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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11, 3 Ws 164/11, 3 Ws 165/11   

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OLG Hamm, 09.06.2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11, 3 Ws 164/11, 3 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,14400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11, 3 Ws 164/11, 3 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,14400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11, 3 Ws 164/11, 3 Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,14400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erstverbüßerregelung - beim OLG Hamm geht es jetzt anders

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 1028/11
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11, 3 Ws 164/11, 3 Ws 165/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 16.03.2007 - 2 Ws 101/07

    Erstverbüßerprivileg bei Anschlussvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 3 Ws 164/11
    Der Senat schließt sich vielmehr der in der ober-gerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur herrschenden Auffassung an, nach der auch in den Fällen der Anschlußvollstreckung mehrerer selbständiger Freiheitsstrafen darauf abzu-stellen ist, dass sich der Verurteilte insgesamt erstmals in Strafhaft befindet (vgl. Köln NStZ-RR 2007, 251; Bremen StV 2009, 260; Celle StV 1990, 271;Fischer, StGB, 57.Aufl. Rdnr. 25 zu § 57 m.w.N.; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Aufl., Rdnr. 23a zu § 57 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.12.1989 - 1 Ws 389/89
    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 3 Ws 164/11
    Der Senat schließt sich vielmehr der in der ober-gerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur herrschenden Auffassung an, nach der auch in den Fällen der Anschlußvollstreckung mehrerer selbständiger Freiheitsstrafen darauf abzu-stellen ist, dass sich der Verurteilte insgesamt erstmals in Strafhaft befindet (vgl. Köln NStZ-RR 2007, 251; Bremen StV 2009, 260; Celle StV 1990, 271;Fischer, StGB, 57.Aufl. Rdnr. 25 zu § 57 m.w.N.; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Aufl., Rdnr. 23a zu § 57 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.1988 - StB 19/88

    Reststrafe - Aussetzung - Ermessenssache

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2011 - 3 Ws 164/11
    Den gegen diese Sichtweise vorgebrachten Bedenken kann, soweit dies in Einzelfällen geboten erscheint, hinreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass die bedingte Entlassung nach § 57 Abs. 2 StGB als Kann-Bestimmung ausgestaltet und damit ein sachgerechter Ermessensspielraum eröffnet ist (BGH NStZ 88, 495).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten

    Seine diesbezüglich abweichende Auffassung hat das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1987 - 2 Ws 203/87, 2 Ws 204/87 -, juris) inzwischen aufgegeben (OLG Hamm, Beschl. v. 09. Juni 2011 - III-3 Ws 164/11, III-3 Ws 165/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.07.2011 - Ws 164/11, Ws 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32395
OLG Braunschweig, 04.07.2011 - Ws 164/11, Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,32395)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.07.2011 - Ws 164/11, Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,32395)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - Ws 164/11, Ws 165/11 (https://dejure.org/2011,32395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Die Anwendung der für Strafgefangene geltenden Regelungen mit sicherheitsrelevantem Charakter auf Sicherungsverwahrte setzt voraus, dass dies zur Aufrechterhaltung der Sicherhalt in der Anstalt erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).

    Der Senat kann eine eigene Sachentscheidung treffen, weil sich dadurch eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. Mai 2008, 1 Ws 220/08, zitiert nach Juris; KG StV 2002, 36, 37; OLG München NStZ 1994, 560; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011, 2 Ws 165/11).

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