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   LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12   

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https://dejure.org/2013,26322
LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12 (https://dejure.org/2013,26322)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2013 - 17 O 1069/12 (https://dejure.org/2013,26322)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2013 - 17 O 1069/12 (https://dejure.org/2013,26322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Übertragungsanspruch bei Kennzeichenrechtsverletzung durch Domain bei .eu-Domains, da kein DISPUTE-Eintrag möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Übertragung einer EU-Domain

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Domain-Übertragung bei .EU-Domains

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Übertragungsanspruch bei .eu Domains

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2013, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
    Da nach dem Vortrag der Parteien keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kläger die Domain ..." im geschäftlichen Verkehr nutzt, sondern vielmehr auch bereits im ADR-Verfahren vorgetragen worden war, dass die Domain gar nicht benutzt wird (vgl. Anlage K 3, dort Seite 2), kommen vorliegend namensrechtliche Ansprüche nach § 12 BGB neben möglichen kennzeichenrechtlichen Ansprüchen nach §§ 5, 15 MarkenG in Betracht (BGH, GRUR 2012, 304 - Basler Haar Kosmetik; BGHZ 149, 191 - shell.de).

    Dabei setzt die den Berechtigten ausschließende Wirkung der Namensanmaßung bereits mit der Domain-Registrierung ein, weshalb bereits darin eine unbefugte Namensanmaßung zu sehen ist (BGHZ 149, 191 - shell.de, Tz. 31).

    Habe dagegen bereits eine weitere Person Ansprüche auf den Domainnamen durch einen solchen Dispute-Eintrag angemeldet, so bestehe kein Anlass, dessen Rangposition durch einen Übertragungsanspruch in Frage zu stellen (BGHZ 149, 191 - shell.de, Tz. 53).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGH, GRUR 2012, 534 - Landgut Borsig, Tz. 8).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.09.2013 - 17 O 1069/12
    Da nach dem Vortrag der Parteien keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kläger die Domain ..." im geschäftlichen Verkehr nutzt, sondern vielmehr auch bereits im ADR-Verfahren vorgetragen worden war, dass die Domain gar nicht benutzt wird (vgl. Anlage K 3, dort Seite 2), kommen vorliegend namensrechtliche Ansprüche nach § 12 BGB neben möglichen kennzeichenrechtlichen Ansprüchen nach §§ 5, 15 MarkenG in Betracht (BGH, GRUR 2012, 304 - Basler Haar Kosmetik; BGHZ 149, 191 - shell.de).
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