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   AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17   

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https://dejure.org/2018,22299
AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17 (https://dejure.org/2018,22299)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 13.04.2018 - 17 C 188/17 (https://dejure.org/2018,22299)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 13. April 2018 - 17 C 188/17 (https://dejure.org/2018,22299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel: Was ist ein Stauraum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Mietspiegel: Abstellraum muss kein abgeschlossener Raum sein! (IMR 2018, 1059)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 15.01.2016 - 65 S 145/15

    Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung bei Wohnraum: Wohnwerterhöhung bei

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17
    Allein entscheidend ist, dass es sich um eine solche Vorrichtung handelt, die, trotz geringer Grundfläche, eine sinnvolle Nutzung als zusätzlicher Stauraum ermöglicht, sei es mittels Einbringung von Regalböden, sei es zur Verstauung schmaler sperriger Haushaltsgeräte wie z.B. Besen, Eimer oder Staubsauger (LG B., Urteil vom 15. Januar 2016 - 65 S 145/15).
  • LG Berlin, 29.10.2013 - 63 S 26/13
    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17
    Entscheidend für die Einordnung als Abstellraum ist eine Erhöhung des Nutzwertes (AG Mitte, Urteil vom 01. November 2006 - 5 C 526/05 ) eine Mindestgröße setzt die Orientierungshilfe insofern nicht voraus (LG B., Urteil vom 29. Oktober 2013 - 63 S 26/13).
  • AG Berlin-Mitte, 01.11.2006 - 5 C 526/05

    Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2005: Behandlung eines Hängebodens als

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17
    Entscheidend für die Einordnung als Abstellraum ist eine Erhöhung des Nutzwertes (AG Mitte, Urteil vom 01. November 2006 - 5 C 526/05 ) eine Mindestgröße setzt die Orientierungshilfe insofern nicht voraus (LG B., Urteil vom 29. Oktober 2013 - 63 S 26/13).
  • LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18

    Wohnraummiete in Berlin: Zurverfügungstellung eines Pkw-Parkplatzes gegen Entgelt

    Anderslautende Einschätzungen, wonach ein gesondert erhobenes Entgelt für einen Parkplatz dem Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals generell nicht entgegenstehen soll, weil eine "kostenlose" Nutzung des Stellplatzes in der Formulierung des Merkmals gerade nicht vorausgesetzt sei (AG Schöneberg 17 C 188/17 vom 13.4.2018; zitiert nach juris), hält das Gericht nicht für überzeugend.
  • LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit dem Berliner Mietspiegel 2017:

    Sofern es nach Durchführung der Beweisaufnahme noch auf die Merkmalgruppe 5 ankommen sollte, hat das Amtsgericht entsprechend § 563 Abs. 2 ZPO davon auszugehen, dass es der Bejahung des wohnwerterhöhenden Merkmals "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes PKW Parkplatzangebot in der Nähe" bereits ausweislich der Historie sowie des Wortlauts und der Systematik der Orientierungshilfe des Mietspiegels 2017 nicht entgegensteht, dass die vom Kläger vorgehaltenen Parkplätze - mit einer Monatsmiete von 45, 00 EUR - gebührenpflichtig sind (vgl. AG Schöneberg, Urt. v. 13. April 2018 - 17 C 188/17, GE 2018, 719, juris Tz. 26).
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