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ArbG Leipzig, 07.09.2005 - 17 Ga 53/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 07.09.2005 - 17 Ga 53/05
- LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Unterlassung der Verwendung des Namens eines ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf …
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 07. September 2005 - 17 Ga 53/05 - wird auf Kosten des Verfügungsklägers zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Leipzig vom 07.09.2005 - 17 Ga 53/05 - dem Verfügungsbeklagten zu untersagen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, im geschäftlichen Verkehr seinen, des Verfügungsklägers, Namen auf seinem Briefkopf zu verwenden, insbesondere wenn dies wie aus dem (vorstehend beschriebenen) Schriftsatz an das Amtsgericht Eschwege vom 02.08.2005 ersichtlich geschehe.