Weitere Entscheidungen unten: RG, 17.10.1888 | Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1989

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   EuGH, 14.12.1989 - 168/88   

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https://dejure.org/1989,1669
EuGH, 14.12.1989 - 168/88 (https://dejure.org/1989,1669)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1989 - 168/88 (https://dejure.org/1989,1669)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 168/88 (https://dejure.org/1989,1669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Dammer / Securex und RKW

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 1
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen

  • EU-Kommission

    Dammer / Securex und RKW

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Familienleistungen im Beschäftigungsstaat; Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften; Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen; Anspruch auf Leistungen im Beschäftigungsstaat eines Elternteils für in einem ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 12; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 73; ; EWGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften - Begriff der Kumulierung bei Familienleistungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 286
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.06.1980 - 733/79

    Laterza

    Auszug aus EuGH, 14.12.1989 - 168/88
    Juni 1980 in der Rechtssache 733/79 ( Laterza, Slg . 1980, 1915, Randnr . 10 ) entschieden, daß der Anspruch auf Familienleistungen gegenüber dem Staat, in dem der Empfänger einer Invaliditätsrente wohnt, den schon länger bestehenden Anspruch auf höhere Familienleistungen gegenüber einem anderen Mitgliedstaat nicht untergehen lässt .
  • EuGH, 09.07.1980 - 807/79

    Gravina

    Auszug aus EuGH, 14.12.1989 - 168/88
    Juli 1980 in der Rechtssache 807/79 ( Gravina, Slg . 1980, 2205, Randnr . 7 ) hat der Gerichtshof daraus hergeleitet, daß die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Regelung keine Verringerung der aufgrund solcher Rechtsvorschriften gewährten Leistungen zur Folge haben darf .
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    40 bis 48 des vorliegenden Urteils dargelegten Erwägungen ist in Ermangelung von Vorschriften in der Verordnung Nr. 1408/71, die sich speziell auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit beziehen, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 27 dieser Verordnung im Licht der mit der Verordnung Nr. 1408/71 verfolgten Zwecke unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Leistungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, gegenüber Leistungen bei Krankheit im eigentlichen Sinne auszulegen (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 6. März 1979, Rossi, 100/78, Slg. 1979, 831, Randnr. 12, und vom 14. Dezember 1989, Dammer, C-168/88, Slg. 1989, 4553, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-347/12

    Wiering - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr.

    Aus Sinn und Zweck der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71, die die Kumulierung von Familienleistungen regeln, und aus den darin für den Fall einer Kumulierung vorgesehenen Lösungen ist nämlich herzuleiten, dass mit der in Rede stehenden Bestimmung verhindert werden soll, dass sowohl der unmittelbare Familienleistungsberechtigte, d. h. der Erwerbstätige, als auch die mittelbaren Leistungsberechtigten, d. h. dessen Familienangehörige, gleichzeitig zwei Leistungen gleicher Art erlangen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dammer, C-168/88, EU:C:1989:652, Rn. 10 und 12).
  • FG Nürnberg, 09.03.2016 - 5 K 1566/13

    Anrechnung der einkommensabhängigen französischen Familienleistung für Kinder

    Allenfalls besteht ein Anspruch auf eine Zusatzleistung in Höhe des Unterschieds zwischen vergleichbaren Soziallleistungen, für die in mehreren zuständigen Mitgliedstaaten eine Berechtigung besteht (vgl. EuGHUrteil vom 14.12.1989 C-168/88, Slg 1989, 4553-4578, dort Rz. 23).

    Dieses wird ihm aber nach den Grundsätzen zur Beschränkung vergleichbarer Familienleistungen auch gewährt (EuGH-Urteile vom 14.12.1989 C-168/88, a.a.O. und vom 08.05.2014 C-347/12, a.a.O.).

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   RG, 17.10.1888 - Rep. V. 168/88   

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RG, 17.10.1888 - Rep. V. 168/88 (https://dejure.org/1888,20)
RG, Entscheidung vom 17.10.1888 - Rep. V. 168/88 (https://dejure.org/1888,20)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1888 - Rep. V. 168/88 (https://dejure.org/1888,20)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Vindikation von Inhaberpapieren gegen denjenigen, welcher sie unentgeltlich erworben hat. Ist die in den §§. 45. 46 A.L.R. I. 15 erwähnte Art der Unterscheidbarkeit (Aufbewahrung in Beuteln) die allein maßgebende? 2. Erlangt der Gläubiger, für welchen eine dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaberpapiere.; Einlösungsrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 22, 265
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1989 - 168/88   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Theo Dammer gegen VZW Securex Kinderbijslagfonds und Rijksdienst voor Kinderbijslag der Werknemers.

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen

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