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   LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05   

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LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05 (https://dejure.org/2006,71930)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2006 - 17 O 241/05 (https://dejure.org/2006,71930)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2006 - 17 O 241/05 (https://dejure.org/2006,71930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Der Klagantrag Ziff. 2 ist, soweit die Klägerin Ansprüche aus pVV geltend macht, mangels internationaler Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart als unzulässig abzuweisen, im Übrigen (soweit sie den Anspruch auf kartellrechtliche bzw. allgemeine deliktische Anspruchsgrundlagen stützt), als unbegründet (dazu nachfolgend II.), vgl. BGH NJW 1996, S. 1411, 1413.

    Dabei sind die Vorschriften über die internationale Zuständigkeit entsprechend anzuwenden (ganz herrschende Meinung, vgl. BGH, NJW 1996, S. 1411, 1412, m.w.N.; Zöller-Geimer, 25. Aufl., IZPR, Rn. 37).

    Dagegen ist die Entscheidungsbefugnis der deutschen Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen beschränkt, soweit § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird (für Letzteres ebenso bereits BGH, NJW 1996, S. 1411, 1413).

    Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH zur Reichweite der durch § 32 ZPO begründeten internationalen Zuständigkeit (vgl. BGH, NJW 1996, S. 1411 und BGH, NJW 2003, S. 828) kann § 88 der GWB jedoch nicht (mehr) dahin ausgelegt werden, dass die Vorschrift die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für vertragliche Schadenersatzansprüche begründet:.

    Die Beschränkung der Entscheidungsbefugnis der deutschen Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, soweit § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird, wurde vom BGH einmal damit begründet, dass die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit mit besonders weit reichenden Konsequenzen verknüpft sei und es für den Beklagten in aller Regel von besonderer Bedeutung sei, ob er in seinem Heimatstaat oder im Ausland vor Gericht steht (vgl. BGH, NJW 2003, S. 828, 830; BGH, NJW 1996, S. 1411, 1413).

    Im Übrigen ist es aufgrund der Begründung der oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1996, S. 1411 und NJW 2003, S. 828 aber ohnehin konsequent, eine umfassende Prüfungs- und Entscheidungskompetenz des aufgrund von Sondernormen zuständigen Gerichts für alle Anspruchsgrundlagen generell nur für die örtliche, nicht aber für die internationale Zuständigkeit anzunehmen (so auch Zöller-Vollkommer, § 12 ZPO, Rn. 20 f.).

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 828, 830) hat das nach § 32 ZPO zuständige Gericht den Rechtsstreit zwar unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, soweit es um die örtliche Zuständigkeit geht.

    Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH zur Reichweite der durch § 32 ZPO begründeten internationalen Zuständigkeit (vgl. BGH, NJW 1996, S. 1411 und BGH, NJW 2003, S. 828) kann § 88 der GWB jedoch nicht (mehr) dahin ausgelegt werden, dass die Vorschrift die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für vertragliche Schadenersatzansprüche begründet:.

    Die Beschränkung der Entscheidungsbefugnis der deutschen Gerichte auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, soweit § 32 ZPO zur Begründung der internationalen Zuständigkeit herangezogen wird, wurde vom BGH einmal damit begründet, dass die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit mit besonders weit reichenden Konsequenzen verknüpft sei und es für den Beklagten in aller Regel von besonderer Bedeutung sei, ob er in seinem Heimatstaat oder im Ausland vor Gericht steht (vgl. BGH, NJW 2003, S. 828, 830; BGH, NJW 1996, S. 1411, 1413).

    Im Übrigen ist es aufgrund der Begründung der oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1996, S. 1411 und NJW 2003, S. 828 aber ohnehin konsequent, eine umfassende Prüfungs- und Entscheidungskompetenz des aufgrund von Sondernormen zuständigen Gerichts für alle Anspruchsgrundlagen generell nur für die örtliche, nicht aber für die internationale Zuständigkeit anzunehmen (so auch Zöller-Vollkommer, § 12 ZPO, Rn. 20 f.).

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Zugrunde zu legen ist dabei der vom BGH im sog. "Reiterfall" (NJW 1995, 583, 587) bestätigte Prüfungsmaßstab; das heißt, die Entscheidung des Verbandes ist auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksame - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen verbandsinternen Regelwerks sowie auf Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatliche Normen und die eigene Verfahrensordnung des Verbandes einhaltenden Verfahrens, ferner auf Fehlerfreiheit der Tatsachenermittlungen sowie schließlich bei sozial mächtigen Verbänden, wie dem Beklagten, auf ihre Billigkeit zu überprüfen (vgl. Urteil der Kammer vom 02.04.2002 im Fall "Dieter Baumann", S. 35 f. der Gründe).

    Zwar begründet die in der Unterzeichnung des Athletenpasses liegende Unterwerfung unter die Regelungen und die Disziplinargewalt des DLV sowie der Beklagten durch rechtsgeschäftlichen Einzelakt (vgl. BGH, NJW 1995, S. 583, 585) eine Vertragsbeziehung zwischen den Parteien (sog. Regelanerkennungs-, Unterwerfungs- oder Erstreckungsbetrag, vgl. Adolphsen, Internationale Doping-Strafen, S. 86; Haas, Grundlagen des Sportrechts, 2. Kapitel, Rn. 18 und 20).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Die Sperre vom 22.08.1993 kann aufgrund der eingetretenen Verjährung des Unterlassungsanspruches auch eine Erstbegehungsgefahr nicht begründen (vgl. BGH, GRUR 2001, S. 1174, 1176).

    Denn nicht jede Berühmung begründet die ernsthafte Gefahr erstmaliger Begehung; vielmehr ist es nach der neueren zutreffenden Rechtsprechung des BGH so, dass die im Rahmen der Rechtsverteidigung erfolgende Äußerung, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, noch nicht als Berühmung gewertet werden darf, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, GRUR 2001, 1174, 1175; zustimmend: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 8 UWG, Rn. 1.19).

