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   AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16   

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https://dejure.org/2016,67521
AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16 (https://dejure.org/2016,67521)
AG Geldern, Entscheidung vom 07.10.2016 - 17 C 55/16 (https://dejure.org/2016,67521)
AG Geldern, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 17 C 55/16 (https://dejure.org/2016,67521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbständige Buchung eines Ersatzfluges nach Palma de Mallorca nach Stornierung des ursprünglich gebuchten Fluges wegen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich; Umfang von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen des Ausfalls eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16
    Diese streikbedingten Gegebenheiten konnten von der Beklagten weder beherrscht, noch beeinflusst werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2014, AZ.: X ZR 121/13).
  • BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

    Auszug aus AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16
    Fluggesellschaften können bei erheblichen Störungen im Flugplan nach "vernünftigem Ermessen" Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen anderer Fluggäste treffen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).
  • AG Königs Wusterhausen, 02.02.2017 - 4 C 1350/16

    Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausgleichs- bzw.

    (5) Schließlich ist auch zu beachten, dass es gerade Sinn und Zweck eines Streiks der Fluglotsen ist, für möglichst schwerwiegende, nicht aufzufangende Störungen und Verzögerungen im Flugablauf zu sorgen, um hierdurch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Forderungen der Streikenden zu lenken (vgl. hierzu auch AG Geldern, Urteil vom 20.09.2016, Az.: 17 C 55/16).
  • AG Königs Wusterhausen, 27.04.2017 - 4 C 1960/16

    Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausschlussgrund der

    (5) Schließlich ist auch zu beachten, dass es gerade Sinn und Zweck eines Streiks der Fluglotsen ist, für möglichst schwerwiegende, nicht aufzufangende Störungen und Verzögerungen im Flugablauf zu sorgen, um hierdurch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Forderungen der Streikenden zu lenken (vgl. hierzu auch AG Geldern, Urteil vom 20.09.2016, Az.: 17 C 55/16).
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