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VGH Bayern, 26.03.1986 - 17 C 86.00391 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98
Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, …
(2) Für die systematische Trennung vom Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" und für die Eigenständigkeit der Alternative "Eingruppierung" in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG hatte der Gesetzgeber überdies gewichtige Gründe, die noch heute gültig sind: Würde es sich bei "Einstellung" und "Eingruppierung" um eine einheitlich mitbestimmungspflichtige Maßnahme handeln, so müßte eine auf die Eingruppierung beschränkte Zustimmungsverweigerung auf den "Gesamtvorgang Einstellung" durchschlagen (so BayVGH, Beschluß vom 26. März 1986 - Nr. 17 C 86.00391 - ZBR 1986, 378, 379); auch die Eingliederung müßte unterbleiben, bis die Einigungsstelle über die Zustimmungsverweigerung zum "Gesamtvorgang Einstellung" entschieden hätte. - VGH Bayern, 09.06.2011 - 17 P 09.1439
Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung Neueinzustellender
13 Der Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung von Beschäftigten nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG unterliegt auch die erstmalige Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe (vgl. z. B. BayVGH vom 26.3.1986 ZBR 1986, 378 m.w.N.).Die Personalvertretung kann die Eingliederung eines Bewerbers in die betriebliche Gemeinschaft (Einstellung im engeren Sinn) befürworten und gleichzeitig die Zustimmung zu dessen Eingruppierung verweigern (vgl. BayVGH vom 26.3.1986 a.a.O. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetz).
- VGH Hessen, 16.10.2014 - 21 A 99/14
Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich
So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung von Beschäftigten nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes auch die erstmalige Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe unterliegt (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 26. März 1986 - 17 C 86.00391 - juris, 9. Juni 2011 - 17 P 09.1439 - juris).
- VG Frankfurt/Main, 16.12.2013 - 22 K 2795/13 Zwar soll die Mitbestimmung bei Einstellung nicht sämtliche Modalitäten des künftigen Beschäftigungsverhältnisses erfassen, sich jedoch in jedem Fall auf die beabsichtigte Eingruppierung als Folge der beabsichtigten Tätigkeitsübertragung beziehen (BVerwG B. v. 15.11.1995 - 6 P 53.91 - PersR 1996, 155 f.; 30.9.1983 - 6 P 11.83 - PersV 1986, 466, 467; BayVGH B. v. 9.6.2011 - 17 P 09.1439 - juris Rn. 13, 26.3.1986 - 17 C 86.00391 - ZBR 1986, 378 m. w. N.).
- VG Frankfurt/Main, 10.10.2011 - 22 K 1823/11
Mitbestimmung bei der Erstfestsetzung der Erfahrungsstufen bei Einstellung
Zwar soll die Mitbestimmung bei Einstellung nicht sämtliche Modalitäten des künftigen Beschäftigungsverhältnisses erfassen, sich jedoch in jedem Fall auf die beabsichtigte Eingruppierung als Folge der beabsichtigten Tätigkeitsübertragung beziehen (BVerwG B. v. 15.11.1995 - 6 P 53.91 - PersR 1996, 155 f.; 30.9.1983 - 6 P 11.83 - PersV 1986, 466, 467; BayVGH B. v. 9.6.2011 - 17 P 0, 1439 - juris Rn. 13, 26.3.1986 - 17 C 86.00391 - ZBR 1986, 378 m. w. N.). - OVG Berlin, 09.09.1994 - PV (Bln) 1.94
Zustimmung des Personalrats zur Eingruppierung nach BAT …
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