  • EuG, 30.09.2004 - T-313/02

    DIE ANTI-DOPING-REGELUNG DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES FÄLLT NICHT

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Die Beklagte beruft sich zur Bestätigung dieser Ansicht auf die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 01.08.2002 in der Sache "Meca Medina et Majcen ./. Internationales Olympisches Komitee" und den diese bestätigenden Beschluss des Gerichts 1. Instanz der EG (EuG) vom 30.09.2004 (Az.: T-313/02).

    Wie sich aus Rn. 49 der Gründe des Urteils des EuGH vom 30.09.2004 (Az.: T-313/02) ergibt, verneint dieses die Anwendung der Art. 81 und 82 EGV auf die entsprechenden Regelungen und deren "diskriminierungsfreie" (und nur auf diese!) Anwendung mit der Begründung, diese fiele(n) nicht in den Anwendungsbereich der durch den EGV gewährleisteten wirtschaftlichen Freiheiten, und nur in diesem Bereich seien Art. 81 und 82 EGV anwendbar (s. auch Rn. 42 der Urteilsgründe).

  • OLG Frankfurt, 11.04.1983 - 6 U (Kart) 178/82
    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Auf diesem Markt ist der Fachverband auch herrschend, weil seine Leistung nicht substituierbar ist, da nur er den betreffenden Sport international organisiert und Lizenzen vergeben kann (so zu Recht Adolphsen, a.a.O., S. 190; ebenso schon OLG Frankfurt, GRUR 1983, S. 517, 518 zur Lizenzvergabe im nationalen deutschen Motorradsport und das Bundeskartellamt in: BB 1961, S. 657, 658 für den nationalen Berufsboxsport).

    Dass Profisportler, die selbständig tätig sind, Unternehmen im Sinne des Kartellrechts darstellen, ist seit langem anerkannt (vgl. etwa OLG Frankfurt, GRUR 1983, S. 517, 518; Immenga/Mestmäcker, § 1 GWB Rn. 60).

  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Denn den Anforderungen des § 32 ZPO ist bereits mit der schlüssigen Darlegung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung Genüge getan (BGH NJW 2002, S. 1425, 1426; Stein/Jonas, 22. Aufl. , § 32 ZPO Rn. 14; Musielak, 4. Aufl., § 32 ZPO Rn. 18; Saenger-Kayser, § 32 ZPO, Rn. 14; Thomas/Putzo, 27. Aufl., § 32, Rn. 8; Zöller-Vollkommer, § 32 ZPO, Rn. 19).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Dies ergibt sich daraus, das die Parteien übereinstimmend bei der Erörterung der sich aus einer Verletzung von Pflichten der Beklagten aus dem Unterwerfungsvertrag ergebenden vertraglichen Schadenersatzansprüche die bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform nicht normierten Grundsätzen der "positiven Forderungsverletzung" und als maßgebliche Verjährungsvorschrift § 195 BGB a.F. genannt haben, also Rechtsinstitute bzw. Normen des deutschen materiellen Zivilrechts, so dass eine stillschweigende nachträgliche Rechtswahl vorliegt (vgl. Münchener Kommentar zum BGB-Martiny, 4. Aufl., Art. 27 EGBGB, Rn. 53; Palandt-Heinrichs, 65. Aufl., Art. 27 EGBGB; BGH, NJW 1991, 1292, 1293 m.w.N.), wobei diese Rechtswahl auch ex tunc auf die Begründung des Vertragsverhältnisses zurückwirkt (vgl. Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 80; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 10; OLG Köln, NJW 1987, 1151, 1152).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Ist der Unterlassungsanspruch jedoch verjährt, kann aufgrund der verjährten, in der Vergangenheit liegenden Verletzung eine Wiederholungsgefahr nicht angenommen werden (vgl. BGH, GRUR 1987, S. 125).
  • OLG Koblenz, 16.02.1984 - 6 U 1736/82
    Auszug aus LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Die weitere Voraussetzung des § 88 GWB, ein rechtlicher oder unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang, läge auch vor, denn beide Ansprüche werden aus demselben Tatbestand hergeleitet (vgl. OLG Koblenz, GRUR 1984, S. 903, 906; Immenga/Mestmäcker, a.a.O., Rn. 8).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 26.06.1986 - 1 U 12/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64

    Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells

  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
  • OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95

    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband -

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

  • LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

  • LG München I, 17.05.1995 - 7 HKO 16591/94

    Katrin Krabbe

  • LG Köln, 13.09.2006 - 28 O (Kart) 38/05

    Sportliche Regelwerke als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d.

    Die Kammer teilt die Ansicht des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 6. April 2006, Aktenzeichen 17 O 241/05), dass die Tätigkeit der Sportverbände auch im Bereich der Aufstellung von Dopingregeln in Reglements und deren Anwendung durch Verhängung von Sperren bzw. den Entzug der Starterlaubnisse eine unternehmerische Tätigkeit am Markt darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - U (Kart) 11/20
    Dahinstehen kann ferner, ob der Beklagte bei Ausspruch der Sperre gegen den Kläger nach seinen Antidopingregeln unternehmerisch im Sinne der § 19 GWB, Art. 82 EG, Art. 102 AEUV gehandelt hat (so LG Köln, Urteil vom 13. September 2006 - 28 O (Kart) 38/05, juris, LG Stuttgart, Urteil vom 6. April 2006 - 17 O 241/05, juris, LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann , offen gelassen für eine Schiedsvereinbarung von BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 - Pechstein/International Skating Union ; verneinend für den Erlass von Antidopingregeln: Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris).
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