Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 04.04.1974 - 167/73   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    1 . VERSTOSS EINES MITGLIEDSTAATES - KOMMISSION DER EWG - KLAGEINTERESSE - VORLIEGEN

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    1. VERSTOSS EINES MITGLIEDSTAATES - KOMMISSION DER EWG - KLAGEINTERESSE - VORLIEGEN

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1974, 359



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Wird zitiert von ... (53)  

  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftliche Regelung für die

    23 Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 21, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 59).

    29 Die Französische Republik bestreitet die Quotenüberschreitungen, die ihr für die Fischereiwirtschaftsjahre 1988 und 1990 vorgeworfen werden, zwar nicht, verweist aber auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Kommission sich nicht auf eine bloße Vermutung stützen könne, sondern genaue und konkrete Tatsachen anführen müsse (Urteile vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 17, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, und vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 35).

    39 Der Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnrn. 29 und 30) festgestellt, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 verpflichtet sind, schon vor der Ausschöpfung der Quoten zwingende Maßnahmen zu ergreifen, um jede Fangtätigkeit bis auf weiteres zu untersagen.

    Vielmehr obliegt es den mit der Durchführung von Gemeinschaftsregelungen im Bereich der Fischereierzeugnisse betrauten Mitgliedstaaten, diese Schwierigkeit durch den Erlass geeigneter Maßnahmen zu überwinden (Urteile vom 20. März 1990, Kommission/Frankreich, Randnr. 23, und vom 7. Dezember 1995, Kommission/Frankreich, Randnr. 28).

  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04  

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17

    Auch relativ geringfügige Beschränkungen unterliegen der Rechtfertigungskontrolle (vgl. EuGH-Urteile vom 4 April 1974 Rs. 167/73 "Kommission/Frankreich", Slg. 1974, 359, Rz. 45/47; vom 5. April 1984 Rs. 177-178/82 "van de Haar", Slg. 1984, 1797, Rz. 14; vom 18. Mai 1993 Rs. C-126/91 "Yves Rocher", Slg. 1993, I-2361, Rz. 21: keine "de-minimis-Klausel").
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-418/00  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftliche Regelung für die

    "Bei der Wahrnehmung der ihr in den Artikeln 211 EG und 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten braucht die Kommission kein Rechtsschutzinteresse nachzuweisen, da ihr kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnummer 15, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnummer 21, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnummer 59).".

    Der Gerichtshof meinte dazu im Urteil Kommission/Frankreich, dass "nach ständiger Rechtsprechung ... ein Mitgliedstaat [sich] nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen [kann], um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen ..."(38).

    2: - Urteil vom 1. Februar 2001 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025).

    30: - Urteil vom 7. Dezember 1995 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443).

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  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

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