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ArbG Köln, 30.04.2002 - 17 Ca 9866/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.04.2002 - 17 Ca 9866/01
- LAG Köln, 28.05.2003 - 7 Sa 830/02
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 28.05.2003 - 7 Sa 830/02
Arbeitnehmerhaftung; mittlere Fahrlässigkeit; Haftungsobergrenze
Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2002 in Sachen 17 Ca 9866/01 teilweise wie folgt abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2002 - 17 Ca 9866/01 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen und den Vollstreckungsbescheid des Arbeitsgerichts Köln vom 05.10.2001 - BA 664/01 - aufzuheben.
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2002 - 17 Ca 9866/01 - den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 8.073,30 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 13.08.2001 zu zahlen.