Rechtsprechung
ArbG Berlin, 03.06.2009 - 17 BVGa 10011/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.06.2009 - 17 BVGa 10011/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09
Zutrittsrecht zum Betrieb
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Juni 2009 - 17 BVGa 10011/09 - teilweise geändert:.unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Juni 2009 - 17 BVGa 10011/09 - der Arbeitgeberin aufzugeben, den Zugang des Antragstellers zu den öffentlichen Räumen (ausgenommen Wohnräume der Bewohner) im Betrieb der Arbeitgeberin N. Allee 13, 13587 Berlin, zum Zwecke erforderlicher Betriebsratsarbeit zeitlich unbegrenzt zu gewährleisten.
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 25 TaBVGa 2608/09
Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung - veränderte Umstände nach …
Hiergegen beantragte der Betriebsratsvorsitzende beim Arbeitsgericht Berlin (17 BVGa 10011/09) den Erlass einer einstweiligen Verfügung.