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   ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07   

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https://dejure.org/2008,30827
ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07 (https://dejure.org/2008,30827)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07 (https://dejure.org/2008,30827)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. März 2008 - 17 Ca 7464/07 (https://dejure.org/2008,30827)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbefugt in der Kantine gegessen - keine Kündigung ohne Abmahnung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erschlichenes Kantinenessen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07
    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung jedenfalls dann erforderlich, wenn es sich nicht um eine schwere Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und deren Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist ( BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969 = EzA § 15 n.F. KSchG Nr. 47 ).

    Die Klägerin selbst musste für das Gericht bei gehöriger Anspannung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten auch nicht erkennen, dass die Hinnahme ihres etwa vertragswidrigen Verhaltens durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen war ( BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - a.a.O. s- ebd. ).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07
    Eine Abmahnung ist dann grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat ( BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 5 ).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 17 Ca 7464/07
    Zunächst ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben (ständige Rechtsprechung des BAG, zum Beispiel Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 8 Sa 548/08

    Fristlose Kündigung - Nutzung der Zutrittskarte eines Kollegen für Kantinenessen

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 12. März 2008 - 17 Ca 7464/07 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2008 - 17 Ca 7464/07 - die Klage abzuweisen.

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