Rechtsprechung
VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 Abs 2 PersVG ND; § 41 Abs 4 PersVG ND; § 626 Abs 2 BGB; § 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung; Zustimmungsverweigerung; Abmahnung; Zweiwochenfrist; Internet; private Nutzung; Dienstvereinbarung über Internetnutzung; Dienstvereinbarung; pornografische Internetseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10
- OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 15/10
- OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 18 LP 15/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10
Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem Umfang ("ausschweifend") nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt (BAG, Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 581/04, juris sowie Urteil vom 27.04.2006, 2 AZR 386/05, juris).Der Umfang der privaten Nutzung des Internets ist hier so groß, dass der Frage, ob der Beteiligte zu 1) irrtümlich annehmen konnte, eine Nutzung des dienstlichen Internetzugangs zu privaten Zwecken sei in einem gewissen Ausmaß auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers von diesem als "sozialadäquat" hinzunehmen, nicht nachgegangen werden muss (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 7.07.2005 - 2 AZR 581/04, juris).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Auszug aus VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10
Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem Umfang ("ausschweifend") nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt (BAG, Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 581/04, juris sowie Urteil vom 27.04.2006, 2 AZR 386/05, juris).Allein die Befassung mit pornografischen Darstellungen bringt die Gefahr einer Rückverfolgung mit sich, so dass der Eindruck entstehen kann, die H. befasse sich statt mit ihren Dienstaufgaben mit Pornografie (vgl. BAG, Urt. v 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, juris).
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …
Auszug aus VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10
Im Falle exzessiver Privatnutzung ist eine Abmahnung entbehrlich (BAG, Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 200/06, juris).