Rechtsprechung
LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Zum Anspruch auf Übertragung einer .eu-Domain nach Durchführung eines ADR-Verfahrens
- archive.org
- kpw-law.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Übertragungsanspruch bei Kennzeichenrechtsverletzung durch Domain bei .eu-Domains, da kein DISPUTE-Eintrag möglich
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Übertragung einer EU-Domain
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Domain-Übertragung bei .EU-Domains
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Übertragungsanspruch bei .eu Domains
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
- OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
Papierfundstellen
- K&R 2013, 751
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
Da nach dem Vortrag der Parteien keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kläger die Domain ..." im geschäftlichen Verkehr nutzt, sondern vielmehr auch bereits im ADR-Verfahren vorgetragen worden war, dass die Domain gar nicht benutzt wird (vgl. Anlage K 3, dort Seite 2), kommen vorliegend namensrechtliche Ansprüche nach § 12 BGB neben möglichen kennzeichenrechtlichen Ansprüchen nach §§ 5, 15 MarkenG in Betracht (BGH, GRUR 2012, 304 - Basler Haar Kosmetik; BGHZ 149, 191 - shell.de).Dabei setzt die den Berechtigten ausschließende Wirkung der Namensanmaßung bereits mit der Domain-Registrierung ein, weshalb bereits darin eine unbefugte Namensanmaßung zu sehen ist (BGHZ 149, 191 - shell.de, Tz. 31).
Habe dagegen bereits eine weitere Person Ansprüche auf den Domainnamen durch einen solchen Dispute-Eintrag angemeldet, so bestehe kein Anlass, dessen Rangposition durch einen Übertragungsanspruch in Frage zu stellen (BGHZ 149, 191 - shell.de, Tz. 53).
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09
Landgut Borsig
Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGH, GRUR 2012, 534 - Landgut Borsig, Tz. 8). - BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09
Basler Haar-Kosmetik
Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
Da nach dem Vortrag der Parteien keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kläger die Domain ..." im geschäftlichen Verkehr nutzt, sondern vielmehr auch bereits im ADR-Verfahren vorgetragen worden war, dass die Domain gar nicht benutzt wird (vgl. Anlage K 3, dort Seite 2), kommen vorliegend namensrechtliche Ansprüche nach § 12 BGB neben möglichen kennzeichenrechtlichen Ansprüchen nach §§ 5, 15 MarkenG in Betracht (BGH, GRUR 2012, 304 - Basler Haar Kosmetik; BGHZ 149, 191 - shell.de).