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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1995 - 17 A 3370/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1995 - 17 A 3370/94 (https://dejure.org/1995,11009)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.1995 - 17 A 3370/94 (https://dejure.org/1995,11009)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 (https://dejure.org/1995,11009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht ; Untersuchungshaft; Strafhaft; Beschränkungen; Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Spezialprävention ; Begründung der Behördenentscheidung ; Ausreisefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 571
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    BVerwG 1 C 8.96 OVG 17 A 3370/94.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes

    Zur Untersuchungshaft vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs C-340/97 -, a.a.O., zur Strafhaft OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 -.

    Die Ausweisung der durch den Assoziationsratsbeschluss 1/80 begünstigten türkischen Staatsangehörigen unterliegt damit denselben materiell-rechtlichen Schranken wie diejenige von Gemeinschaftsangehörigen, vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs C-340/97 - a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 -, DÖV 1996, 571 (Ls) = Juris (Volltext).

    Die Anwendung von § 47 AuslG auf Gemeinschaftsangehörige und Assoziationsberechtigte begegnet keinen Bedenken, wenn im konkreten Fall die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes gewahrt werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1993 - 1 B 62.93 -, InfAuslR 1994, 45, OVG NRW, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 -, a.a.O., und vom 6. Mai 1998 - 17 A 4885/96 - sowie Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 17 B 1025/98 - ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 18 B 280/94 - und vom 2. April 2001 - 18 A 1257/98 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 17 B 1227/02

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Freiheitsstrafe,

    Nach der ständigen Rechtsprechung gerät das aus dem Erwerb der Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 folgende assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht durch später erlittene Untersuchungs- bzw. Strafhaft nicht in Wegfall, weil diese nicht auf ein endgültiges Verlassen des Arbeitsmarktes schließen lassen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 - und vom 13. Juni 2001 - 17 A 5552/00 -, InfAuslR 2001, 424; zur Untersuchungshaft vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C 340/97 - (Nazli), InfAuslR 2000, 161.

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Schrankenvorbehalt dieser Norm demjenigen in Art. 48 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957, BGBl. II 766 (in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, BGBl. II 1253 - EGV -, vormals: Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - EWGV -, jetzt: Art. 39 Abs. 3 in der Fassung des Vertrages von Amsterdam, BGBl. 1998 II 387 - EG) entspricht und deswegen die Ausweisung der durch den Assoziationsratsbeschluss 1/80 begünstigten türkischen Staatsangehörigen denselben Schranken unterliegt wie diejenige von Gemeinschaftsangehörigen, so schon OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 -, DÖV 1996, 571 (Ls.), Juris (Volltext), ebenso: vgl. EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C 340/97 -, a.a.O., Deren Ausweisung fordert ein spezialpräventives Ausweisungsbedürfnis zur Abwendung einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 64/221 des Rates der EWG zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, vom 25. Februar 1964, Abl. 850 - Richtlinie 64/221 -).

  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 24 B 00.2453

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aus

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

    Dies rechtfertigt es, bei der Verurteilung des Klägers wegen Rauschgifthandels nicht zu hohe Anforderungen an die ernsthaft drohende Möglichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch ihn zu stellen, vgl. Urteil des Senats vom 6. Dezember 1995 - 17 A 3370/94 - m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • VG Darmstadt, 18.10.2001 - 7 E 2274/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit nach § 47 Ausländergesetz (AuslG);

    Insoweit kommt ein Umkehrschluß nicht in Betracht, da diese Vorschrift nur die Anwartschaftsphase, nicht aber das bereits entstandene Vollrecht betrifft (OVG OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 06.12.1995 - 17 A 3370/94 und Beschl. v. 09.11.1995 - 17 B 2140/94-).
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