Rechtsprechung
   KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16 - 162 Ss 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35672
KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16 - 162 Ss 86/16 (https://dejure.org/2016,35672)
KG, Entscheidung vom 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16 - 162 Ss 86/16 (https://dejure.org/2016,35672)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 3 Ws (B) 358/16 - 162 Ss 86/16 (https://dejure.org/2016,35672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 StVG, § 4 Abs 1 BKatV, § 261 StPO
    Rotlichtverstoß: Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot

  • verkehrslexikon.de

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot wegen Augenblicksversagen bei Ortskenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

  • bussgeldsiegen.de

    Rotlichtverstoß - Absehen von Regelfahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 1 ; StPO § 261
    Absehen von Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. 132.3 BKat vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231).

    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschlüsse vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -, vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - und vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).

  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschlüsse vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -, vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - und vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschlüsse vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -, vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - und vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. 132.3 BKat vor, unter denen ein Fahrverbot als regelmäßige Denkzettel- und Erziehungsmaßnahme angeordnet werden soll, ist grundsätzlich von einer groben Pflichtverletzung des betroffenen Kraftfahrers im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auszugehen (vgl. BGHSt 38, 125; 38, 231).
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Das Absehen vom Fahrverbot muss auf einer eingehenden und nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Begründung beruhen (BGH NZV 1992, 117 und 286; Senat, Beschlüsse vom 24. Februar 2016 - 3 Ws (B) 95/16 -, vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 - und vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, OLG Naumburg NZV 1995, 161; BayObLG NZV 1994, 487).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus KG, 07.07.2016 - 3 Ws (B) 358/16
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Ausgangspunkt für die Prüfung, ob das Gericht im Rahmen des ihm durch diese Vorschrift eingeräumten Ermessens wegen des Vorliegens einer unzumutbaren Härte von der Anordnung eines Fahrverbots absehen kann, ist die durch den Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 Satz 1 (hier Nr. 1) BKatV ausgelöste Indizwirkung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 338/17 -, 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 - und 7. Juli 2016 - 3 Ws (B) 358/16 - alle juris), wonach in den dort genannten Fällen die Anordnung eines Fahrverbots in der Regel in Betracht kommt.
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin hat der Senat (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2016 - 3 Ws (B) 358/16 -) das vorgenannte Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht