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   VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568   

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VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568 (https://dejure.org/2014,40154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2014 - 16a D 13.1568 (https://dejure.org/2014,40154)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2014 - 16a D 13.1568 (https://dejure.org/2014,40154)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Das Abspeichern erfolgte mithin gerade zu dem Zweck, um ein ungestörtes Betrachten der Bilder zu gewährleisten, so dass auch ein entsprechender Besitzwille zu bejahen ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 44).

    Der Beklagte hat durch den vorsätzlichen Erwerb bzw. Besitz kinder- sowie jugendpornographischer Schriften schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 45).

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 53).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 50).

    Zudem verfügt er nicht mehr über die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 54).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen, die ihm "in gewisser Weise" gefallen, konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung, ja Verachtung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 58).

    Ob ein Lehrer, der in strafbarer Weise Besitz an kinder- oder jugendpornographischem Material begründet hat, das in ihn gesetzte Vertrauen endgültig verloren hat, hängt maßgeblich davon ab, ob er dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass er an den abgebildeten Vorgängen Gefallen findet (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 60).

    Zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden kann ein Verhalten, mit dem sich der Besitzer kinder- oder jugendpornographischer Schriften dieser Objekte entledigt, nur dann, wenn diese Handlung freiwillig vor Aufdeckung der Tat vorgenommen wurde, in ihr der Wille zum Ausdruck kam, sich vom Konsum kinder- und jugendpornographischer Darstellungen definitiv abzuwenden, und diese Abwendung auf ethisch anerkennenswerten Beweggründen wie insbesondere der Einsicht, dass die Herstellung solcher Bilder mit schweren Rechtsgutverletzungen zu Lasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen einhergeht, beruht (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 62).

    Nur unter Würdigung aller Umstände des konkreten Falles - insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines bisherigen dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens - lässt sich beurteilen, ob Schüler und Eltern einem solchen Lehrer frei von der Befürchtung gegenübertreten können, er sehe in den ihm zur Ausbildung und Erziehung überantworteten Kindern und Jugendlichen keine Objekte sexuell motivierter Wünsche (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 63).

    Um ihn für eine Tätigkeit als Lehrer untragbar zu machen, genügt vielmehr, dass in den Augen von Schülern und ihrer Eltern solche Besorgnisse bestehen können (BayVGH, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 58).

  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 25).

    2.6 Da der Beklagte mehrfach Kinder- und Jugendpornographie konsumiert hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 20).

    Das durch das strafbare Verhalten des Beklagten zerstörte Vertrauen lässt sich nicht durch die nachträgliche Korrektur einer früheren negativen Lebensphase rückgängig machen (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 27), auch nicht durch eine erfolgreiche Therapie, mit der der Beklagte seinen Angaben nach seine "Probleme" in den Griff bekommen haben will (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Dabei kommt die Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis in Betracht, wenn das strafbare Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere der Anzahl und des Inhalts des Materials, als besonders verwerflich einzustufen ist und dem Beamten auch keine entlastenden Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 11; B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 7).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derart gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79/11 - juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Insoweit fällt auch der Umstand, dass die 97 kinderpornographischen Bilddateien lediglich (noch) in Thumbnail-Größe auf dem PC des Beklagten vorhanden waren, nicht maßgeblich ins Gewicht (vgl. VGH BW, U.v. 20.6.2012 - DL 13 S 155/12 - juris Rn. 40).

    Dabei fällt der Umstand, dass die Bilddateien ggf. nur als Thumbnails gespeichert waren, nicht entscheidend ins Gewicht (VGH BW, U.v. 20.6.2012 a.a.O. Rn. 40).

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis wegen des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften ist unter Abwägung des Gewichts des Dienstvergehens sowie des eingetretenen Vertrauensverlustes und der mit der Verhängung der Höchstmaßnahme einhergehenden Belastung auch nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (BVerfG, B.v. 18.1.2998 - 2 BvR 313/07 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Zudem spricht ein Einräumen aus Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen nicht für einen von Einsicht und Reue getragenen Willen bei der Aufdeckung des Fehlverhaltens (BVerwG, U.v. 8.11.2001 - 2 WD 29/01 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, U.v. 14.10.2003 - 1 D 2/03 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Da nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" entlastende Umstände bereits dann in die Bewertung einzubeziehen sind, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 15), kann deshalb nicht unterstellt werden, dass der Beklagte die Dateien nur aus Furcht vor drohenden Strafverfolgung gelöscht hat.
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    Für die disziplinarische Ahndung des außerdienstlichen Erwerbs bzw. Besitzes kinderpornographischen Materials ist aus dem Strafrahmen des § 184b Abs. 4 StGB von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei der Maßnahmebemessung deshalb auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen, wenn das Dienstvergehen keinen Bezug zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten aufweist (BVerwG, B.v. 14.5.2012 - 2 B 146/11 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 12.1369

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9); innendienstliches

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568
    2.8 Soweit der Beklagte weiter vorgetragen hat, dass er die Taten aufgrund einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation im Rahmen einer von ihm inzwischen überwundenen vorübergehenden negativen Lebensphase begangen hat, hat er nicht dargetan, dass es sich beim frühen Tod der Mutter sowie beim Verlust der "Liebe seines Lebens" um existentiell einschneidende Lebensumstände handelt, die über das hinausgehen, was an privaten und familiären Schwierigkeiten grundsätzlich jeden treffen kann (BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 12.1369 - juris Rn. 64).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Da der Beklagte wiederholt gezielt Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt gesucht und aufgerufen hat, lässt dies zudem den Schluss zu, dass er diese bewusst aufgesucht (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 37) und sich deshalb auch den Besitz an den übrigen kinderpornographischen Dateien i.S.v. § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. zumindest bedingt vorsätzlich verschafft hat (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2007 - 2 WD 19/06 - juris Rn. 35).

    Denn er ist nach Feststellungen des Sachverständigen B. und der Firma response nicht nur einmal - zufällig - beim Surfen im Internet auch auf Kinderpornographie gestoßen, sondern hat vielmehr mehrfach gezielt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten im Internet aufgesucht und die entsprechenden Bilddateien auf seinem PC gespeichert (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 37).

    Der Beklagte hat durch den nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. strafbaren Besitz von 512 kinderpornographischen Bilddateien, die den realen sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren wiedergeben, als aktiver Beamter vorsätzlich und schuldhaft gegen seine Pflichten aus Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBG a.F. (bzw. § 33 Abs. 1 und § 34 Satz 3 BeamtStG) verstoßen, die Gesetze zu beachten sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 45).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; BayVGH, Urteile vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928, vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568 und vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinderpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 2 C 5/10; Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kindergraphische Bilder konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, Urteil vom 28.4.2010 - 16a D 08.2928; Urteil vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568; Urteil vom 21.1.2015 - 16a D 13.1805).

    Da der Beklagte über einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr wiederholt Kinderpornographie konsumiert hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805

    Disziplinarrecht

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 53; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Ein Lehrer, der sich strafbares kinder- bzw. jugendpornographisches Material verschafft oder dieses besitzt, beweist daher erhebliche Persönlichkeitsmängel, die eine nachhaltige Vertrauensbeeinträchtigung im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nach sich ziehen, weil der Täter hierdurch das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Selbstbeherrschung, seine Zuverlässigkeit und seine moralische Integrität setzt, von Grund auf erschüttert bzw. zerstört (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 49; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 46).

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 48).

    Ein Pädagoge, der - wie der Beklagte - kinder- und jugendpornographische Bilder von Mädchen und jungen Frauen konsumiert, sieht sich daher berechtigter Ablehnung seitens der Schüler und Eltern ausgesetzt (BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 - juris Rn. 58; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 55).

    2.4 Da der Beklagte mehrfach Kinder- und Jugendpornografie konsumiert hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 76).

