Rechtsprechung
LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung einer Zwangsvollstreckung im Wege eines Gläubigeranfechtungsprozesses; Anfechtung von in Gläubigerbenachteiligungsabsicht erfolgten Rechtshandlungen; Anforderungen an die Unzulänglichkeit eines Schuldnervermögens; Zurückbehaltungsrecht gegen die Duldung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 10.07.2002 - 17 O 142/01
- LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
- OLG Schleswig, 24.02.2006 - 1 U 107/04
- BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06
- BGH, 11.10.2007 - IX ZR 63/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87
Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer …
Auszug aus LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
Weitere Voraussetzung einer jeden Anfechtung ist, dass durch die anfechtbare Rechtshandlung des Schuldners die Befriedigungsmöglichkeit des Gläubigers aus dem Schuldnervermögen beeinträchtigt und der Gläubiger in diesem Sinne objektiv benachteiligt ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 827, 828). - BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
- BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97
Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im …
Auszug aus LG Kiel, 30.06.2004 - 17 O 201/03
Ist der Vollstreckungstitel ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil, sind dem Anfechtungsgegner im Anfechtungsprozess - vom Vorwurf der Kollusion zwischen Gläubiger und Schuldner abgesehen - in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO nur solche Einwendungen erlaubt, die nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Vorprozess des Gläubigers gegen den Schuldner entstanden sind und die der Schuldner selbst noch vorbringen könnte (vgl. BGH NJW 1999, 641, 642 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 116/97] ).
- FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17
Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?
lediglich gemindert um den Wert der zum Zeitpunkt des Erwerbs eingetragenen Grundschulden erworben (vgl. Landgericht Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004 17 O 201/03). - LG Köln, 10.09.2008 - 2 O 204/08
Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundvermögen; Übertragung des hälftigen …
Die Beklagte zu 1. hat dem Beklagten zu 2. das Wohnrecht namentlich nicht nur an demjenigen Grundvermögen eingeräumt, das sie von ihm zuvor erst durch das vermeintlich anfechtbare Geschäft übertragen erhalten hat (vgl. zu dieser Gestaltung LG Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004, 17 O 201/03 Tz. 64). - FG Bremen, 19.06.2014 - 2 K 82/13
Verweisungsantrag eines Beteiligten erfordert Vorabentscheidung des FG über die …
lediglich gemindert um den Wert der zum Zeitpunkt des Erwerbs eingetragenen Grundschulden erworben (vgl. Landgericht Kiel, Teilurteil vom 30. Juni 2004 17 O 201/03, juris Rz 64 f.).
Rechtsprechung
LG Darmstadt, 08.01.2004 - 17 O 201/03 |
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Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 08.01.2004 - 17 O 201/03
- LG Darmstadt, 08.01.2004 - 12 W 26/04
- OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 12 W 26/04
- BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04
Rechtsprechung
LG Berlin, 04.12.2003 - 17 O 201/03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)