Rechtsprechung
RG, 19.10.1918 - Rep. V. 167/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,69) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Beeinträchtigt der Umstand, daß es dem Schuldner nachträglich unmöglich geworden ist, von der ihm eingeräumten Lösungsbefugnis (facultas alternativa) Gebrauch zu machen, den Anspruch des Gläubigers auf die ihm geschuldete Leistung? 2. Wird, wenn der Gebrauch der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auwirkung einer nicht mehr ausübbaren Lösungsbefugnis (facultas alternativa) auf die Gegenleistung
- opinioiuris.de
Facultas alternativa
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 58
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 27.10.2004 - 4 U 80/04
Vergütungsanspruch hinsichtlich Werbekostenzuschuss (Preisnachlass) bei …
Im Falle einer Ersetzungsbefugnis des Schuldners trägt dieser nämlich "nach jeder Richtung hin allein die Gefahr der Verwendbarkeit oder Unverwendbarkeit der ihm zugestandenen Lösungsbefugnis, während dem Gläubiger keine andere Verpflichtung obliegt, als gegebenenfalls die ihm gehörig angebotene Ersatzleistung anstelle der geschuldeten als Erfüllung anzunehmen" (so schon RGZ 94, 58, 60). - VG Meiningen, 25.04.2023 - 8 K 529/23
Afghanistan: Dublin Ungarn; Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung für eine …
Dies entspricht dem Maßstab des "real risk" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 06.06.2018 - 1 0 LB 167/18 - juris). - BGH, 30.04.1964 - VII ZR 181/62
Rechtsmittel
Diese Ansicht des Berufungsgerichts, die im Einklang mit der von ihm angeführten Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 94, 58, 60) steht, ist zu billigen.