  • VG Regensburg, 24.08.2020 - RN 10A DK 19.412

    Dienstentfernung einer Polizistin wegen Informationsweitergabe an Lebensgefährten

    Die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl sind zwar nicht bindend (Art. 55, 25 Abs. 1 BayDG), können aber gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDG der Entscheidung in der Disziplinarklage zu Grunde gelegt werden, auch wenn der Strafbefehl nicht die gleiche Richtigkeitsgewähr wie ein aufgrund einer Hauptverhandlung ergangenes Strafurteil bietet (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568; sowie U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 zum Bundesdisziplinargesetz; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Rn. 20 zu Art. 25 BayDG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 3d A 1816/17

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis; Disziplinarklage wegen eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -, juris Rn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 05.11.2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12.03.2013- 6 LD 4/11 -, juris Rn. 58; VGH Bad.-Württ.,Urteil vom 20.06.2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rn. 44.
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien weist stets einen engen dienstlichen Bezug zum Amt eines Lehrers auf, da ihm eine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt ist (stRspr BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 15 ff.; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28; U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 43).
  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Die tatsächlichen Feststellungen in dem bezeichneten Strafbefehl sind zwar nicht bindend (Art. 55, 25 Abs. 1 BayDG), können aber gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDG ohne nochmalige Prüfung zu Grunde gelegt werden (BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris), zumal den tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl eine erhebliche Indizwirkung zukommt (BayVGH, U.v. 11.7.2007 - 16a D 06.1183 - juris) und der Beklagte den Sachverhalt im Disziplinarverfahren in keiner Weise bestritten hat.

    Die Berücksichtigung des Persönlichkeitsbilds ist Ausdruck des Schuldprinzips und für die Bewertung bedeutsam, ob der Beamte trotz des Dienstvergehens weiterhin im Beamtenverhältnis tragbar ist (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10; U.v. 28.4.2010 - 16a D 08.2928 und U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568).

    Da sich die Handlungen des Beklagten über einen längeren Zeitraum erstreckten, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - 3d A 963/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris Rdn. 17; Schl.-H. OVG, Urteil vom 14. März 2016 - 14 LB 8/13 -, juris Rdn. 85; Bay. VGH, Urteil vom 5. November 2014 - 16a D 13.1568 -, juris Rdn. 82; Nds. OVG, Urteil vom 12. März 2013 - 6 LD 4/11 -, juris Rdn. 58; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 2012 - DL 13 S 155/12 -, juris Rdn. 44.
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien weist stets einen engen dienstlichen Bezug zum Amt eines Lehrers auf, da ihm eine spezifische Dienstpflicht zu Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt ist (stRspr BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 15 ff.; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 - juris Rn. 11; B.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 7; B.v. 22.12.2010 - 2 B 18.10 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 21.1.2015 - 16a D 13.1805 - juris Rn. 28; U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568 - juris Rn. 43).
  • VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32

    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als

    Die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl sind zwar nicht zwingend bindend (Art. 55, 25 Abs. 1 BayDG), können aber gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDG der Entscheidung in der Disziplinarklage zugrunde gelegt werden, auch wenn der Strafbefehl nicht die gleiche Richtigkeitsgewähr wie ein aufgrund einer Hauptverhandlung ergangenes Strafurteil bietet (vgl. BayVGH, U.v. 5.11.2014 - 16a D 13.1568; sowie U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 zum Bundesdisziplinargesetz; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Rn. 20 zu Art. 25 BayDG).
  • VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892

    Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware,

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

  • VG Wiesbaden, 30.04.2019 - 28 K 2607/17

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

  • VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen E-Mails an Schülerin mit

  • VG Ansbach, 23.07.2015 - AN 13b D 14.00989

    Beihilfebetrug; Zurückstufung in das Eingangsamt

  • VG München, 23.03.2017 - M 19L DK 15.2516

    Kürzung der Dienstbezüge wegen unerlaubten Besitzes und Führens von Waffen sowie

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