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   OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03   

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https://dejure.org/2003,8080
OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,8080)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2003 - 17 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,8080)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2003 - 17 AR 10/03 (https://dejure.org/2003,8080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgerichts bei Änderung des Wohnsitzes des Betreuten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65a FGG
    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Gericht nach § 65a Abs. 1 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) ; Wichtiger Grundes i.S.d. § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG; Aufwand für notwendige Anhörungen ; Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ; Interesse des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Gericht nach § 65a Abs. 1 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) ; Wichtiger Grundes i.S.d. § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG; Aufwand für notwendige Anhörungen ; Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts ; Interesse des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Abgabe einer Betreuungssache

  • Judicialis

    FGG § 65a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a
    Abgabe einer Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neustadt am Rübenberge - 6 XVIIB 392/02
  • AG Stolzenau - 6 AR 14/03
  • OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92
    Auszug aus OLG Celle, 03.03.2003 - 17 AR 10/03
    Ein solcher liegt dann vor, wenn durch die Abgabe im konkreten Einzelfall eine Situation entsteht, die unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 220; Daraum/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.8; Bienwald, § 65a, Rdnr.10; Engelhardt in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 46 Rdnr.3 mit zahlreichen Nachweisen; sowie Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 65a Rdnr.2).

    Ganz abgesehen davon, dass die Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts allein als wichtiger Grund in der Regel kaum ausreicht (vgl. OLG Celle FamRZ 1993, 220; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.9; Bienwald, § 65a, Rdnr. 9; Kayser in Keidel(Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 65 Rdnr. 2) ful221; ), ist es allgemein anerkannt, dass auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung - allerdings nur soweit dadurch die Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden - zu berücksichtigten sind (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 220; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., § 65a Rdnr.8; Bienwald, § 65a, Rdnr.10; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15. Aufl., § 65 Rdnr.3).

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