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   VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18   

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https://dejure.org/2019,744
VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18 (https://dejure.org/2019,744)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2019 - 17 K 4618/18 (https://dejure.org/2019,744)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 17 K 4618/18 (https://dejure.org/2019,744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Approbation in Gefahr - Hat Chefarzt unerlaubt seine Privatpatienten bevorzugt, als er Leistungen an andere Ärzte übertrug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Klage eines Chefarztes gegen Widerruf seiner Approbation erfolgreich

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Chefarzt klagt erfolgreich gegen Widerruf seiner Approbation

  • IWW (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Abrechnungsbetrug rechtfertigt nicht immer den Widerruf der Approbation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage eines Chefarztes gegen Widerruf seiner Approbation erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klage eines Chefarztes gegen Widerruf seiner Approbation erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Approbation eines Arztes darf nicht wegen Abrechnungsbetrugs widerrufen werden - Verhalten des Arztes begründet nicht dessen Berufsunwürdigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Der Eingriffsschwerpunkt liegt allerdings bei der Verletzung des Klägers in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, dessen Schutzgehalt durch das ebenfalls verletzte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verstärkt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/99 - BVerfGE 101, 361, zit. n. juris Rn. 66; BVerfG, Urt. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 BVerfGE 104, 337, zit. n. juris Rn. 32).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Bei Abrechnung unter Missachtung des Gebots der persönlichen Leistungserbringung erbrachter Leistungen besteht gemäß Ziff. 2.1 EBM kein Honoraranspruch, was zur sachlichen Unrichtigkeit der Abrechnung und grundsätzlich zu einem Vermögensschaden der betroffenen Kassenärztlichen Vereinigung führt (vgl. BSG, Urt. v. 21.3.2018 - B 6 KA 47/16 Rn. 18; BGH, Urt. v. 5.12.2002 - 3 StR 161/02juris Rn. 28).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Der Eingriffsschwerpunkt liegt allerdings bei der Verletzung des Klägers in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, dessen Schutzgehalt durch das ebenfalls verletzte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verstärkt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/99 - BVerfGE 101, 361, zit. n. juris Rn. 66; BVerfG, Urt. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 BVerfGE 104, 337, zit. n. juris Rn. 32).
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 11/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung von ärztlich geleiteten Einrichtungen

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Es wäre daher allein sachgerecht und insofern vernünftig gewesen, diesbezüglich die Erteilung einer Institutsermächtigung zu beantragen, die nach der Organisationsstruktur in der Abteilung des Klägers parallel zu persönlichen Einzelermächtigungen in Betracht gekommen wäre und deren Erteilung nicht im Ermessen des Zulassungsausschusses gestanden hätte (vgl. BSG, Urt. v. 25.1.2017 - B 6 KA 11/16 R - BSGE 122, 264, zit. n. juris Rn. 26).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Dieses umfasst den Schutz der persönlichen Ehre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.1980 - 1 BvR 797/78 - BVerfGE 54, 208, zit. n. juris Rn. 23) sowie die soziale Anerkennung durch Beeinträchtigungen, die geeignet sind, sich negativ auf das Bild des Grundrechtsträgers in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1989 - 1 BvR 1531/96 BVerfGE 99, 185, zit. n. juris Rn. 42).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Der Eingriffsschwerpunkt liegt allerdings bei der Verletzung des Klägers in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, dessen Schutzgehalt durch das ebenfalls verletzte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verstärkt wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/99 - BVerfGE 101, 361, zit. n. juris Rn. 66; BVerfG, Urt. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 BVerfGE 104, 337, zit. n. juris Rn. 32).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Selbst wenn man die Strafbarkeit des Klägers wegen Betruges der Strafbefehl darf zugrunde gelegt werden, entfaltet jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für das erkennende Gericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 10) - für erwiesen hält, ist die Annahme eines schwerwiegenden Angriffs auf eine tragende Säule des vertrauensbasierten Vertragsarztsystems und einer Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit/Funktionsfähigkeit der Kassen im vorliegenden Fall unzutreffend.
  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Daher ist ein fehlsames Verhalten des Berufsangehörigen, welches von der Öffentlichkeit lediglich moralisch missbilligt wird, grundsätzlich kein hinreichender Grund für den massiven Grundrechtseingriff des Approbationswiderrufs (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 8.9.2017 - 1 BvR 1657/17 - juris Rn 13; VG Hamburg, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Anknüpfungspunkt für einen derartigen Vertrauensverlust kann nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein, welches mit dem Berufsbild des Arztes und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 16.2.2016 - 3 B 68/14 - juris Rn 6 m.w.Nw.; VG Hamburg, Urt. v. 9.10.2018 - 17 K 6716/17 n.v.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VG Hamburg, 23.01.2019 - 17 K 4618/18
    Dieses umfasst den Schutz der persönlichen Ehre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.6.1980 - 1 BvR 797/78 - BVerfGE 54, 208, zit. n. juris Rn. 23) sowie die soziale Anerkennung durch Beeinträchtigungen, die geeignet sind, sich negativ auf das Bild des Grundrechtsträgers in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1989 - 1 BvR 1531/96 BVerfGE 99, 185, zit. n. juris Rn. 42).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass nicht in jedem Fall des Abrechnungsbetruges der Widerruf der Approbation die zwingende Folge sein darf (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2019 - 17 K 4618/18 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 29. September 1981 - IX 2309/79 -, juris).
  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Mit Schriftsatz vom 22. Januar 2020 ließ der Kläger unter Vorlage eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg (U.v. 23.1.2019 - 17 K 4618/18 m. Anm. Schelling, medstra 5/2019, S. 318 ff.) ergänzend vortragen, es bestehe zwischen der strafgerichtlichen Verurteilung und der Annahme der Unwürdigkeit als Grundlage für einen Approbationswiderruf kein Automatismus.

    ee) Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg vom 23. Januar 2019 (Az.: 17 K 4618/18, juris), in welchem ein Widerruf der Approbation eines Arztes nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen Abrechnungsbetruges aufgehoben wurde.

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