Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21020
VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05 (https://dejure.org/2006,21020)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2006 - 17 K 2196/05 (https://dejure.org/2006,21020)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2006 - 17 K 2196/05 (https://dejure.org/2006,21020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückwirkender Erlass einer Niederlassungserlaubnis; schutzwürdiges Interesse; Auslegung von § 19 Abs 1 und 2 AufenthG 2004; kein Ermessen bei der Feststellung eines "besonderen Falls"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdiges Interesse an einem rückwirkenden Erlass einer Niederlassungserlaubnis für einen hochqualifizierten Ausländer; Beurteilung eines ausländischen wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer deutschen Hochschule als "hochqualifiziert" i.S.d. § 19 Aufenthaltsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 19; BeschV § 3
    D (A), Hochqualifizierte, Niederlassungserlaubnis, Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter, besondere fachliche Kenntnisse, herausgehobene Funktion, besonderer Fall, Ermessen, rückwirkende Erteilung, besonderes Interesse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte

  • 123recht.net (Kurzinformation, 2.8.2007)

    § 19 AufenthG
    Erleichterte Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 4 S 1429/92

    Sonderurlaub für staatsbürgerliche Zwecke - Ermessensausübung; hier: viertägige

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05
    Dies ergibt sich daraus, dass die Frage des Vorliegens eines besonderen Falles nicht den Ermessensrahmen der Behörde in dem Sinne erschöpft, dass darüber hinaus weitere Ermessenserwägungen der Behörde von vornherein nicht in Betracht kommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v.14.02.1994 - 4 S 1429/92 -).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05
    Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Ausländer, der noch nicht über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, deren Erteilung mit Wirkung von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt nach der Antragstellung beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 29.09.1998 - 1 C 14/97 -, NVwZ 1999, 306ff.).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bis 31.12.2005 geltenden Ausländerrecht kann ein Ausländer, der auf seinen Antrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für die Zukunft erhalten hat, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die unbefristete Erlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (BVerwG, Buchholz 402.204 § 35 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2 = NVwZ 1998, 191; BVerwG Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2 = NVwZ 1996, 1225).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bis 31.12.2005 geltenden Ausländerrecht kann ein Ausländer, der auf seinen Antrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für die Zukunft erhalten hat, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die unbefristete Erlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (BVerwG, Buchholz 402.204 § 35 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2 = NVwZ 1998, 191; BVerwG Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2 = NVwZ 1996, 1225).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06

    Ausländerrecht; Fortführung des Verwaltungsprozesses durch die bisherige Behörde

    Insbesondere der Begriff des wissenschaftlichen Mitarbeiters ist auf den akademischen Bereich zugeschnitten, dem der Kläger nicht angehört (vgl. dazu auch VG Stuttgart, Urteil vom 8.11.2006 - 17 K 2196/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht