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   AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15   

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https://dejure.org/2016,71173
AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15 (https://dejure.org/2016,71173)
AG Bremen, Entscheidung vom 20.07.2016 - 17 C 245/15 (https://dejure.org/2016,71173)
AG Bremen, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 17 C 245/15 (https://dejure.org/2016,71173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    "Recht zur zweiten Andienung" bei Inzahlunggabe eines mangelhaften Pkw

  • RA Kotz

    Inzahlungnahme Fahrzeug - Beschaffensheitszusicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden"

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    Der Angabe eines bestimmten Endtermins bedarf es nicht (BGH NJW 2009, 3153); es reicht aus, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach "sofortiger", "unverzüglicher" Leistung oder ähnliche Formulierungen zu erkennen gibt, dass dem Schuldner nur ein begrenzter Zeitraum für die Leistung zur Verfügung steht (BGH, a.a.O., Rn. 10).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind im Hinblick auf den Zweck der Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139, 140; NJW 1986, 661; KG ZGS 2007, 78).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind im Hinblick auf den Zweck der Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139, 140; NJW 1986, 661; KG ZGS 2007, 78).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 191/95

    Entbehrlichkeit der Ablehnungsandrohung

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    Der Schuldner muss eindeutig und gewissermaßen als "sein letztes Wort" den Willen zum Ausdruck gebracht haben, dass er seine Vertragspflichten nicht erfüllen werde (vgl. BGH NJW 1988, 1778; NJW 1997, 51, 52).
  • KG, 11.09.2006 - 12 U 186/05

    Gebrauchtwagenkauf: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    An das Vorliegen einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind im Hinblick auf den Zweck der Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1993, 139, 140; NJW 1986, 661; KG ZGS 2007, 78).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15
    Der Schuldner muss eindeutig und gewissermaßen als "sein letztes Wort" den Willen zum Ausdruck gebracht haben, dass er seine Vertragspflichten nicht erfüllen werde (vgl. BGH NJW 1988, 1778; NJW 1997, 51, 52).
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