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   VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369   

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VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369 (https://dejure.org/2013,33854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2013 - 16a D 12.1369 (https://dejure.org/2013,33854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2013 - 16a D 12.1369 (https://dejure.org/2013,33854)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 27.10.2010 - 16a D 09.2470

    Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz; Unterschlagung dienstlich

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17, U. v. 6.6.2007 a.a.O, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).).

    Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat; wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 -, BayVGH, U.v. 27.10.2010 -16a D 09.2470 - jeweils juris).

    In Betracht kommt insoweit, dass ein Beamter vor Aufdeckung der Tat diese umfassend offenbart und/oder den Schaden wieder gutmacht (BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 -, BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 2 B 26.07 - juris ).

    Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert schließlich eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - juris).

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen als sog. Zugriffsdelikt regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (BVerwG, U. v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 -, BVerfG (Kammer), B. v. 19.2.2003 - 2 BvR 1413.01 - jeweils juris), so dass in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist.

    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (BVerwG, U.v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 - juris).

    Während bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nur solche belastenden Tatsachen berücksichtigt werden dürfen, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 17, U. v. 6.6.2007 a.a.O, BayVGH, U.v. 27.10.2010 - 16a D 09.2470 - jeweils juris).).

  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Auch unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO i.V.m. Art. 3 BayDG) sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit dann nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten über die psychische Gesundheit eines Verfahrensbeteiligten einzuholen, wenn die Behauptung, der Betroffene leide an einem regelwidrigen seelischen Zustand, ohne greifbare Anhaltspunkte - gleichsam aus der Luft gegriffen - aufgestellt wird (BayVGH, U.v. 2.12.2009 - 16a D 08.509 m.w.N. - juris).

    Dies gilt in besonderem Maß für Umstände, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BayVGH U.v. 2.12.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Fallen einem Beamten - wie hier - mehrere Dienstpflichtverletzungen zur Last, die in ihrer Gesamtheit das einheitliche Dienstvergehen ergeben, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).

    Aufgrund dessen kann sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - NVwZ-RR 2007, 695 ff., BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Solche Gründe stellen auch, aber nicht nur die von der Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten entwickelten sog. anerkannten Milderungsgründe dar, die besondere Konfliktsituationen (Handeln in einer wirtschaftlichen Notlage, in einer psychischen Ausnahmesituation oder in einer besonderen Versuchungssituation) und Verhaltensweisen mit noch günstigen Persönlichkeitsprognosen (freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung, Zugriff auf geringwertige Gelder oder Güter) umschreiben (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469 ff.).

    Ob die gesamte Prognosegrundlage den Schluss auf einen noch verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten zulässt, ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469 ff.).

  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat; wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 -, BayVGH, U.v. 27.10.2010 -16a D 09.2470 - jeweils juris).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bei Zugriffsdelikten offen gelassen, ob in besonders krassen Ausnahmefällen eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu einem Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme führen kann (vgl. U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 - juris).

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2.03 - juris ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Aufgrund dessen kann sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - NVwZ-RR 2007, 695 ff., BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Auch müssen die negativen Lebensumstände eine gravierende Ausnahmesituation - über das hinausgehend, was an familiären und finanziellen Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann - begründen (BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 12.71 - juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 08.314

    DisziplinarrechtPolizeivollzugsbeamter im BGS BesGr. A 8;Kollegendiebstahl von 50

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369
    Die mildere Bewertung knüpft hier daran, daß der Beamte der Situation nicht gewachsen war und ihr im Sinne einer Kurzschlusshandlung spontan erlegen ist (BayVGH, U.v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 16a D 11.624

    Hauptschullehrer; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen; Lösung (verneint);

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904

    Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren,

    Sie muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (st. Rspr. vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 47; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 95).

    Zwar kann bei einem nur einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 48; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 96).

    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90).

    Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat; wiederholte Zugriffshandlungen über einen längeren Zeitraum erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 50).

    Vor dem Hintergrund, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, sind im Übrigen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer disziplinarrechtlich erheblichen negativen Lebensphase nur in individuellen Extremsituationen erfüllt (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 64).

    Hierfür reicht eine allgemein Anspannung mit schwierigen familiären oder finanziellen Verhältnissen oder eine subjektiv als solche empfundene Ausweglosigkeit nicht aus (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 56).

    Der bloße, nicht durch z.B. ärztliche Atteste belegte Hinweis auf Schlaflosigkeit sowie Konzentrationsschwächen führt auch nicht dazu, dass der Senat dem im Rahmen der Amtsermittlung nachgehen müsste (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 55).

    Eine spezifische, noch dazu einmalige Versuchungssituation bestand für den Beklagten mithin nicht (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 58).

    Der Beklagte hat weder vor Aufdeckung der Tat diese umfassend offenbart noch den Schaden wieder gutmacht (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 59).

    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 68).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches

    Zwar kann auch für ein Zugriffsdelikt bei einem lediglich einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200,-- EUR ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen (BVerwG B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 13; B.v. 26.3.2014 - 2 B 100.13 - juris Rn. 7; BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 48), jedoch ist auch diese Grenze vorliegend um das Doppelte überschritten, da der Beklagte insgesamt 400,-- EUR vom Handvorschusskonto veruntreut hat.

    Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage setzt hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Beamte in einer unverschuldeten ausweglosen finanziellen Notlage zur Abwendung der für ihn existentiell spürbaren Folgen zeitlich sowie zahlenmäßig begrenzt ein Zugriffsdelikt begangen hat, in der er keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf ihm dienstlich anvertraute Gelder gesehen hat, um den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine Familie zu sichern (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 50).

    Vor dem Hintergrund, dass ein Zugriffsdelikt in der Regel die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, sind im Übrigen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer disziplinarrechtlich erheblichen negativen Lebensphase nur in individuellen Extremsituationen erfüllt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 64).

    Hierfür reicht eine allgemein angespannte psychische Situation bzw. subjektiv als ausweglos empfundene Lage nicht aus (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 56).

    Die mildere Bewertung knüpft hier daran, dass der Beamte der Situation nicht gewachsen war und ihr im Sinne einer Kurzschlusshandlung spontan erlegen ist (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 58).

    Insoweit ist eine wertende Entscheidung zu treffen (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 69).

  • VG Regensburg, 29.06.2020 - RN 10A DK 19.681

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Sie muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (st. Rspr. vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 47; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 95).

    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Beklagte durch freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung von ihren Taten abgerückt wäre (vgl. BVerwG vom 28.8.2007 Az. 2 B 26/07, BayVGH, U. v. 25.9.2013-16a D 12.1369-juris Rn. 59).

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 41; U.v. 24.9.2014 - 16a D 13.118 - juris Rn. 90).

    Darüber hinaus musste der Beklagte das Paket zunächst öffnen, um dann nach Geld zu suchen (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 58).

    Aufgrund dessen kann sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - NVwZ-RR 2007, 695 ff. - juris; BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 11.601

    Disziplinarrecht; Posthauptschaffner; Diebstahl von Paketen; erheblich

    Ein Zugriff auf geringwertige Güter liegt bei einem Schaden für die vollendeten Diebstähle von 1.833,95 Euro sowie bei einem Warenwert von 1.188 Euro bei dem Versuch bei weitem nicht vor, da die Grenze der Geringwertigkeit bei 50 Euro anzusetzen ist (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 16, BayVGH U.v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris Rn. 68), wobei für ein Zugriffsdelikt bei einem lediglich einmaligen Fehlverhalten mit einem Schaden von weniger als 200 Euro ebenfalls von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden kann (BVerwG, B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 43).

    Der Beklagte befand sich bei der Ausübung der Taten auch nicht in einer existenziellen wirtschaftlichen Notlage (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 50).

    Die mildere Bewertung knüpft hier daran, dass der Beamte der Situation nicht gewachsen war und ihr im Sinne einer Kurzschlusshandlung spontan erlegen ist (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 58).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - 3d A 998/16

    Streit um die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    vgl. BayVGH, Urteil vom 25. September 2013 - 16a D 12.1369 -, juris, Rn. 64.
  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Das gilt umso mehr, als eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Polizeibeamten unmöglich ist, sie deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden muss (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 25. September 2013, 16a D 12.1369, BeckRS 2013, 59062 Rn. 47; Urteil vom 21. Januar 2015, 16a D 13.1904, juris Rn. 87 m.w.N.; Urteil vom 28. September 2016, 16a D 13.2112 juris Rn. 50, jeweils zur Veruntreuung von Verwarnungsgeldern durch Polizeibeamte).

    Das neue Tatgericht wird also, soweit möglich, aufzuklären haben, wie der Angeklagte mit den vereinnahmten Einzelsummen verfahren ist, ob er sie beispielsweise zunächst in die von den Feststellungen so bezeichnete "Herrentasche", ein von der Dienststelle ausgehändigtes größeres Portemonnaie (UA S. 12), eingelegt und separat vom eigenen Geld aufbewahrt und erst aufgrund eines später gefassten Tatentschlusses für eigene Zwecke verwendet hat, oder ob er sie jeweils unmittelbar dem Vermögen des Dienstherrn entzogen hat (vgl. VGH München, Urteil vom 25. September 2013, 16a D 12.1369, BeckRS 2013, 59062 Rn. 32: jeweils Verwendung für private Einkäufe).

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

    vgl. BayVGH, Urteil vom 25. September 2013 - 16a D 12.1369 -, juris, Rn. 64.
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    2.8 Soweit der Beklagte weiter vorgetragen hat, dass er die Taten aufgrund einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation im Rahmen einer von ihm inzwischen überwundenen vorübergehenden negativen Lebensphase begangen hat, hat er nicht dargetan, dass es sich beim frühen Tod der Mutter sowie beim Verlust der "Liebe seines Lebens" um existentiell einschneidende Lebensumstände handelt, die über das hinausgehen, was an privaten und familiären Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor

    Insoweit ist eine wertende Entscheidung zu treffen (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 69).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 16a D 14.1215

    Disziplinarverfahren

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778

    Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt,

  • VG Münster, 04.04.2016 - 13 K 68/15
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 14.1158

    Falsche und pflichtwidrig unvollständige Angaben im Zusammenhang mit dem Bezug

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

  • VG Regensburg, 23.09.2020 - RO 10A DK 191335

    Ausspruch eines Ernennungsverbots im Beschluss zur Einstellung des

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