Weitere Entscheidung unten: VG Hamburg, 28.05.2014

Rechtsprechung
   VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9246
VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2015,9246)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.2015 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2015,9246)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2015,9246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 19 RdFunkStVtr HA, § 52b RdFunkStVtr HA, § 43 VwGO
    Anspruch regionaler Breitbandkabelnetzbetreiber gegenüber einer Landesrundfunkanstalt auf Abschluss entgeltlicher Einspeiseverträge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 01.05.2015)

    Einspeisegebühren: Teilerfolg für Kabelnetzbetreiber gegen den NDR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Dieses ist nicht anzuerkennen, wenn im Einzelfall Umstände vorliegen, welche das subjektive oder objektive Interesse an der begehrten gerichtlichen Rechtsschutzgewährung entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 9 C 44/87 - BVerwGE 81, 164, zit. n. juris Rn. 9).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Die Vertragsfreiheit hat grundsätzlich Vorrang (so bereits BAG, Urt. v. 4.5.1962, BAGE 13, 103, zit. n. juris Rn. 12.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Denn es ist anerkannt, dass eine Ungleichbehandlung, welche allein die Folge privatautonom ausgehandelter Verträge ist, von vornherein der Bewertung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG entzogen ist (vgl. BVerfG Urt. v.10.1.1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26, zit. n. juris Rn. 91).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Zu fordern ist daher, dass ein individuelles Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1997 - 8 C 23/96 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Allein ihm obliegt es, die schutzwürdigen Interessen des Grundrechtsinhabers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein abgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 25.8.1999 - 1 BvR 1499/97 - juris Rn. 9 m.w.Nw.).
  • OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14

    Verwaltungsrechtsweg für Kontrahierungszwang der Rundfunkanstalten mit

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.10.2014 (4 So 62/14) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellung gemäß § 43 Abs. 1 1. Alternative VwGO kann, wie bereits angesprochen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, welches durch die rechtlichen Beziehungen gekennzeichnet ist, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.1.1996, BVerwGE 100, 262, zit. n. juris Rn 10).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Für das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht der Berufsausübungsfreiheit ist anerkannt, dass für die Grundrechtsträger aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 GG auch ein Anspruch auf Marktzulassung und chancengleiche Teilhabe am Marktgeschehen erwachsen kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 10.12.2013 - 8 C 5/12 - juris Rn. 42 f).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Zwischenzeitlich ist die in den angeführten Entscheidungen vertretene Auffassung auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.2015 - 6 B 58/14 - juris).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13
    Zum anderen ist der erwähnte Umstand der verfassungsrechtlich begründeten Besonderheit geschuldet, dass der Beklagte in Ansehung der Erfüllung seines besonderen Auftrags staatsfern organisiert zu sein hat (BVerfG, Urt. v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 - juris Rn. 43 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
    So auch VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -, juris, Rn. 30 f.; VG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - M 17 K 13.1925 -, juris, Rn. 56 f.; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 37 f.

    - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 39.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 -, juris, Rn. 122, m. N., und vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 -, juris, Rn. 405 ff., m. N., (" Verpflichtung auf das Interesse der Allgemeinheit") ; VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -, juris, Rn. 55 f.; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 50; Degenhart, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, 185. Aktualisierung, Juli 2017, Art. 5, Rn. 282 f., m. N.; Trute/Broemel, Der Verbreitungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Beilage zu MultiMedia und Recht 11/2012, S. 26.

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -, juris, Rn. 56; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 52; Binder, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, § 19 RStV, Rn. 4 f.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 52;.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 52.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 55.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 59 f.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 60 f.

    vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 56.

  • VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18

    Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der

    Hierunter sind nach allgemeiner Auffassung diejenigen rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von natürlichen oder juristischen Personen untereinander, unter Umständen auch in Bezug auf eine Sache, ergeben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 29.4.2015 - 17 K 1672/13 - juris Rn 65 m.w.Nw.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2016 - 2 A 10343/16

    Feststellung des Bestehens eines Kontrahierungszwangs zwischen Kabelnetzbetreiber

    Hieran ändert auch, anders als die Klägerinnen unter Berufung auf das Urteil des VG Hamburg vom 29. April 2015 (- 17 K 1672/13 -, juris Rn. 42) meinen, der Umstand nichts, dass in den zivilgerichtlichen Verfahren in erster Linie die Wirksamkeit der Kündigung von Verträgen und das Bestehen einer Zahlungspflicht in Rede steht und in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Frage des öffentlich-rechtlichen Kontrahierungszwangs (vgl. insoweit im Hinblick auf den Streitgegenstand auch VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -, juris Rn. 42).

