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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17   

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https://dejure.org/2017,45979
LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 (https://dejure.org/2017,45979)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 (https://dejure.org/2017,45979)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 17 BVL 5001/17 (https://dejure.org/2017,45979)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17
    Er wird aufgrund der streitbefangenen AVE von der Beteiligten zu 5. auf Zahlung von Beiträgen in Anspruch genommen und kann daher geltend machen, er werde durch die AVE in seinen Rechten verletzt oder in absehbarer Zeit verletzt werden (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 231, Rdnr. 44 ff.).

    Dieser Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG a.F. und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 231, Rdnr. 124 ff., m.w.N.).

  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 392/15

    Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17
    Der TV-Ausbildung 2012 verstößt jedoch nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu im Einzelnen LAG Köln, Urteil vom 18.03.2016 - 9 Sa 392/15 - juris).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - BAGE 124, 110 m.w.N.).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17
    Nicht erforderlich war es, die Anzahl der vom Geltungsbereich des Tarifvertrags genau festzustellen (BAG a.a.O., Rdnr. 200; Urteil vom 22.10.2003 - 10 AZR 13/03 - BAGE 108, 155 ff., Rdnr. 109).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt ebenfalls nicht vor; denn dieses Grundrecht schützt nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 - BVerfGE 75 108, Rdnr. 116, m.w.N.).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung mit Beschluss vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) zurück.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlicherklärungen mit Beschluss vom 20. September 2017 (- 17 BVL 5001/17, 17 BVL 5002/17 -) zurück.

    Die rechtskräftige Abweisung des Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. September 2017 (- 17 BVL 5001/17, 17 BVL 5002/17 -) wirkt nach § 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG für und gegen jedermann ("erga omnes").

    aa) Der Senat ist durch den rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 (- 17 BVL 5001/17, 17 BVL 5002/17 -) nicht daran gehindert, die Vereinbarkeit der tariflichen Regelungen mit höherrangigem Recht im vorliegenden Rechtsstreit zu prüfen, obwohl es sich dabei um auch für das Verfahren nach § 98 ArbGG bedeutsame Vorfragen handelt.

    d) Soweit der Beklagte meint, die Allgemeinverbindlicherklärungen des TV AKS 2012 und des TV AKS 2014 verletzten sein Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG, steht die Wirksamkeit beider Allgemeinverbindlicherklärungen aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 (- 17 BVL 5001/17, 17 BVL 5002/17 -) mit Erga-omnes-Wirkung rechtskräftig fest.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlicherklärungen mit Beschluss vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) zurück.

    aa) Der Senat ist durch den rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) nicht daran gehindert, die Vereinbarkeit der tariflichen Regelungen mit höherrangigem Recht im vorliegenden Rechtsstreit zu prüfen, obwohl es sich dabei um auch für das Verfahren nach § 98 ArbGG bedeutsame Vorfragen handelt.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlicherklärungen mit Beschluss vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) zurück.

    aa) Der Senat ist durch den rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) nicht daran gehindert, die Vereinbarkeit der tariflichen Regelungen mit höherrangigem Recht im vorliegenden Rechtsstreit zu prüfen, obwohl es sich dabei um auch für das Verfahren nach § 98 ArbGG bedeutsame Vorfragen handelt.

    c) Soweit der Beklagte meint, die Allgemeinverbindlicherklärungen des TV AKS 2012 und des TV AKS 2014 verletzten sein Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG, steht die Wirksamkeit beider Allgemeinverbindlicherklärungen aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 (- 17 BvL 5001/17, 17 BvL 5002/17 -) mit Erga-omnes-Wirkung rechtskräftig fest.

  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

    Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des LAG Berlin vom 20.09.2017 - 17 BvL 5001/17 - juris, und schließt sich der Begründung an.
  • LAG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17

    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche einer gemeinsamen

    Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des LAG Berlin vom 20.09.2017 - 17 BvL 5001/17 - juris, und schließt sich der Begründung an.
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 17/17
    Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des LAG Berlin vom 20.09.2017 - 17 BvL 5001/17 - juris, und schließt sich der Begründung an.
  • ArbG Köln, 14.12.2017 - 1 SHa 18/17
    Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des LAG Berlin vom 20.09.2017 - 17 BvL 5001/17 - juris, und schließt sich der Begründung an.
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https://dejure.org/2017,93326
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17
    Er wird aufgrund der streitbefangenen AVE von der Beteiligten zu 5. auf Zahlung von Beiträgen in Anspruch genommen und kann daher geltend machen, er werde durch die AVE in seinen Rechten verletzt oder in absehbarer Zeit verletzt werden (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 231, Rdnr. 44 ff.).

    Dieser Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG a.F. und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (BAG, Beschluss vom 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 231, Rdnr. 124 ff., m.w.N.).

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17
    Nicht erforderlich war es, die Anzahl der vom Geltungsbereich des Tarifvertrags genau festzustellen (BAG a.a.O., Rdnr. 200; Urteil vom 22.10.2003 - 10 AZR 13/03 - BAGE 108, 155 ff., Rdnr. 109).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG liegt ebenfalls nicht vor; denn dieses Grundrecht schützt nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82 - BVerfGE 75 108, Rdnr. 116, m.w.N.).
  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 392/15

    Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17
    Der TV-Ausbildung 2012 verstößt jedoch nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu im Einzelnen LAG Köln, Urteil vom 18.03.2016 - 9 Sa 392/15 - juris).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 17 BVL 5001/17 17 BVL 5002/17
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - BAGE 124, 110 m.w.N.).
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