.) ist) mit einer Fahrt zu einem privilegierten Zweck auch weitere Zwecke, etwa geschäftlicher oder persönlicher Art, verfolgt oder verbunden werden.
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Eine Rechtsbeschwerde kann zur Fortbildung des Rechts dann zugelassen werden, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch zu schließen (BGHSt 24, 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Juli 2019 - 2 Ss-OWi 1077/18 -, juris; OLG Bamberg DAR 2011, 212; OLG Hamm VRS 56, 42).
  • OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93

    Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz;

    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Selbst wenn der Senat der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft folgte - es liege bereits eine obergerichtliche Entscheidung vor -, stünde dies der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - durch eine erneute obergerichtliche Entscheidung die Rechtsprechung weiter untermauert und gefestigt wird (st. Rspr. stellv. OLG Frankfurt a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 - juris; OLG Köln VRS 86, 319; OLG Düsseldorf VRS 86, 202 (203); KG VRS 82, 206; Seitz/Bauer in Göhler OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 3; aA Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 37).
  • KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91
    Auszug aus KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20
    Selbst wenn der Senat der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft folgte - es liege bereits eine obergerichtliche Entscheidung vor -, stünde dies der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - durch eine erneute obergerichtliche Entscheidung die Rechtsprechung weiter untermauert und gefestigt wird (st. Rspr. stellv. OLG Frankfurt a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 - juris; OLG Köln VRS 86, 319; OLG Düsseldorf VRS 86, 202 (203); KG VRS 82, 206; Seitz/Bauer in Göhler OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 3; aA Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 37).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Dass vorliegend ein mit Gründen versehenes Urteil innerhalb von fünf Wochen zu den Akten zu bringen war, folgt bereits aus der gesetzlichen Regelung gemäß den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1, 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO und betrifft insoweit keine Rechtsfrage, die entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstraktionsfähig ist (vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 17. September 2020 - 3 Ws (B) 189/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht