Rechtsprechung
LG Wuppertal, 23.05.2005 - 17 O 394/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Erwerb eines "scheckheftgepflegten" Fahrzeugs
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgängigmachung des Kaufvertrages über einen Pkw wegen Motorschadens; Übliche Abnutzungserscheinungen und Verschleißerscheinungen als Sachmangel i.S.v. § 434 BGB; Laufleistung eines Pkw's von 165.000 km als übliche Abnutzungserscheinung und Verschleißerscheinung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bielefeld, 23.12.2014 - 6 O 353/13
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs aufgrund von Sachmängeln (hier: …
Dabei genügt es, wenn die Inspektionstermine im Wesentlichen eingehalten worden sind, eine lückenlose Kette oder die Abwesenheit von technischen Mängeln wird nicht versprochen (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 23.05.2005, 17 O 394/04, Rn. 39, zitiert nach juris, m.w.N.). - LG Berlin, 19.11.2010 - 2 O 60/09
EBay-Artikelbeschreibung als Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung - …
Bei Vereinbarung einer "Scheckheftpflege" kann der Käufer eines Pkw erwarten, dass herstellerseits vorgeschriebene Inspektionstermine "im Wesentlichen" eingehalten und dokumentiert werden (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris); und zwar grundsätzlich durch autorisierte Fachwerkstätten (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris Rn . 39;… Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn . 1492).Weiter kann erwartet werden, dass vom Hersteller eindeutig vorgeschriebene Wartungen durchgeführt wurden (LG Wuppertal, Urt . v. 23.05.2005 - 17 O 394/04, juris Rn . 46).