Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 17 B 519/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 12 L 337/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 17 B 519/01



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Wird zitiert von ...  

  • VG Minden, 28.07.2008 - 10 K 13/08  
    Es besteht derzeit auch noch keine - gem. Art. 25 GG zu beachtende und damit über § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG relevante - allgemeine Regel des Völkerrechts des Inhalts, dass eine Person wegen desselben Lebenssachverhalts, dessentwegen sie bereits in einem dritten Staat zu einer Freiheitsentziehung verurteilt wurde - die sie auch verbüßt hat -, in einem anderen Staat nicht neuerlich angeklagt oder verurteilt werden darf oder dass jedenfalls die Zeit der im dritten Staat erlittenen Freiheitsentziehung im Falle einer neuerlichen Verurteilung angerechnet oder berücksichtigt werden muss - vgl. VG Augsburg, Urteil vom 03. August 2007 - Au 5 K 07.30043 - (zum Fall eines Libanesen, der in der Bundesrepublik wegen eines Betäubungsmitteldelikts zu neun Jahren Freiheitsstrafe und vom Strafgericht Bekaa (Libanon) wegen Drogenschmuggels u.a. zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt wurde); siehe auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. März 1993 - 11 S 529/93 - und Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 - OVG NRW, Beschlüsse vom 07. August 2001 - 18 A 2065/96 - und - 22. Januar 2002 - 17 B 519/01 - -.
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