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Rechtsprechung
   LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03   

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LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,37615)
LG Kiel, Entscheidung vom 30.06.2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,37615)
LG Kiel, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,37615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung einer Zwangsvollstreckung im Wege eines Gläubigeranfechtungsprozesses; Anfechtung von in Gläubigerbenachteiligungsabsicht erfolgten Rechtshandlungen; Anforderungen an die Unzulänglichkeit eines Schuldnervermögens; Zurückbehaltungsrecht gegen die Duldung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer

    Auszug aus LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
    Weitere Voraussetzung einer jeden Anfechtung ist, dass durch die anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners die Befriedigungsmöglichkeit des Gläubigers aus dem Schuldnervermögen beeinträchtigt und der Gläubiger in diesem Sinne objektiv benachteiligt ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 827, 828).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
    Eine Zwangsvollstreckung in das Wohnungsrecht ist dadurch gemäß § 857 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 2846, 2847 [BGH 13.07.1995 - IX ZR 81/94] ).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

    Auszug aus LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
    Ist der Vollstreckungstitel ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil, sind dem Anfechtungsgegner im Anfechtungsprozess - vom Vorwurf der Kollusion zwischen Gläubiger und Schuldner abgesehen - in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO nur solche Einwendungen erlaubt, die nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess des Gläubigers gegen den Schuldner entstanden sind und die der Schuldner selbst noch vorbringen könnte (vgl. BGH NJW 1999, 641, 642 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 116/97] ).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    lediglich gemindert um den Wert der zum Zeitpunkt des Erwerbs eingetragenen Grundschulden erworben (vgl. Landgericht Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004 17 O 201/03).
  • LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen

    Die Beklagte zu 1. hat dem Beklagten zu 2. das Wohnrecht namentlich nicht nur an demjenigen Grundvermögen eingeräumt, das sie von ihm zuvor erst durch das vermeintlich anfechtbare Geschäft übertragen erhalten hat (vgl. zu dieser Gestaltung LG Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004, 17 O 201/03 Tz. 64).
  • FG Bremen, 19.06.2014 - 2 K 82/13

    Verweisungsantrag eines Beteiligten erfordert Vorabentscheidung des FG über die

    lediglich gemindert um den Wert der zum Zeitpunkt des Erwerbs eingetragenen Grundschulden erworben (vgl. Landgericht Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004 17 O 201/03, juris Rz 64 f.).
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   LG Darmstadt, 08.01.2004 - 17 O 201/03   

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LG Darmstadt, 08.01.2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,49264)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08.01.2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,49264)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2004,49264)
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   LG Berlin, 04.12.2003 - 17 O 201/03   

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LG Berlin, Entscheidung vom 04.12.2003 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2003,58706)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 17 O 201/03 (https://dejure.org/2003,58706)
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Volltextveröffentlichung

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