Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07 H (L) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer für zurückgekehrte Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft einer im Ausland ansässigen Muttergesellschaft; Unterscheidung von Einnahmen und Einkünften im § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 2 Abs. 7 ...
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 7; ; EStG § 32b; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 49
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuer; Jahresarbeitslohn; Nachträgliche Bonuszahlungen; Ausländische Arbeitnehmer - Nachträgliche Bonuszahlungen an ausländische Arbeitnehmer nach Rückkehr in das Ursprungsland
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachträgliche Bonuszahlungen an ausländische Arbeitnehmer nach Rückkehr in das Ursprungsland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Die Lohnsteuer auf Bonuszahlungen an japanische Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr nach Japan ist unter Berücksichtigung des zuvor in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht bezogenen Arbeitslohns zu berechnen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Lohnsteuerabzug beim Wechsel der Einkommensteuerpflicht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
- Wechsel der Einkommensteuerpflicht
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07 H (L)
- FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07 929
- BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 929
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.12.2003 - I R 75/03
Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07
Diese Unterscheidung zwischen Einnahmen und Einkünften habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seinerEntscheidung vom 17. Dezember 2003 (I R 75/03, Bundessteuerblatt BStBl II 2005, 96) zur Frage der Höhe des Werbungskostenpauschbetrags nach § 9 a EStG in Fällen des § 2 Abs. 7 EStG ausdrücklich betont.Auch aus dem Urteil des BFH vom 17.12.2003 (I R 75/03, BStBl II 2005, 96) auf das die Klägerin hinweist , ergibt sich kein anderes Ergebnis.
- FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04
Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft für nicht abgeführte Lohnsteuer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07
(So auch Niedersächsisches FG vom 29.09.2005 11 K 396/04 n.v.;… Trzaskalik, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: April 2002, § 39 b Rdnr. D 4;… Wermelskirchen, in Lademann, EStG, Stand: Juli 2003, § 39 b Rdnr. 83;… a.A. Barein, in Littmann/Bitz/Pust, EStG, Stand: Mai 1996, § 39 d Rdnr. 20 allerdings unter Berufung auf eine zu § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. ergangene Verfügung des OFD Münster aus dem Jahr 1979;… Stache in Bordewin/Brandt, Stand: August 2007, § 39 b Rdnr. 173 allerdings ohne Begründung). - BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01
Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt
Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2008 - 17 K 3874/07
Da es sich bei der Einkommensteuer und der Lohnsteuer materiellrechtlich nicht um verschiedene Steuerarten handele (vielmehr werde als Lohnsteuer nur die besondere Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern bezeichnet), sei die Jahreslohnsteuer eines Arbeitnehmers nach seinem Jahresarbeitslohn so zu bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspreche, die der Arbeitnehmer schulde, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehe (Hinweis auf BFHUrteil vom 6. November 2002, BStBl II 2003, 257).
- BFH, 25.08.2009 - I R 33/08
Lohnsteuerberechnung für einen "sonstigen Bezug" nach dem Wechsel der Art der …
Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2008 17 K 3874/07 H(L), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 929).