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   LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19   

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https://dejure.org/2020,18197
LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19 (https://dejure.org/2020,18197)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 27.05.2020 - 17 O 337/19 (https://dejure.org/2020,18197)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 17 O 337/19 (https://dejure.org/2020,18197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • RA Kotz

    Neuwagenkauf: Sachmangel bei unfachgerechter Reparatur Lackschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19
    Beim Kauf eines Neuwagens wird die dem Begriff "Neuwagen" innewohnende Beschaffenheit "fabrikneu" konkludent mit vereinbart (So bereits BGH, Urteil vom 06. Februar 2013 - VIII ZR 374/11 -, Rn. 10, juris zu Kratzern im Lack eines Neuwagens).

    Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung aber die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert (BGH, Urteil vom 06.02.2013, VIII ZR 374/11).

  • OLG Hamm, 15.12.2014 - 2 U 97/14

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19
    Für einen Unfallverdacht bedeutet dies, dass dieser einen Mangel begründet, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Unfallgeschehen vorliegen und der Mangelverdacht auch durch ein Sachverständigengutachten nicht ausgeräumt werden kann (Vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 2 U 97/14, juris).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19
    Die Vorschrift wird beim Verbrauchsgüterkauf einschränkend dahingehend angewendet, dass ein Verweigerungsrecht des Verkäufers nicht besteht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer die andere Art der Nacherfüllung zu Recht verweigert (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08 -, BGHZ 192, 148-172).
  • OLG Hamm, 17.11.2011 - 28 U 109/11

    Rechte des Käufers bei behobenen Lackschäden eines Neufahrzeugs

    Auszug aus LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19
    Dies gilt unabhängig von der Geringfügigkeit des Lackschadens jedoch nur insoweit, als dass die Nachlackierung fachgerecht und in Werksqualität erfolgt, denn die Fabrikneuheit verlangt, dass sich das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befindet, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist (vgl. BGH a.a.O., OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2011, 28 U 109/11, Rn. 51, juris).
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