    So liegt es hier entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen jedenfalls im Hinblick auf das mit dem Hilfsantrag zur gerichtlichen Feststellung gestellte Merkmal "solange hierüber kein Vertrag geschlossen worden ist', denn damit ist als abstrakte Rechtsfrage lediglich ein einzelnes Element des Rechtsverhältnisses angesprochen; der Hilfsantrag ist damit bereits unstatthaft (vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris Rn. 66 f.; VG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - M 17 K 13.1925 -, juris Rn. 84; VG Köln, Urteil vom 30. April 2015 - 6 K 3364/14 -, juris Rn. 48).

  • VG Mainz, 26.02.2016 - 4 K 632/13

    ZDF lehnt Entgelt für Programmverbreitung über Kabel ab - Kabelnetzbetreiber

    Ob ein Anspruch auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags tatsächlich besteht, ist dagegen eine Frage der Begründetheit (vgl. VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O.; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, alle juris sowie VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015 - 1 K 315/13 -).

    Ein derart öffentlich-rechtlicher Kontrahierungszwang würde unmittelbar Rechte bzw. Pflichten zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten begründen und stellt danach ein der (positiven) Feststellung zugängliches Rechtsverhältnis dar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015, a.a.O., Rn. 41, VG Leipzig, Urteil vom 20. November 2015, a.a.O; VG Köln, Urteil vom 30. April 2015 - 6 K 2805/13 -, Rn 30; anderer Ansicht: VG München, Urteil vom 7. Mai 2015, a.a.O., juris).

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 7 CE 15.1741

    Einspeisung von Fernsehprogrammen unabhängig von einer Vergütungsvereinbarung

    Aus derartigen Sonderregelungen über die Unentgeltlichkeit einzelner (anderer) medienrechtlicher Rechte oder Pflichten kann weder geschlossen werden, dass der Gesetzgeber die streitgegenständliche Verpflichtung zur Einspeisung von Fernsehprogrammen von einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Rundfunkveranstalter und dem Betreiber der Kabelanlage über die Zahlung einer (angemessenen) Vergütung abhängig machen wollte, noch, dass der Gesetzgeber dem Betreiber der Kabelanlage eine Vergütung für diese Einspeisung generell verweigern wollte (vgl. auch VG Hamburg, U. v. 29.4.2015 - 17 K 1672/13 - juris im Hinblick auf die Verbreitungspflichten nach dem RStV).
  • VG Hamburg, 19.04.2017 - 17 K 7997/16

    Feststellungsklage; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; Anerkenntnisurteil;

    Unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Klägervertreters in der mündlichen Verhandlung mag der klägerische Antrag zwar nach § 88 VwGO auch so ausgelegt werden können, dass der Kläger die Feststellung begehrt, dass die verdeckte Ermittlerin - unabhängig von der Frage, ob die Beklagte die Beamtin zur Eingehung sexueller Kontakte mit dem Kläger angewiesen hat oder diese geduldet oder zumindest billigend in Kauf genommen hat (siehe hierzu unten) - nicht befugt war, mit ihm intimen Kontakt einzugehen bzw. den Geschlechtsverkehr mit ihm zu vollziehen (vgl. auch Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43 Rn. 35 f.; VG Hamburg, Urt. v. 29.4.2015 - 17 K 1672/13 - juris Rn. 70).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2016 - 25-VI-16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung bei Zumutbarkeit

    So hat etwa das Verwaltungsgericht Hamburg der Klage einer Kabelnetzbetreiberin auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sei, öffentlich-rechtliche Must-Carry-Programme in digitaler Form unentgeltlich zu verbreiten, stattgegeben (Urteil vom 29.4.2015 ZUM-RD 2016, 330).
  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15

    Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog.

