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AG Euskirchen, 09.03.2010 - 17 C 851/09 |
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Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 09.03.2010 - 17 C 851/09
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 86/10
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 86/10
Rückzahlungsanspruch des Vertragspartners eines Gasversorgungsunternehmens wegen …
Auf die Berufung die Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 9. März 2010 - 17 C 851/09 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 849, 53 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 751, 68 EUR seit dem 20. März 2009 und aus weiteren 97, 85 EUR seit dem 26. Mai 2010 zu zahlen.Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Euskirchen vom 9. März 2010 - 17 C 851/09 - zu verurteilen, an sie 849, 53 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 751, 68 seit dem 20. März 2009 und aus 97, 85 EUR seit Zustellung der Berufungsbegründung zu zahlen.