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   LG Wuppertal, 23.05.2005 - 17 O 394/04   

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https://dejure.org/2005,21435
LG Wuppertal, 23.05.2005 - 17 O 394/04 (https://dejure.org/2005,21435)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.05.2005 - 17 O 394/04 (https://dejure.org/2005,21435)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 17 O 394/04 (https://dejure.org/2005,21435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Erwerb eines "scheckheftgepflegten" Fahrzeugs

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung des Kaufvertrages über einen Pkw wegen Motorschadens; Übliche Abnutzungserscheinungen und Verschleißerscheinungen als Sachmangel i.S.v. § 434 BGB; Laufleistung eines Pkw's von 165.000 km als übliche Abnutzungserscheinung und Verschleißerscheinung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bielefeld, 23.12.2014 - 6 O 353/13

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs aufgrund von Sachmängeln (hier:

    Dabei genügt es, wenn die Inspektionstermine im Wesentlichen eingehalten worden sind, eine lückenlose Kette oder die Abwesenheit von technischen Mängeln wird nicht versprochen (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 23.05.2005, 17 O 394/04, Rn. 39, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LG Berlin, 19.11.2010 - 2 O 60/09

    EBay-Artikelbeschreibung als Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung -

    Bei Vereinbarung einer "Scheckheftpflege" kann der Käufer eines Pkw erwarten, dass herstellerseits vorgeschriebene Inspektionstermine "im Wesentlichen" eingehalten und dokumentiert werden (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris); und zwar grundsätzlich durch autorisierte Fachwerkstätten (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris Rn . 39; Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn . 1492).

    Weiter kann erwartet werden, dass vom Hersteller eindeutig vorgeschriebene Wartungen durchgeführt wurden (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris Rn . 46).

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