    (1) Dieses Gebot soll sicherstellen, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können; ferner erlauben die Klarheit und Bestimmtheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2007, 1 BvR 1550/03 u. a., Kontenabfrage, juris, Rn. 94; s. auch VG Hamburg, Urt. v. 29.4.2015, 17 K 1672/13, juris, Rn. 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1349/15

    Freihalten von Kapazitäten für die digitale Verbreitung des Fernsehprogramms der

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 2 A 10343/16 -, juris, Rn. 37 f.; VG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - M 17 K 13.1925 -, juris, Rn. 84; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 66; für die gleichlautende zivilrechtliche Feststellungsklage auch Landgerichte Bremen, Urteil vom 11. Juli 2013 - 12 O 244/12 -, juris, Rn. 88, und Köln, Urteil vom 14. März 2013 - 31 O (Kart) 466/12 - juris, Rn. 125.
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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33402
VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2014,33402)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2014 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2014,33402)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 17 K 1672/13 (https://dejure.org/2014,33402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Telemedicus

    Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag

  • Telemedicus

    Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Dieses ist nicht anzuerkennen, wenn im Einzelfall Umstände vorliegen, welche das subjektive oder objektive Interesse an der begehrten gerichtlichen Rechtsschutzgewährung entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 9 C 44/87 -BVerwGE 81, 164, zit. n. juris Rn. 9).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Denn es ist anerkannt, dass eine Ungleichbehandlung, welche allein die Folge privatautonom ausgehandelter Verträge ist, von vornherein der Bewertung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG entzogen ist (vgl. BVerfG Urt. v.10.1.1995 - 1 BvF 1/90 - BVerfGE 92, 26, zit. n. juris Rn. 91).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Zu fordern ist daher, dass ein individuelles Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1997 - 8 C 23/96 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Zwischenzeitlich ist die in den angeführten Entscheidungen vertretene Auffassung auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.2015 - 6 B 58/14 - juris).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Zum anderen ist der erwähnte Umstand der verfassungsrechtlich begründeten Besonderheit geschuldet, dass der Beklagte in Ansehung der Erfüllung seines besonderen Auftrags staatsfern organisiert zu sein hat (BVerfG, Urt. v. 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 - juris Rn. 43 ff).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Für das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht der Berufsausübungsfreiheit ist anerkannt, dass für die Grundrechtsträger aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 GG auch ein Anspruch auf Marktzulassung und chancengleiche Teilhabe am Marktgeschehen erwachsen kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 10.12.2013 - 8 C 5/12 - juris Rn. 42 f).
  • OVG Hamburg, 08.10.2014 - 4 So 62/14

    Verwaltungsrechtsweg für Kontrahierungszwang der Rundfunkanstalten mit

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8.10.2014 (4 So 62/14) zurückgewiesen.
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Allein ihm obliegt es, die schutzwürdigen Interessen des Grundrechtsinhabers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein abgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 25.8.1999 - 1 BvR 1499/97 - juris Rn. 9 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellung gemäß § 43 Abs. 1 1. Alternative VwGO kann, wie bereits angesprochen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, welches durch die rechtlichen Beziehungen gekennzeichnet ist, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.1.1996, BVerwGE 100, 262, zit. n. juris Rn 10).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der

    Auszug aus VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13
    Die Vertragsfreiheit hat grundsätzlich Vorrang (so bereits BAG, Urt. v. 4.5.1962, BAGE 13, 103, zit. n. juris Rn. 12.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 E 10685/14

    Rechtsweg für Feststellung des sog. Must-Carry-Status eines privaten

    Die mittelbare Wirkung der §§ 11 ff., 19, 52 ff. RStV und von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG führt auch nicht dazu, dass das Verhältnis zwischen den Klägerinnen und dem Beklagten von einem privatrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches umgeformt würde (a.A. BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 7 C 14.1372 -, Rn. 11 f.; HambOVG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 4 So 62/14 -, S. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 13 E 827/14 -, S. 4 f. des Umdrucks; VG Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 17 K 1672/13 -, S. 3 f. d. Umdrucks; VG München, Beschluss vom 2. Juni 2014 - M 17 K 13.1925 -, S. 22 ff. d. Umdrucks).
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